Unternehmen
Pinneberg
VR Bank in Holstein eG
Videos
Video
Stadtwerke Bad Bramstedt
Energie, die ankommt - Spendenscheck für den Wildpark Eekholt
Video
Spendenaktion Tandem
"Bitte helfen Sie Conner!"
Video
VR Bank in Holstein
"Spielen, aber sicher" Spendenscheck über 3000 € an Kita Löwenzahn
Video
Volksbank Raiffeisenbank eG
Jugendfeuerwehr Norderstedt freut sich über Spendenscheck
Video
Rotary Club Bad Bramstedt
Spendenscheck für die Bad Bramstedter Tafel
Artikel
Norderstedt
Kostenloses Klangorchester für Kinder im Familienzentrum Glashütte
Norderstedt, Januar 2026 – Das Familienzentrum Glashütte lädt Kinder zwischen zwei und sechs Jahren zu einem besonderen musikalischen Erlebnis ein: Ankes Klangorchester bietet im Februar und März 2026 die Möglichkeit, spielerisch die Welt der Musik zu entdecken.
An fünf aufeinanderfolgenden Dienstagen können die jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemeinsam musizieren, Instrumente kennenlernen und ihre Freude am Klang entwickeln. Das Angebot richtet sich an zwei Altersgruppen: Kinder von zwei bis drei Jahren treffen sich von 15:00 bis 15:45 Uhr, während die Vier- bis Sechsjährigen von 16:00 bis 17:00 Uhr dabei sein können.
Die Termine im Überblick:
Dienstag, 3. Februar 2026
Dienstag, 10. Februar 2026
Dienstag, 17. Februar 2026
Dienstag, 24. Februar 2026
Dienstag, 3. März 2026 mit Abschlusskonzert
Den Höhepunkt bildet ein Abschlusskonzert am 3. März 2026, bei dem die Kinder das Gelernte präsentieren können.
Die Teilnahme ist kostenlos.
20.01.2026
Bad Segeberg
Aufbewahrungsfristen -Was darf weg, was muss aufbewahrt werden?
Neumünster/Kreis Segeberg Zum Jahresbeginn steht bei vielen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen das Aufräumen von Akten an – ob in Papierform oder digital. Doch nicht alles sollte vernichtet oder gelöscht werden.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster/Segeberg erklärt, welche gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelten und welche Aufbewahrung auch aus persönlichen Gründen sinnvoll ist.
Für Selbstständige und Gewerbetreibende sind die Aufbewahrungspflichten eindeutig geregelt. Geschäftsunterlagen müssen in der Regel zwischen sechs und zehn Jahren aufbewahrt werden. Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen, das Inventar oder der Jahresabschluss erstellt, ein Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder versendet oder ein Buchungsbeleg entstanden ist.
Auch Privatpersonen können verpflichtet sein, bestimmte Unterlagen aufzubewahren. Eine zweijährige Aufbewahrungsfrist gilt für Steuer
07.01.2026