Stadtmagazin
Stadtmagazin

Artikel

Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg

Steuererklärung 2025: Jetzt zu viel gezahlte Steuern zurückholen

Bad Segeberg/ Neumünster. Wer zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückhaben will, muss eine Steuererklärung machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt), Bezirksverband Neumünster/Segeberg, hin. Da die Erstellung der Steuererklärung für viele eine Herausforderung darstellt, bietet der BdSt umfassende Unterstützung. Hilfestellung, praktische Tipps und verständliche Erläuterungen enthält die aktuelle Broschüre „Steuererklärung für Arbeitnehmer 2025“. „Wir empfehlen allen Steuerzahlern, sich zu informieren und unsere kostenlose Broschüre anzufordern“, sagt der Vorsitzende des BdSt-Bezirksverbands, Hans-Peter Küchenmeister. Die Broschüre kann beim Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e.V. telefonisch unter 0431 990165-0 oder per E-Mail an schleswig-holstein@steuerzahler-sh.de bestellt werden. Die Broschüre dient als praktischer Leitfaden für die Steuererklärung und unterstützt dar
08.05.2026
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg

Steuererklärung 2025 - Frühe Abgabe bringt meist keinen Vorteil

Die Steuererklärung für 2025 kann ab dem 1. Januar 2026 beim Finanzamt eingereicht werden. Eine besonders frühe Abgabe führt jedoch in der Regel nicht zu einer schnelleren Bearbeitung oder zu einer früheren Steuererstattung. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt), Bezirksverband Neumünster/Segeberg, hin. Die Finanzämter beginnen bundesweit erst ab Mitte März mit der Bearbeitung der Steuererklärungen. Ein Grund dafür ist die bundeseinheitliche Software zur Steuerveranlagung. Sie steht den Finanzbehörden erst ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung. Hinzu kommt, dass der Finanzverwaltung zuvor häufig noch nicht alle notwendigen Daten vorliegen. Arbeitgeber, Versicherungen und Rentenversicherungsträger haben bis Ende Februar Zeit, steuerlich relevante Informationen elektronisch zu übermitteln. Dazu zählen unter anderem Lohnsteuerbescheinigungen, Krankenversicherungsbeiträge und Rentenbezugsmitteilungen. Wer seine Steuererklärung zu früh abgibt, riskiert un
23.01.2026
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg

Vorausgefüllte Steuererklärung - Komfort mit Grenzen

Die Finanzverwaltung stellt Steuerzahlern über ELSTER bereits vorliegende Daten elektronisch zur Verfügung. Diese können in die eigene Einkommensteuererklärung übernommen werden, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster-Segeberg. Das spart Zeit und verringert Übertragungsfehler.  Doch trotz des Komforts bleibt eine zentrale Aufgabe bestehen: Prüfen! Die Finanzverwaltung übernimmt zwar, was ihr gemeldet wurde, doch Fehler sind möglich. Und viele steuermindernde Positionen fehlen von vornherein – etwa Werbungskosten wie Fahrtkosten oder Arbeitsmittel, Kinderbetreuungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder spezielle Sonderausgaben. Wer die vorausgefüllten Daten einfach unbesehen bestätigt, verschenkt oft bares Geld.  Die VaSt ist also ein sinnvolles Hilfsmittel, erleichtert den Einstieg in die Steuererklärung und sorgt für eine einheitliche Datenbasis zwischen Steuerzahler und Finanzamt. Wer allerdings wirklich Steuern sparen mö
27.10.2025
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg

