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Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg

Herbst-Check – Diese Arbeiten lohnen sich auch steuerlich

Wenn die Tage kürzer werden, ist es Zeit, Haus und Garten winterfest zu machen. Viele Arbeiten sind nicht nur sinnvoll, sondern können sich auch steuersparend auswirken erläutert der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster/Segeberg. Voraussetzung ist, sie werden von einem Dienstleister oder Handwerker im eigenen Haushalt erledigt. Typische Herbstaufgaben im Garten sind das Entfernen von Laub, der Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern oder die Pflege des Rasens. Beauftragt man damit einen Gärtner, erkennt das Finanzamt die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen an. Haben Sie für Reparaturen einen Handwerker beauftragt? Kommt der Schornsteinfeger zu Ihnen? Sind Sie umgezogen? Ihre Wohnungsgemeinschaft hat einen Hausmeister beauftragt?  Kosten, die Sie nicht allein tragen müssen. Über eine Reduzierung der Einkommensteuerschuld können Sie den Fiskus an den Aufwendungen beteiligen, Es ist unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. 
01.10.2026
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg

Das Ausbildungsjahr beginnt - das sollten Auszubildende und Eltern beachten!

05.08.2026
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg

Nutzungsdauer von Computer-Hard- und Software: Abschreibung in einem Jahr

Segeberg/Neumünster. Für bestimmte digitale Wirtschaftsgüter kann eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster/Segeberg. Grundlage hierfür sind die Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 26. Februar 2021 sowie vom 22. Februar 2022. Die Regelung betrifft sowohl Computerhardware als auch Betriebs- und Anwendersoftware. Hierzu zählen unter anderem Desktop-PCs, Notebooks, Tablets, Server, Peripheriegeräte sowie Standard- und Individualsoftware. Ebenfalls erfasst werden beispielsweise ERP-Software, Warenwirtschaftssysteme sowie Software zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung. Durch die Annahme einer einjährigen Nutzungsdauer können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten grundsätzlich bereits im Jahr der Anschaffung oder Herstellung vollständig als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Das BMF-Schreiben von 2022 hat explizit klargestellt,
07.07.2026
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg

Steuererklärung 2025: Jetzt zu viel gezahlte Steuern zurückholen

Bad Segeberg/ Neumünster. Wer zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückhaben will, muss eine Steuererklärung machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt), Bezirksverband Neumünster/Segeberg, hin. Da die Erstellung der Steuererklärung für viele eine Herausforderung darstellt, bietet der BdSt umfassende Unterstützung. Hilfestellung, praktische Tipps und verständliche Erläuterungen enthält die aktuelle Broschüre „Steuererklärung für Arbeitnehmer 2025“. „Wir empfehlen allen Steuerzahlern, sich zu informieren und unsere kostenlose Broschüre anzufordern“, sagt der Vorsitzende des BdSt-Bezirksverbands, Hans-Peter Küchenmeister. Die Broschüre kann beim Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e.V. telefonisch unter 0431 990165-0 oder per E-Mail an schleswig-holstein@steuerzahler-sh.de bestellt werden. Die Broschüre dient als praktischer Leitfaden für die Steuererklärung und unterstützt dar
08.05.2026
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg

Steuererklärung 2025 - Frühe Abgabe bringt meist keinen Vorteil

Die Steuererklärung für 2025 kann ab dem 1. Januar 2026 beim Finanzamt eingereicht werden. Eine besonders frühe Abgabe führt jedoch in der Regel nicht zu einer schnelleren Bearbeitung oder zu einer früheren Steuererstattung. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt), Bezirksverband Neumünster/Segeberg, hin. Die Finanzämter beginnen bundesweit erst ab Mitte März mit der Bearbeitung der Steuererklärungen. Ein Grund dafür ist die bundeseinheitliche Software zur Steuerveranlagung. Sie steht den Finanzbehörden erst ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung. Hinzu kommt, dass der Finanzverwaltung zuvor häufig noch nicht alle notwendigen Daten vorliegen. Arbeitgeber, Versicherungen und Rentenversicherungsträger haben bis Ende Februar Zeit, steuerlich relevante Informationen elektronisch zu übermitteln. Dazu zählen unter anderem Lohnsteuerbescheinigungen, Krankenversicherungsbeiträge und Rentenbezugsmitteilungen. Wer seine Steuererklärung zu früh abgibt, riskiert un
23.01.2026
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg

Aufbewahrungsfristen -Was darf weg, was muss aufbewahrt werden?

Neumünster/Kreis Segeberg Zum Jahresbeginn steht bei vielen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen das Aufräumen von Akten an – ob in Papierform oder digital. Doch nicht alles sollte vernichtet oder gelöscht werden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster/Segeberg erklärt, welche gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelten und welche Aufbewahrung auch aus persönlichen Gründen sinnvoll ist. Für Selbstständige und Gewerbetreibende sind die Aufbewahrungspflichten eindeutig geregelt. Geschäftsunterlagen müssen in der Regel zwischen sechs und zehn Jahren aufbewahrt werden. Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen, das Inventar oder der Jahresabschluss erstellt, ein Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder versendet oder ein Buchungsbeleg entstanden ist. Auch Privatpersonen können verpflichtet sein, bestimmte Unterlagen aufzubewahren. Eine zweijährige Aufbewahrungsfrist gilt für Steuer
07.01.2026
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg

Vorausgefüllte Steuererklärung - Komfort mit Grenzen

Die Finanzverwaltung stellt Steuerzahlern über ELSTER bereits vorliegende Daten elektronisch zur Verfügung. Diese können in die eigene Einkommensteuererklärung übernommen werden, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster-Segeberg. Das spart Zeit und verringert Übertragungsfehler.  Doch trotz des Komforts bleibt eine zentrale Aufgabe bestehen: Prüfen! Die Finanzverwaltung übernimmt zwar, was ihr gemeldet wurde, doch Fehler sind möglich. Und viele steuermindernde Positionen fehlen von vornherein – etwa Werbungskosten wie Fahrtkosten oder Arbeitsmittel, Kinderbetreuungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder spezielle Sonderausgaben. Wer die vorausgefüllten Daten einfach unbesehen bestätigt, verschenkt oft bares Geld.  Die VaSt ist also ein sinnvolles Hilfsmittel, erleichtert den Einstieg in die Steuererklärung und sorgt für eine einheitliche Datenbasis zwischen Steuerzahler und Finanzamt. Wer allerdings wirklich Steuern sparen mö
27.10.2025