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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Erbrecht einfach erklärt: Wer erbt was ohne Testament?
Viele Menschen beschäftigen sich erst mit dem Erbrecht, wenn ein Todesfall in der Familie eintritt. In dieser Situation stellt sich häufig eine zentrale Frage: Wer erbt eigentlich, wenn kein Testament vorhanden ist?
In Deutschland tritt in diesem Fall automatisch die sogenannte gesetzliche Erbfolge in Kraft. Sie regelt, welche Angehörigen erben und wie der Nachlass aufgeteilt wird. Für viele Hinterbliebene ist diese Regelung zunächst schwer verständlich, weil sie von verschiedenen Faktoren wie Familienstand, Kindern oder weiteren Verwandten abhängt.
Dieser Beitrag erklärt verständlich, wie die gesetzliche Erbfolge funktioniert und wer ohne Testament Anspruch auf ein Erbe hat.
Was passiert, wenn kein Testament existiert?
Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, bestimmt das Gesetz, wer Erbe wird. Grundlage dafür sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass Vermögen in erster Linie innerhalb d
06.03.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Achtung Kontrolle! Ermittlungsverfahren verstehen – vom Anfangsverdacht bis zur Einstellung
Viele Betroffene erfahren zum ersten Mal von einem Ermittlungsverfahren, wenn ein Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft im Briefkasten liegt. Begriffe wie Anfangsverdacht, Beschuldigter oder Einstellung wirken auf den ersten Blick technisch – haben aber ganz konkrete rechtliche Bedeutung. Wer weiß, wie ein Ermittlungsverfahren abläuft, kann Risiken besser einschätzen und Fehlentscheidungen vermeiden.
Was ist ein Ermittlungsverfahren überhaupt?
Ein Ermittlungsverfahren ist die erste Phase des Strafverfahrens. Es beginnt, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft Kenntnis von Umständen erlangen, die auf eine Straftat hindeuten könnten. Entscheidend ist dabei nicht, ob der Verdacht später bestätigt wird, sondern allein, dass ein sogenannter Anfangsverdacht besteht.
Dieser kann sich aus einer Anzeige, einer eigenen Wahrnehmung der Behörden oder auch aus anonymen Hinweisen ergeben. Bereits zu
05.02.2026
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Vorladung von Polizei erhalten – was jetzt wirklich gilt
26.01.2026
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Streitpunkt Eigentümerversammlung: Typische Beschlussfehler, die eine Anfechtung erfolgreich machen können
18.12.2025
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Muss eine Kündigung Gründe enthalten – und was bedeutet das im Kündigungsschutzprozess?
Bad Segeberg. Wer eine Kündigung in der Hand hält, schaut meist zuerst auf das „Warum“. Und wer kündigt, fragt sich häufig: Sollte ich den Grund lieber gleich ins Schreiben aufnehmen – oder lasse ich das besser? Die kurze Antwort lautet: Im Regelfall muss das Kündigungsschreiben keine Begründung enthalten. Entscheidend wird der Kündigungsgrund oft erst im Kündigungsschutzprozess – dort aber mit voller Wucht.
Dieser Beitrag erklärt praxisnah (für Arbeitgeber und Arbeitnehmer), wann Gründe im Kündigungsschreiben erforderlich sind, welche Ausnahmen es gibt und wie sich das Fehlen einer Begründung im Verfahren vor dem Arbeitsgericht auswirkt.
1) Ausgangspunkt: Schriftform ja – Begründung meistens nein
Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis nur wirksam, wenn sie schriftlich erklärt wird (Papier, Originalunterschrift).
Eine generelle Pflicht, den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben zu nennen, gibt es d
16.12.2025
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Wie Haftpflichtversicherer nach Autounfällen versuchen, Reparaturkosten zu kürzen
21.11.2025
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Versteckte Sachmängel nach Immobilienkauf – warum Mediation am Landgericht eine echte Chance ist
23.09.2025
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Wenn ein Erbe plötzlich doch nicht mehr haftet – was das Urteil des LG Frankenthal für Sie bedeutet
Bad Segeberg. Ein Todesfall ist oft nicht nur emotional belastend, sondern bringt auch ganz praktische Fragen mit sich: Wer bezahlt die Beerdigung? Wer haftet für Schulden? Und was, wenn man erst nach der Erbschaft merkt, dass der Nachlass überschuldet war? In einem aktuellen Fall hat das Landgericht Frankenthal (Az. 8 O 189/24, Urteil vom 27.02.2025) deutlich gemacht: Auch wenn man ein Erbe angenommen hat, kann man es unter bestimmten Bedingungen wieder „loswerden“.
Kurz erklärt: Erbe annehmen, ausschlagen – oder anfechten? Wenn Sie von einem Erbfall erfahren, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Sie nehmen das Erbe an – automatisch oder ausdrücklich. Dann haften Sie auch für Schulden.
Oder Sie schlagen es aus – das geht innerhalb von 6 Wochen, und zwar in schriftlicher oder notariell beglaubigter Form.
Aber was passiert, wenn Sie ein Erbe versehentlich angenommen haben, weil Sie nicht wussten, dass es Schulden gibt? D
29.07.2025
