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Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg

Herbst-Check – Diese Arbeiten lohnen sich auch steuerlich

Wenn die Tage kürzer werden, ist es Zeit, Haus und Garten winterfest zu machen. Viele Arbeiten sind nicht nur sinnvoll, sondern können sich auch steuersparend auswirken erläutert der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster/Segeberg. Voraussetzung ist, sie werden von einem Dienstleister oder Handwerker im eigenen Haushalt erledigt. Typische Herbstaufgaben im Garten sind das Entfernen von Laub, der Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern oder die Pflege des Rasens. Beauftragt man damit einen Gärtner, erkennt das Finanzamt die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen an. Haben Sie für Reparaturen einen Handwerker beauftragt? Kommt der Schornsteinfeger zu Ihnen? Sind Sie umgezogen? Ihre Wohnungsgemeinschaft hat einen Hausmeister beauftragt?  Kosten, die Sie nicht allein tragen müssen. Über eine Reduzierung der Einkommensteuerschuld können Sie den Fiskus an den Aufwendungen beteiligen, Es ist unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. 
01.10.2026
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg

Das Ausbildungsjahr beginnt - das sollten Auszubildende und Eltern beachten!

05.08.2026
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg

Nutzungsdauer von Computer-Hard- und Software: Abschreibung in einem Jahr

Segeberg/Neumünster. Für bestimmte digitale Wirtschaftsgüter kann eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster/Segeberg. Grundlage hierfür sind die Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 26. Februar 2021 sowie vom 22. Februar 2022. Die Regelung betrifft sowohl Computerhardware als auch Betriebs- und Anwendersoftware. Hierzu zählen unter anderem Desktop-PCs, Notebooks, Tablets, Server, Peripheriegeräte sowie Standard- und Individualsoftware. Ebenfalls erfasst werden beispielsweise ERP-Software, Warenwirtschaftssysteme sowie Software zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung. Durch die Annahme einer einjährigen Nutzungsdauer können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten grundsätzlich bereits im Jahr der Anschaffung oder Herstellung vollständig als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Das BMF-Schreiben von 2022 hat explizit klargestellt,
07.07.2026
Hartenholm

Florian Rohwer weiterhin Bezirksschornsteinfeger für Hartenholm

Kreis Segeberg. Florian Rohwer bleibt bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger im Kehrbezirk Hartenholm. Seine neue Bestellungsperiode beginnt am 1. Juli 2026.  Rohwer ist seit dem 1. Juli 2019 für den Kehrbezirk Hartenholm zuständig. Der Kehrbezirk umfasst unter anderem die Orte Bark, Bimöhlen, Fredesdorf, Hartenholm, Hasenmoor, Heidmühlen, Schmalfeld, Struvenhütten und Todesfelde.  „Ich freue mich sehr über das entgegengebrachte Vertrauen und darauf, die Menschen in meinem Kehrbezirk auch in den kommenden sieben Jahren begleiten und unterstützen zu dürfen. Der persönliche Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern sowie die abwechslungsreichen Aufgaben machen den Beruf besonders“, sagt Florian Rohwer.  Gemeinsam möchte er auch weiterhin dazu beitragen, dass Feuerungsanlagen sicher betrieben werden und Fragen rund um den Brandschutz kompetent beantwortet werden. Herr Rohwer hat einen sehr guten Mitarbeiter.  Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeg
01.07.2026
CDU-Kreisverband Segeberg

Mehr Tempo für Wohnungsbau und bezahlbares Wohnen

18.06.2026