Artikel
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Sichere Wege bei Schnee und Eis - Dank an Bürger
Henstedt-Ulzburg. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg bittet alle Bürgerinnen und Bürger mitzuhelfen, dass auf den Gehwegen niemand durch Schnee- und Eisglätte zu Schaden kommt. Aufgrund der aktuellen Witterungslage wird noch einmal auf die geltenden Regelungen für den Winterdienst hingewiesen: Nach der Straßenreinigungssatzung sind die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet, den Winterdienst an ihren Grundstücken zu erledigen oder erledigen zu lassen.
„Die ersten Schneefälle haben uns alle in den vergangenen Tagen ordentlich auf Trab gehalten. Unser Baubetriebshof war und ist auf den Straßen im Dauereinsatz. Und auch die Henstedt-Ulzburgerinnen und Henstedt-Ulzburger haben sich große Mühe gegeben, die Gehwege bestmöglich und stets gut passierbar zu halten – das ist wirklich toll und dafür möchte ich allen Bürgerinnen und Bürgern ganz herzlich danken“, sagt Bürgermeisterin Ulrike Schmidt. „Für die kommenden Tage sind weitere Schneefä
07.01.2026
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Der Herbst hält Einzug - Grundstückseigentümer in der Pflicht
Henstedt-Ulzburg (em) Der Herbst hat seit einigen Wochen in Henstedt-Ulzburg Einzug gehalten. Die Tage werden kürzer, das Laub färbt sich bunt und die Regentage häufen sich. So schön die farbenfrohen Blätter an den Bäumen auch sind, so bergen sie doch auch Gefahrenpotenzial: Wenn sie herabfallen und matschig werden, dann werden Wege rutschig. Zudem verstopfen sie die Straßenabläufe – insbesondere, wenn sie sich mit Dreck und Unrat vermischen.
„Wie der einen oder dem anderen Mitbürger:in sicherlich bereits aufgefallen ist, kommt es in letzter Zeit wieder vermehrt zu lokalen Überschwemmungen in unseren Straßen. Ein Grund dafür sind durch Laub und Schmutz verstopfte Gullys“, sagt Bürgermeisterin Ulrike Schmidt. „Die Gullys werden dreimal jährlich durch eine von der Gemeinde Henstedt-Ulzburg beauftragte Wartungsfirma gereinigt – häufiger als in anderen Städten oder Gemeinden üblich. Die Reinigung kann allerdings nur effektiv sein, wenn wir gemeinsam dara
22.10.2024
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Regelungen zur Straßenreinigung beachten
Henstedt-Ulzburg (em) In letzter Zeit ist es verstärkt zu Überschwemmungen bei anhaltendem Regen gekommen. Ein Grund dafür sind durch Laub und Schmutz verstopfte Gullys. Die Gullys werden dreimal jährlich durch die Gemeinde Henstedt-Ulzburg gereinigt, häufiger als in anderen Städten oder Gemeinden üblich. Die Reinigung kann aber nur effektiv sein, wenn die Straßenabläufe nicht sofort durch herumliegendes Laub etc. erneut verstopft werden.
Aufgrund der aktuellen teilweise massiven Verschmutzung weise ich noch einmal auf die geltenden Regelungen für die Straßenreinigung hin:
Nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg sind die Grundstückseigentümer* innen verpflichtet, die Straßenreinigung an ihren Grundstücken zu erledigen oder erledigen zu lassen.
Die Reinigungspflicht erstreckt sich unter anderem auf Geh- und Radwege, begehbare Seitenstreifen, die als Kfz-Parkplatz besonders gekennzeichneten Flächen, Rinnsteine und Fahrbahnen s
12.01.2023
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Verkehrssicherheit auf herbstlichen Wegen und Straßen
Henstedt-Ulzburg (em) Mit dem einsetzenden Herbst verschlechtern sich auch die Verkehrsverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer. Wegeflächen und Fahrbahnen werden durch einsetzenden Laubfall und zunehmende Feuchtigkeit unter Umständen rutschiger und auch die Sichtverhältnisse sind oftmals eingeschränkt.
Zu dieser Jahreszeit haben die Grundstückseigentümer eine besondere Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Straßenreinigung. In den 1970er oder auch noch 1980er Jahren war es, besonders in dörflich-ländlichen Gegenden noch Gang und Gäbe, dass an Samstagen der sogenannte „Rinnstein“ gereinigt wurde.
Tatsächlich besteht in Henstedt-Ulzburg die Reinigungspflicht für Wege, Rinnsteine und bereichsweise sogar Straßenflächen auch heute noch. Die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg ( www.henstedt-ulzburg.de/satzungen_richtlinien.html ) überträgt die Reinigungspflicht in unterschiedlichen Bereichen auf die Nutz
04.10.2017
