Stadtmagazin
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Tafelstiftung Schleswig-Holstein-Hamburg

Jahresabschluss und Verabschiedung bei der Tafelstiftung

26.03.2026
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg

Aufbewahrungsfristen -Was darf weg, was muss aufbewahrt werden?

Neumünster/Kreis Segeberg Zum Jahresbeginn steht bei vielen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen das Aufräumen von Akten an – ob in Papierform oder digital. Doch nicht alles sollte vernichtet oder gelöscht werden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster/Segeberg erklärt, welche gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelten und welche Aufbewahrung auch aus persönlichen Gründen sinnvoll ist. Für Selbstständige und Gewerbetreibende sind die Aufbewahrungspflichten eindeutig geregelt. Geschäftsunterlagen müssen in der Regel zwischen sechs und zehn Jahren aufbewahrt werden. Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen, das Inventar oder der Jahresabschluss erstellt, ein Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder versendet oder ein Buchungsbeleg entstanden ist. Auch Privatpersonen können verpflichtet sein, bestimmte Unterlagen aufzubewahren. Eine zweijährige Aufbewahrungsfrist gilt für Steuer
07.01.2026
Tafelstiftung Schleswig-Holstein-Hamburg

Tafelstiftung "Wir helfen den Helfern!"

Bad Segeberg (em) Die Tafelstiftung Schleswig-Holstein-Hamburg tagte bei der Firma Möbel Kraft in Bad Segeberg. Die Herausforderungen im Tafelwesen bleiben groß und die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer leisten Bedeutendes. Der Kuratoriumsvorsitzende Professor Dr. Hans-Jörg Schmidt-Trenz blickte auf das jüngst veranstaltete Charity Dinner im Radisson Blu Senator Hotel in Lübeck zurück und sprach von einem großartigen Event, das 65.112 Euro für die Tafelstiftung erlöste. Der Jahresabschluss 2024 mit einer Bilanzsumme von 256.000 Euro wurde einstimmig verabschiedet und der Vorstand erhielt genauso uneingeschränkt seine Entlastung. Der stellvertretende Kuratoriumsvorsitzende Karl Spethmann aus Bad Bramstedt trat genauso wie Stephan Richter aus Glücksburg nicht erneut zur Wahl als Kurator an. Professor Schmidt-Trenz verabschiedete Karl Spethmann und den ortabwesenden Stephan Richter innerhalb einer Laudatio mit einer Urkunde, die die jeweilige Leistung der Kuratore
14.03.2025
Bund der Steuerzahler

Aufbewahrungsfristen beachten - Bund der Steuerzahler berät

Neumünster/Bad Segeberg (em) Zum Jahresbeginn beginnt bei vielen Bürgern und Unternehmen auch das Aufräumen der Akten, sei es Papier oder die digitale Ablage. Aber nicht alles sollte vernichtet oder gelöscht werden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster/Segeberg erläutert die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und solche, die persönlich sinnvoll sind. Die Aufbewahrungspflicht für Selbstständige und Gewerbetreibende ist klar geregelt. Für sie gelten Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen zwischen sechs und zehn Jahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden sind oder der Buchungsbeleg entstanden ist. Auch Privatpersonen können verpflichtet sein, Rechnungen und Belege aufzubewahren. Eine zweijährige Aufbewahrungsfrist gilt für St
08.01.2025
Bund der Steuerzahler

Bund der Steuerzahler erklärt die Aufbewahrungsfristen

Kreis Segeberg/Neumünster (em) Zum Jahresbeginn beginnt bei vielen Bürgern und Unternehmen auch das Aufräumen der Akten, sei es Papier oder die digitale Ablage. Aber nicht alles sollte vernichtet oder gelöscht werden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster/Segeberg erläutert die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und solche, die persönlich sinnvoll sind.  Die Aufbewahrungspflicht für Selbstständige und Gewerbetreibende ist klar geregelt. Für sie gelten Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen zwischen sechs und zehn Jahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden sind oder der Buchungsbeleg entstanden ist.  Auch Privatpersonen können verpflichtet sein, Rechnungen und Belege aufzubewahren. Eine zweijährige Aufbewahrungsfrist gilt für Ste
09.01.2024
Tafelstiftung Schleswig-Holstein-Hamburg

