Artikel
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Internet, TV und Zusatzoptionen online bestellen: Welche Anbieterinfos Verbraucher sehen müssen
19.08.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Internet, TV und Zusatzangebote online buchen: Warum der letzte Klick nicht der erste Blick sein sollte
28.07.2026
Bad Segeberg
Wertvolle Unterstützung für Familien „Die Muschel e.V.“ feiert 20-jähriges Jubiläum
27.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Internetvertrag mit 24 Monaten Laufzeit: Warum Kunden genau hinschauen müssen
Internet- und Telefonverträge gehören zu den Dingen, die viele Menschen möglichst schnell erledigen möchten. Ein Schreiben des Anbieters, ein beworbenes Paket, ein scheinbar passender Tarif – und schon ist ein Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit abgeschlossen. Später stellt sich dann oft die Frage: Hätte es nicht auch eine kürzere Laufzeit geben müssen? Und hätte der Anbieter darauf ausdrücklich hinweisen müssen?
Der Bundesgerichtshof hat dazu mit Urteil vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) eine für Verbraucher wichtige Entscheidung getroffen. Es ging um § 56 Abs. 1 Satz 2 Telekommunikationsgesetz. Danach müssen Anbieter von Telekommunikationsdiensten Verbrauchern grundsätzlich auch einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von höchstens zwölf Monaten anbieten. Der BGH entschied jedoch: Der Anbieter muss diese 12-Monats-Variante nicht in gleicher Weise wie den beworbenen 24-Monats-Vertrag anbieten und auch nicht zwingend im selben Werbeschreiben ausdrücklich
16.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Illegales Streaming und IPTV: Warum auch Nutzer rechtliche Risiken eingehen
24.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Warum private Immobilieninvestoren Mietverträge und Betriebskosten vor einer Heizungsumstellung genau prüfen sollten
03.06.2026
Stadt Bad Segeberg
Auftaktveranstaltung zum Weihnachtshilfswerk 2025
Bad Segeberg. Mit einem weihnachtlichen Chorkonzert am Sonntag, 30. November 2025 - dem 1. Advent - um 16.00 Uhr in der Marienkirche wird das diesjährige Weihnachtshilfswerk der Stadt Bad Segeberg eröffnet.
Es singen:
- „Männerchor Bad Segeberg von 1840“
- Kinderchöre der Kirchengemeinde
- „Chor Jubilate“
- „HolyGo! Pop- und Gospelchor Bad Segeberg“
- ,,Chor Trubadix“
- ,,Rönnauer Singkreis“
- „Segeberger Bachchor“
Die Chöre werden die Zuhörer*innen in der stilvollen Atmosphäre der Marienkirche mit weihnachtlichen Weisen auf das bevorstehende Fest eindrucksvoll einstimmen. Die Gesamtleitung wird Andreas J. Maurer-Büntjen übernehmen.
Alle Mitbürger*innen sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen. Ein Eintritt wird nicht erhoben, jedoch wird nach dem Konzert um möglichst reichlich Spenden gebeten. Der Erlös dieses Weihnachtskonzertes kommt ausschließlich bedürftigen älteren, kr
28.11.2025
