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Norderstedt

Neue Hebesätze der Grundsteuer können erst nach Beschluss zum Haushalt 2026/2027 rechtswirksam werden

Norderstedt. Mit Beschluss vom 16.12.2025 hat die Norderstedter Stadtvertretung beschlossen, für die Grundsteuer B aus Gründen der Veranlagungsgerechtigkeit differenzierte Hebesätze anzuwenden. Die Differenzierung bezieht sich auf die Nutzung der jeweiligen Grundstücke. Zum einen gibt es die Wohngrundstücke und zum andern die Nichtwohngrundstücke.  Durch die Differenzierung wird es bei den Wohngrundstücken (Grundstücke, die ausschließlich für Wohnzwecke genutzt werden) ab 2026 zu einer Absenkung der Grundsteuer kommen. Mit der noch ausstehenden Beschlussfassung der Politik zum Grundhaushalt 2026/2027, wird der neue Hebesatz dann rückwirkend zum 01.01.2026 rechtswirksam. Die folgende Umsetzung der Hebesatzänderung durch die Verwaltung erfordert jedoch noch erheblichen zeitlichen Aufwand. Jüngste Aussagen in den Medien, wonach die neuen Gebührenbescheide demnächst durch die Stadt verschickt werden, treffen nicht zu. Die Stadt bittet die Bürgerinnen und Bürger
14.01.2026