Stadtmagazin
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Bad Segeberg

"Wintergedanken" mit Arne Zeller, Violoncello & Han-Wen Jennifer Yu, Klavier

Bad Segeberg. Arne Zeller, Violoncello, und Han-Wen Jennifer Yu, Klavier, werden - passend zur Jahreszeit - mit ihrem Konzertprogramm "Wintergedanken" am 24.Januar um 19.20 Uhr in den Bürgersaal nach Bad Segeberg kommen. Arne Zeller, begann im Alter von sechs Jahren Cello zu spielen und war ab seinem 14. Lebensjahr neben der Schule Jungstudent in der Klasse von Peter Bruns an der Hochschule für Musik und Theater Leipzig. Seit Oktober 2024 studiert er im Bachelorstudiengang bei Frans Helmerson an der Kronberg Academy. Zusätzliche wertvolle musikalische Impulse erhält er seit 2021 durch regelmäßige Meisterkurse mit Jens Peter Maintz. Er erhielt bereits zahlreiche Auszeichnungen und Preise, u.a. den ersten Preis beim internationalen Cellowettbewerb „Anna Kull“ (2020, Graz), den zweiten Preis beim 29. Internationalen Johannes Brahms Wettbewerb (2023, Pörtschach), den ersten Preis beim 40. Pablo Casals Award (2024, El Vendrell) und den 1. Preis beim in
21.01.2026
Agentur für Arbeit

Winterzeit macht sich auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar

Kreis Segeberg. Die Winterzeit machte sich im Dezember auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. So stieg die Zahl der Arbeitslosen im Kreis Segeberg um 91 auf 7.906 Personen. Doch der saisonale Ausschlag zum Jahresende blieb relativ verhalten. Die Arbeitslosenzahl liegt um 245 Personen unter dem Dezemberwert des Vorjahres. Die Arbeitslosenquote steigt zum Vormonat von 4,8 auf 4,9 Prozent, vor einem Jahr hatte sie zu diesem Zeitpunkt 5,1 Prozent betragen.  „Saisonal nimmt der Arbeitsmarkt in den Wintermonaten nicht so viele Menschen in Beschäftigung auf. Viele Unternehmen sind im Dezember bei Personaleinstellungen zurückhaltend. Die Zahl der Arbeitslosmeldungen aus einer Beschäftigung blieb fast unverändert zum Vormonat, jedoch gelang weniger zuvor Arbeitslosen die Arbeitsaufnahme“, erklärt Michaela Bagger, Leiterin der Agentur für Arbeit Elmshorn.  Im Kreis Segeberg beendeten im Dezember 388 Personen ihre Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer neuen Beschäftigung.
07.01.2026
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg

Aufbewahrungsfristen -Was darf weg, was muss aufbewahrt werden?

Neumünster/Kreis Segeberg Zum Jahresbeginn steht bei vielen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen das Aufräumen von Akten an – ob in Papierform oder digital. Doch nicht alles sollte vernichtet oder gelöscht werden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster/Segeberg erklärt, welche gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelten und welche Aufbewahrung auch aus persönlichen Gründen sinnvoll ist. Für Selbstständige und Gewerbetreibende sind die Aufbewahrungspflichten eindeutig geregelt. Geschäftsunterlagen müssen in der Regel zwischen sechs und zehn Jahren aufbewahrt werden. Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen, das Inventar oder der Jahresabschluss erstellt, ein Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder versendet oder ein Buchungsbeleg entstanden ist. Auch Privatpersonen können verpflichtet sein, bestimmte Unterlagen aufzubewahren. Eine zweijährige Aufbewahrungsfrist gilt für Steuer
07.01.2026