Stadtmagazin
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Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg

Herbst-Check – Diese Arbeiten lohnen sich auch steuerlich

Wenn die Tage kürzer werden, ist es Zeit, Haus und Garten winterfest zu machen. Viele Arbeiten sind nicht nur sinnvoll, sondern können sich auch steuersparend auswirken erläutert der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster/Segeberg. Voraussetzung ist, sie werden von einem Dienstleister oder Handwerker im eigenen Haushalt erledigt. Typische Herbstaufgaben im Garten sind das Entfernen von Laub, der Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern oder die Pflege des Rasens. Beauftragt man damit einen Gärtner, erkennt das Finanzamt die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen an. Haben Sie für Reparaturen einen Handwerker beauftragt? Kommt der Schornsteinfeger zu Ihnen? Sind Sie umgezogen? Ihre Wohnungsgemeinschaft hat einen Hausmeister beauftragt?  Kosten, die Sie nicht allein tragen müssen. Über eine Reduzierung der Einkommensteuerschuld können Sie den Fiskus an den Aufwendungen beteiligen, Es ist unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. 
01.10.2026
Informationsveranstaltung

Geplantes Bauvorhaben auf dem Grundstück des ehemaligen Probsteialtenheimes

Bad Segeberg. Viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt fragen sich, wann auf dem Grundstück des ehemaligen Probsteialtenheimes im Matthias-Claudius-Weg endlich etwas passiert. In den vergangenen Monaten hat sich der neue Eigentümer intensiv mit der zukünftigen Nutzung des Areals beschäftigt. Bevor ein Bauantrag für das geplante Vorhaben eingereicht wird, möchten der Bauherr und die Stadt Bad Segeberg die Öffentlichkeit umfassend informieren. Daher laden der Bauherr und die Stadt Bad Segeberg alle Interessierten herzlich zu einer Informationsveranstaltung und einem gemeinsamen Austausch ein am: Donnerstag, 17. September 2026 um 18:30 Uhr im Bürgersaal der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg Der Bürgersaal ist barrierefrei erreichbar. Im Rahmen der Veranstaltung wird die Planung für das Grundstück vorgestellt. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anregungen einzubringen.
14.09.2026
Polizeidirektion Bad Segeberg

Wem gehört dieser Schmuck?

26.08.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Aktuelle Entscheidung des AG München zum WEG-Recht: Zustimmung zur zweiten Balkontür

Bad Segeberg. Wer in einer Eigentumswohnung lebt, weiß: Das WEG-Recht hält so manche Überraschung bereit. Besonders wenn es um bauliche Veränderungen geht, prallen oft die Interessen der Gemeinschaft und die Wünsche einzelner Eigentümer aufeinander. Eine Frage, die immer wieder Streit auslöst, lautet: Muss die Wohnungseigentümergemeinschaft zustimmen, wenn ein Fenster zur Tür umgebaut oder eine zweite Balkontür geschaffen werden soll? Mit Urteil vom 27.05.2025 (Az.: 1293 C 26254/24) hat das Amtsgericht München hierzu eine klare Position bezogen – und zwar zugunsten des bauwilligen Eigentümers. WEG-Recht: Der konkrete Fall vor dem Amtsgericht München Ein Wohnungseigentümer wollte ein vorhandenes Fenster in eine Balkontür umbauen, um seine Wohnung komfortabler und heller zu gestalten. Die übrigen Eigentümer verweigerten ihre Zustimmung. Sie führten an, dass die Veränderung möglicherweise Probleme verursachen könne – beispielsweise im Hinb
02.10.2025

Bad Segeberg

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Schleswig-Holstein