Steuererklärung 2024: Bis 31. Juli muss sie beim Finanzamt sein

Der Stichtag rückt näher: Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für 2024 verpflichtet ist und dabei auf die Hilfe von Steuerprofis verzichtet, muss diese bis zum 31. Juli 2025 ans Finanzamt übermitteln. Wer den Termin verstreichen lässt, muss unter Umständen mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Wer muss, wer kann, wer sollte – und für wen gelten andere Fristen für die Abgabe der Steuererklärung: Der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg klärt auf. Wer sich bei der Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lässt, hat deutlich mehr Zeit: In diesen Fällen endet die Abgabefrist erst am 30. April 2026. Grundsätzlich kann jeder eine Steuererklärung abgeben. Und wer nicht dazu verpflichtet ist, sollte dennoch handeln: „Wir empfehlen vor allem Erwerbstätigen, generell eine Steuererklärung abzugeben“, betont der BdSt-Bezirksvorsitzende Hans-Peter Küchenmeister. Denn häufig können gera
10.06.2025
Bund der Steuerzahler

Steuerersparnis durch Fort- und Weiterbildung

Bad Segeberg (em) Fort- und Weiterbildung wird nicht nur durch beruflichen Aufstieg belohnt, sondern auch mit steuerlichen Vergünstigungen. Wenn die Weiterbildung direkt mit der beruflichen Tätigkeit zu tun hat, gelten die entstehenden Kosten als Werbungskosten. Der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg rät, das in der Steuererklärung anzugeben und dadurch Steuern zu sparen.  Dazu gehören beispielsweise Kursgebühren, Fachliteratur, Reisekosten, die im Zusammenhang mit der Fortbildung anfallen, sowie gegebenenfalls Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Auch Seminare oder Webinare, die zur Verbesserung Ihrer beruflichen Qualifikation beitragen, zählen dazu. Ein wichtiger Vorteil: Diese Steuerersparnis kann die persönliche Steuerlast deutlich senken. Besonders bei höheren Weiterbildungskosten lohnt sich die genaue Prüfung, ob und in welchem Umfang diese Kosten steuerlich absetzbar sind. Es ist wichtig, alle Belege und Rechnungen aufzubewah
27.03.2025
Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e.V.

Steuertipps - Das ändert sich in 2025

Bad Segeberg (em) In einer kostenlosen Broschüre informiert der Bund der Steuerzahler (BdSt) über die Steueränderungen 2025. Darauf weist der BdSt-Bezirksverband Neumünster-Segeberg hin. Wie in jedem Jahr müssen sich die Steuerzahler auch 2025 auf zahlreiche Änderungen im Steuerrecht einstellen. Die wichtigsten Änderungen von A bis Z werden jetzt in einer aktuellen Broschüre des Bundes der Steuerzahler dargestellt. Viele Steuertipps runden die rund 30-seitige Broschüre ab. BdSt-Bezirksverbandsvorsitzender Hans-Peter Küchenmeister rät, das kostenlose Heft beim Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e.V. unter Tel. 0431 990165-0 oder per Mail über schleswig-holstein@steuerzahler-sh.de anzufordern.
24.01.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Steuerhinterziehung – Was ist das eigentlich und wie läuft ein Steuerstrafverfahren ab?

11.12.2024
Bund der Steuerzahler e.V.

Inflationsausgleichsprämie steuerfrei vom Arbeitgeber

Kreis Segeberg (em) Der Gesetzgeber hat eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern bis zu 3.000 Euro als Inflationsausgleich zahlen. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ähnlich wie bei der Corona-Prämie, ihren Arbeitnehmern steuer- und abgabenfrei die Inflationsprämie zu zahlen. Diese Prämien müssen zusätzlich zum arbeitsvertraglich geschuldeten Gehalt gezahlt werden, informiert Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Sie dürfen einen Gesamt-wert in Höhe von 3.000 Euro nicht übersteigen.‘‘ Die Auszahlung der Prämie ist in der Zeit vom 26. Oktober bis zum 31. Dezember 2024 zu gewähren. Somit kann die Inflationsprämie in diesem Zeitraum in mehreren Teilbeträgen auf die Jahre aufgeteilt und ausgezahlt werden. Im Rahmen des dritten Entlastungspaketes, welches die Bundesregierung am 3. September angekündigt hatte, wurde die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie geregelt. Aufgrund der welt
03.11.2022