Führungswechsel im Kuratorium der Tafelstiftung

Daldorf (em) Das Kuratorium der Tafelstiftung Schleswig-Holstein-Hamburg hat einen neuen Vorsitzenden: Professor Dr. Hans-Jörg Schmidt-Trenz aus Hamburg löste Reinhold Pevestorf ab. Dieser hatte sich nach zehn Jahren im Amt nicht wieder zur Wahl gestellt. Der Vorstandsvorsitzende Konsul Bernd Jorkisch bedankte sich bei Pevestorf für die herausragende Arbeit innerhalb des Tafelwesens, überreichte eine Ehrenurkunde und konstatierte: „Ohne Reinhold Pevestorf hätte es die Stiftung gar nicht gegeben. Sein unermüdliches Engagement war es, das den heutigen Erfolg überhaupt ermöglichte.“ Schmidt-Trenz sei eine sehr erfahrene Führungskraft, das große Netzwerk des Vorsitzenden im aufsichtführenden Kuratorium sei ein großer Gewinn für die Tafelstiftung. Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtags, Klaus Schlie, der ebenfalls Mitglied im Kuratorium der Tafelstiftung ist, war sehr erfreut über die Wahl und gratulierte dem neuen Kuratoriums-Chef sehr herzli
27.03.2019
Küchenperle

Für die besondere Weihnachtsfeier

Ruhwinkel-Bockhorn (lm/sw) „Der frühe Vogel ...“ diese Weisheit gilt auch für das Planen von Jahresfesten. Denn schnell sind die schönsten Locations ausgebucht. „In knapp zweieinhalb Monaten ist Weihnachten. Höchste Zeit, die Weihnachts- oder Jahresabschlussfeier zu planen. Für Feiern in besonderer Atmosphäre stellen wir Ihnen unsere ,Kuh-Lounge’ zur Verfügung“, so Britta Müller, Inhaberin der „Küchenperle“. „Hier finden bis zu 150 Gäste Platz. Gerne organisieren wir einen Shuttle-Service für Sie und Ihre Gäste, damit Sie nach der Feier gesund nach Hause kommen“. Britta Müller und ihr Team sorgen seit zehn Jahren für den kompletten Rund-um-Service und das Gelingen jeder Veranstaltung. „Zu unserem Jubiläum lassen wir uns etwas besonderes einfallen!“
16.09.2014
Wege-Zweckverband

Breitband-Kurs festgelegt – WZV Chef im Amt bestätigt

Bad Segeberg (em) Die Verbandsversammlung des WZV (Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg) in Ellerau, bei der bereits zahlreiche neu gewählte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der 94 Städte und Gemeinden im Kreis Segeberg dabei waren, hat wichtige Weichen gestellt. Die Versammlung hatte das neue Geschäftsfeld Breitband-Versorgung im ländlichen Raum, das europaweite Vergabeverfahren, die Rahmenvereinbarung mit dem Breitbandbetreiber Stadtwerke Neumünster GmbH und die zukünftige Umsetzung zu bewerten. Die aktuelle Arbeit des WZV und das weitere Vorgehen auf dem neuen Gebiet fand, bei zwei Enthaltungen, große Zustimmung. Mit großem Interesse nahmen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister die Bewertung der Aktivitäten privater Breitbandanbieter, die der Leiter des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein, Richard Krause, vorstellte, auf. Krause berichtete, dass sich in vielen Regionen Schleswig-Holsteins kommunale Verbände wie der WZV, dieser Inf
20.06.2013