Artikel
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Dach selbst repariert: Müssen Verkäufer das beim Hausverkauf offenlegen?
23.09.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Rückwärts auf eine Zeugin zugefahren: Wann aus einer Eskalation ein schwerer Strafvorwurf wird
16.09.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Kaution für den Angehörigen? Wie Betrugsbanden mit Angst arbeiten
11.09.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Silvesterrakete fürs Video: Wann aus Sachbeschädigung ein schwerer Strafvorwurf werden kann
02.09.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Internet, TV und Zusatzoptionen online bestellen: Welche Anbieterinfos Verbraucher sehen müssen
19.08.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Internet, TV und Zusatzangebote online buchen: Warum der letzte Klick nicht der erste Blick sein sollte
28.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Internetvertrag mit 24 Monaten Laufzeit: Warum Kunden genau hinschauen müssen
Internet- und Telefonverträge gehören zu den Dingen, die viele Menschen möglichst schnell erledigen möchten. Ein Schreiben des Anbieters, ein beworbenes Paket, ein scheinbar passender Tarif – und schon ist ein Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit abgeschlossen. Später stellt sich dann oft die Frage: Hätte es nicht auch eine kürzere Laufzeit geben müssen? Und hätte der Anbieter darauf ausdrücklich hinweisen müssen?
Der Bundesgerichtshof hat dazu mit Urteil vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) eine für Verbraucher wichtige Entscheidung getroffen. Es ging um § 56 Abs. 1 Satz 2 Telekommunikationsgesetz. Danach müssen Anbieter von Telekommunikationsdiensten Verbrauchern grundsätzlich auch einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von höchstens zwölf Monaten anbieten. Der BGH entschied jedoch: Der Anbieter muss diese 12-Monats-Variante nicht in gleicher Weise wie den beworbenen 24-Monats-Vertrag anbieten und auch nicht zwingend im selben Werbeschreiben ausdrücklich
16.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Polizeieinsatz, Notwehr und Irrtum: Warum ein Freispruch nach tödlichen Schüssen möglich sein kann
Wenn bei einem Polizeieinsatz ein Mensch stirbt, ist die öffentliche Reaktion häufig eindeutig: Viele erwarten eine strafrechtliche Verurteilung. Juristisch ist die Lage aber oft komplizierter. Strafgerichte müssen nicht nur den tragischen Ausgang bewerten, sondern die konkrete Situation, die Wahrnehmung der Beteiligten und die Frage, ob ein Verhalten gerechtfertigt oder entschuldigt war.
Der Bundesgerichtshof hat am 30. Juni 2026 mitgeteilt, dass die Freisprüche mehrerer Polizeibeamter nach tödlichen Schüssen auf einen Jugendlichen in Dortmund rechtskräftig sind. Der zugrunde liegende Beschluss datiert vom 1. Juni 2026. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und zweier Nebenkläger hatten keinen Erfolg. (Quelle: BGH, Beschluss vom 01.06.2026, Az. 4 StR 638/25; Pressemitteilung Nr. 119/2026 vom 30.06.2026.)
Worum ging es?
Nach den Feststellungen des Landgerichts Dortmund waren Polizeibeamte am 8. August 2022 zu einem Einsatz gerufen worden. Der Jugendliche war ps
09.07.2026
