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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Aktuelle Entscheidung des AG München zum WEG-Recht: Zustimmung zur zweiten Balkontür

Bad Segeberg. Wer in einer Eigentumswohnung lebt, weiß: Das WEG-Recht hält so manche Überraschung bereit. Besonders wenn es um bauliche Veränderungen geht, prallen oft die Interessen der Gemeinschaft und die Wünsche einzelner Eigentümer aufeinander. Eine Frage, die immer wieder Streit auslöst, lautet: Muss die Wohnungseigentümergemeinschaft zustimmen, wenn ein Fenster zur Tür umgebaut oder eine zweite Balkontür geschaffen werden soll? Mit Urteil vom 27.05.2025 (Az.: 1293 C 26254/24) hat das Amtsgericht München hierzu eine klare Position bezogen – und zwar zugunsten des bauwilligen Eigentümers. WEG-Recht: Der konkrete Fall vor dem Amtsgericht München Ein Wohnungseigentümer wollte ein vorhandenes Fenster in eine Balkontür umbauen, um seine Wohnung komfortabler und heller zu gestalten. Die übrigen Eigentümer verweigerten ihre Zustimmung. Sie führten an, dass die Veränderung möglicherweise Probleme verursachen könne – beispielsweise im Hinb
02.10.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Sachmangel Tiefgaragenstellplatz: Was Käufer in Bad Segeberg wissen sollten

10.04.2025
MEBO Sicherheit

Mit Sicherheit: durch die dunkle Jahreszeit

Bad Segeberg/Hamburg (sh/kv) Die dunkle Jahreszeit rückt immer näher und damit auch die Zeit, in der sich Einbrecher und Diebe länger unentdeckt im Freien bewegen können. Ein Grund mehr, etwas für die eigene Sicherheit zu tun. Die meisten Menschen sind der Meinung, dass man mit einer Versicherung genug dafür getan hätte und ausreichend geschützt ist. Was jedoch ein Trugschluss ist, denn sie ersetzt nur den materiellen Schaden, der durch einen Einbruch entsteht. Jedoch kann keine Versicherung der Welt das Wohl ihrer Liebsten schützen. Auch den Verlust von Sammlerstücken oder kostbarem Familienschmuck kann sie nicht annähernd ersetzen. Von den psychischen Folgen, die solch ein Eingriff in die Privatsphäre mit sich bringen kann, ganz zu schweigen. Zudem entstehen, abgesehen von den gestohlenen Sachwerten, außerdem oft noch erhebliche Sachbeschädigungen, die den Wert der gestohlenen Sachen nicht selten übersteigen. Alarmanlagen bieten gerade hier ausgezeichneten Sch
17.12.2018