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Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Herbst-Check – Diese Arbeiten lohnen sich auch steuerlich
Wenn die Tage kürzer werden, ist es Zeit, Haus und Garten winterfest zu machen. Viele Arbeiten sind nicht nur sinnvoll, sondern können sich auch steuersparend auswirken erläutert der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster/Segeberg. Voraussetzung ist, sie werden von einem Dienstleister oder Handwerker im eigenen Haushalt erledigt.
Typische Herbstaufgaben im Garten sind das Entfernen von Laub, der Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern oder die Pflege des Rasens. Beauftragt man damit einen Gärtner, erkennt das Finanzamt die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen an.
Haben Sie für Reparaturen einen Handwerker beauftragt? Kommt der Schornsteinfeger zu Ihnen? Sind Sie umgezogen? Ihre Wohnungsgemeinschaft hat einen Hausmeister beauftragt?
Kosten, die Sie nicht allein tragen müssen. Über eine Reduzierung der Einkommensteuerschuld können Sie den Fiskus an den Aufwendungen beteiligen, Es ist unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind.
01.10.2026
Informationsveranstaltung
Geplantes Bauvorhaben auf dem Grundstück des ehemaligen Probsteialtenheimes
Bad Segeberg. Viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt fragen sich, wann auf dem Grundstück des ehemaligen Probsteialtenheimes im Matthias-Claudius-Weg endlich etwas passiert. In den vergangenen Monaten hat sich der neue Eigentümer intensiv mit der zukünftigen Nutzung des Areals beschäftigt. Bevor ein Bauantrag für das geplante Vorhaben eingereicht wird, möchten der Bauherr und die Stadt Bad Segeberg die Öffentlichkeit umfassend informieren.
Daher laden der Bauherr und die Stadt Bad Segeberg alle Interessierten herzlich zu einer Informationsveranstaltung und einem gemeinsamen Austausch ein am:
Donnerstag, 17. September 2026 um 18:30 Uhr
im Bürgersaal der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg
Der Bürgersaal ist barrierefrei erreichbar.
Im Rahmen der Veranstaltung wird die Planung für das Grundstück vorgestellt. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anregungen einzubringen.
14.09.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Wenn Balkone bröckeln: Wer muss sich um die Sanierung kümmern?
10.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Warum private Immobilieninvestoren Mietverträge und Betriebskosten vor einer Heizungsumstellung genau prüfen sollten
03.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Streitpunkt Eigentümerversammlung: Typische Beschlussfehler, die eine Anfechtung erfolgreich machen können
18.12.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Aktuelle Entscheidung des AG München zum WEG-Recht: Zustimmung zur zweiten Balkontür
Bad Segeberg. Wer in einer Eigentumswohnung lebt, weiß: Das WEG-Recht hält so manche Überraschung bereit. Besonders wenn es um bauliche Veränderungen geht, prallen oft die Interessen der Gemeinschaft und die Wünsche einzelner Eigentümer aufeinander. Eine Frage, die immer wieder Streit auslöst, lautet: Muss die Wohnungseigentümergemeinschaft zustimmen, wenn ein Fenster zur Tür umgebaut oder eine zweite Balkontür geschaffen werden soll?
Mit Urteil vom 27.05.2025 (Az.: 1293 C 26254/24) hat das Amtsgericht München hierzu eine klare Position bezogen – und zwar zugunsten des bauwilligen Eigentümers.
WEG-Recht: Der konkrete Fall vor dem Amtsgericht München
Ein Wohnungseigentümer wollte ein vorhandenes Fenster in eine Balkontür umbauen, um seine Wohnung komfortabler und heller zu gestalten. Die übrigen Eigentümer verweigerten ihre Zustimmung. Sie führten an, dass die Veränderung möglicherweise Probleme verursachen könne – beispielsweise im Hinb
02.10.2025
