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Kreisjugendring Segeberg e.V.
„Deine Stimme. Deine Post.“: Briefaktion für politische Beteiligung junger Menschen
Bad Segeberg. Kinder und Jugendliche sind von politischen Entscheidungen unmittelbar betroffen – etwa in Schule, Mobilität, Klima, Digitalisierung oder sozialer Gerechtigkeit. Dennoch werden ihre Perspektiven in politischen Prozessen häufig zu spät oder gar nicht einbezogen. Dabei ist Beteiligung kein freiwilliges Extra: Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention sichert jungen Menschen das Recht zu, ihre Meinung in allen sie betreffenden Angelegenheiten frei zu äußern und angemessen berücksichtigt zu werden und § 47f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) verpflichtet Städte und Gemeinden gesetzlich, Kinder und Jugendliche bei allen sie betreffenden Vorhaben angemessen zu beteiligen.
„Aber wo ist diese Beteiligung?“, fragt Marc Krampitz, stellvertrendender Vorsitzender des KJR Segeberg e.V., „Wer nicht wählen darf und keine starke Lobby hat, wird schnell überhört – deshalb braucht es Wege, auf denen junge Menschen laut werden können.“
28.08.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Internetvertrag mit 24 Monaten Laufzeit: Warum Kunden genau hinschauen müssen
Internet- und Telefonverträge gehören zu den Dingen, die viele Menschen möglichst schnell erledigen möchten. Ein Schreiben des Anbieters, ein beworbenes Paket, ein scheinbar passender Tarif – und schon ist ein Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit abgeschlossen. Später stellt sich dann oft die Frage: Hätte es nicht auch eine kürzere Laufzeit geben müssen? Und hätte der Anbieter darauf ausdrücklich hinweisen müssen?
Der Bundesgerichtshof hat dazu mit Urteil vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) eine für Verbraucher wichtige Entscheidung getroffen. Es ging um § 56 Abs. 1 Satz 2 Telekommunikationsgesetz. Danach müssen Anbieter von Telekommunikationsdiensten Verbrauchern grundsätzlich auch einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von höchstens zwölf Monaten anbieten. Der BGH entschied jedoch: Der Anbieter muss diese 12-Monats-Variante nicht in gleicher Weise wie den beworbenen 24-Monats-Vertrag anbieten und auch nicht zwingend im selben Werbeschreiben ausdrücklich
16.07.2026
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Nutzungsdauer von Computer-Hard- und Software: Abschreibung in einem Jahr
Segeberg/Neumünster. Für bestimmte digitale Wirtschaftsgüter kann eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster/Segeberg. Grundlage hierfür sind die Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 26. Februar 2021 sowie vom 22. Februar 2022.
Die Regelung betrifft sowohl Computerhardware als auch Betriebs- und Anwendersoftware. Hierzu zählen unter anderem Desktop-PCs, Notebooks, Tablets, Server, Peripheriegeräte sowie Standard- und Individualsoftware. Ebenfalls erfasst werden beispielsweise ERP-Software, Warenwirtschaftssysteme sowie Software zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung.
Durch die Annahme einer einjährigen Nutzungsdauer können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten grundsätzlich bereits im Jahr der Anschaffung oder Herstellung vollständig als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Das BMF-Schreiben von 2022 hat explizit klargestellt,
07.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Konto gehackt – was jetzt wichtig ist
Bad Segeberg. Ein gehacktes Konto ist für viele Menschen zunächst ein Schock. Plötzlich funktioniert das E-Mail-Postfach nicht mehr, aus dem Social-Media-Account werden Nachrichten verschickt, bei einem Online-Shop tauchen fremde Bestellungen auf oder das Bankkonto zeigt verdächtige Abbuchungen. Oft ist unklar, ob es „nur“ ein Passwortproblem ist – oder ob bereits persönliche Daten, Zahlungsinformationen und Kontakte betroffen sind. Wichtig ist dann vor allem eines: schnell, geordnet und dokumentiert handeln.
Erst sichern, dann aufklären
Wer noch Zugriff auf das betroffene Konto hat, sollte sofort das Passwort ändern und – wenn möglich – eine Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren. Dabei sollte kein Passwort verwendet werden, das bereits an anderer Stelle genutzt wurde. Auch verbundene Konten sind wichtig: Wer etwa den Zugriff auf sein E-Mail-Postfach verliert, riskiert oft weitere Konten, weil viele Dienste Passwort-Zurücksetzungen per E-Mail erlaube
02.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Wenn der Bußgeldbescheid kommt: Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es bei Verkehrsordnungswidrigkeiten?
Bad Segeberg. Ein kurzer Blick aufs Handy, ein Rotlichtverstoß, zu wenig Abstand auf der Autobahn oder eine Geschwindigkeitsmessung auf dem Weg zur Arbeit: Verkehrsordnungswidrigkeiten wirken im ersten Moment oft wie reine Formsache. Der Bescheid kommt, man zahlt, die Sache ist erledigt. So denken viele Betroffene.
Ganz so einfach ist es aber nicht immer. Denn hinter einem Bußgeldbescheid können Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot und im Einzelfall erhebliche berufliche Folgen stehen. Gerade wer auf seinen Führerschein angewiesen ist, sollte nicht vorschnell reagieren.
Viele Verfahren bieten Verteidigungsmöglichkeiten. Nicht jeder Vorwurf ist automatisch richtig. Nicht jede Messung ist fehlerfrei. Und nicht jeder Bußgeldbescheid hält einer genaueren Prüfung stand.
Warum man einen Bußgeldbescheid nicht vorschnell akzeptieren sollte
Im Alltag wird ein Bußgeldbescheid häufig wie eine Rechnung behandelt. Man liest den Betrag, ärgert sich kurz und zahlt. Juri
01.06.2026
Stadt Bad Segeberg
Selbsterdachtes vs. KI-Gemachtes – Eine Schreibwerkstatt der Gegensätze
11.05.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Achtung Kontrolle! Ermittlungsverfahren verstehen – vom Anfangsverdacht bis zur Einstellung
Viele Betroffene erfahren zum ersten Mal von einem Ermittlungsverfahren, wenn ein Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft im Briefkasten liegt. Begriffe wie Anfangsverdacht, Beschuldigter oder Einstellung wirken auf den ersten Blick technisch – haben aber ganz konkrete rechtliche Bedeutung. Wer weiß, wie ein Ermittlungsverfahren abläuft, kann Risiken besser einschätzen und Fehlentscheidungen vermeiden.
Was ist ein Ermittlungsverfahren überhaupt?
Ein Ermittlungsverfahren ist die erste Phase des Strafverfahrens. Es beginnt, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft Kenntnis von Umständen erlangen, die auf eine Straftat hindeuten könnten. Entscheidend ist dabei nicht, ob der Verdacht später bestätigt wird, sondern allein, dass ein sogenannter Anfangsverdacht besteht.
Dieser kann sich aus einer Anzeige, einer eigenen Wahrnehmung der Behörden oder auch aus anonymen Hinweisen ergeben. Bereits zu
05.02.2026
