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Senioren-Union Kreisverband Bad Segeberg

Neuausrichtung der Rentendebatte – Vorrang für die Lebensarbeitszeit

25.02.2026
Neumünster

Erfolgreicher Parteitag für Kreis Segeberg: Drei Christdemokraten in Landesvorstand gewählt

Kreis Segeberg / Neumünster. Am Samstag kam die CDU Schleswig-Holstein zu ihrem 77. Landesparteitag in Neumünster zusammen. Unter den rund 240 Delegierten in den Holstenhallen stimmten auch 23 in der vollzähligen Delegation aus dem Kreis Segeberg über den Leitantrag "Sicheres Schleswig-Holstein" und 24 Sachanträge ab. Die Segeberger Christdemokraten hatten selbst einige Anträge eingebracht. 3 Segeberger wurden in den neuen Landesvorstand wiedergewählt. Der CDU-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Ole Plambeck sowie seine Stellvertreterin, die Bundestagsabgeordnete Melanie Bernstein und Ihr Bundestagskollege Mark Helfrich wurden mit einem hervorragendem Ergebnis als Beisitzer im CDU-Landesvorstand und als Delegierte für die CDU-Bundesparteitage  bestätigt. Landesvorsitzender bleibt Daniel Günther. Der Ministerpräsident erhielt 203 der 215 abgegebenen gültigen Stimmen, das entspricht 94,4%. Günther bekräftigte in seiner Rede unter minutenlangen Standig Ovatio
25.11.2025
Bad Segeberg

Ursula Michalak in den Bundesvorstand der Senioren-Union gewählt

Segeberg/Magdeburg. Große Anerkennung für die Segeberger CDU-Senioren: Ursula Michalak, Orts- und Kreisvorsitzende der Senioren-Union Segeberg, wurde auf der 20. Bundesdelegiertenversammlung der Senioren-Union der CDU in Magdeburg) in den Bundesvorstand gewählt. Sie erzielte dabei das fünftbeste Ergebnis unter allen Kandidatinnen und Kandidaten und gehört nun als eine von 17 Beisitzerinnen und Beisitzern dem obersten Gremium der Senioren-Union auf Bundesebene an. Ursula Michalak freut sich über das Vertrauen der Delegierten: „Die Wahl in den Bundesvorstand ist für mich Bestätigung und Ansporn zugleich. Ich werde mich weiterhin mit ganzer Kraft dafür einsetzen, dass die Anliegen der älteren Generation – auch aus unserer Region – in Berlin Gehör finden.“ „Mit Erfahrung Zukunft gestalten“ – unter diesem Leitmotiv diskutierten die Delegierten nicht nur die inhaltliche Ausrichtung der Senioren-Union, sondern beschlossen auch das neue Grundsatzprogramm, das
01.09.2025
Bund der Steuerzahler

Wichtige Unterlagen gut aufbewahren – Für die Zukunft vorsorgen

Bad Segeberg (em) Wer Elterngeld beantragen, einen Kindergartenplatz sichern oder BAföG für die Kinder beantragen möchte, wird früher oder später aufgefordert, Nachweise über Einkommen oder Lebensumstände vorzulegen. Auch im Pflegefall oder bei der Beantragung der eigenen Rente ist der Nachweis früherer Beschäftigungen oft unerlässlich. „Zwar speichert die Deutsche Rentenversicherung viele Daten zentral, doch nicht immer ist die Erwerbsbiografie vollständig dokumentiert“, warnt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster-Segeberg. Um Nachteile zu vermeiden, sollten daher bestimmte Dokumente sorgfältig und langfristig aufbewahrt werden. Dazu gehören insbesondere: • Arbeitsverträge und Kündigungen • Gehaltsabrechnungen • Sozialversicherungsunterlagen • Nachweise über Zeiten von Arbeitslosigkeit oder Krankheit • Studiennachweise und Exmatrikulationsbescheinigungen Auch Rechnungen und Quittungen für größere A
30.04.2025
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg

Änderungen bei der Witwenrente automatisch im Juli 2024

Kreis Segeberg/Neumünster (em) Bei der Witwenrente werden eigene Einkünfte angerechnet. Das kann dazu führen, dass der Rentenanspruch am Ende geringer ausfällt, erläutert der Bund der Steuerzahler Neumünster-Segeberg. Angerechnet wird nur das Einkommen, das über dem Freibetrag liegt. Dieser wird zum 1. Juli 2024 auf 1.038,50 Euro netto angehoben. Für Hinterbliebene mit Kindern erhöht sich der zusätzliche Freibetrag auf 220,19 Euro pro Kind. Der Teil, der über dem Freibetrag liegt, wird mit 40 Prozent verrechnet und von der Witwenrente abgezogen. Durch den höheren Freibetrag erhalten Hinterbliebene, die noch andere Einkünfte haben, demnächst mehr Rente. Außerdem wird die Witwenrente ab Juli 2024 bundeseinheitlich um 4,57 Prozent erhöht. Darüber hinaus können bestimmte Bezieher einer Witwenrente, deren Rente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, einen Rentenzuschlag erhalten.  Bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zusch
17.06.2024

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