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KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen
Gewaltverbrechen in der Endphase des NS-Regimes in Schleswig-Holstein – neue Forschungsergebnisse zu Todesmärschen und zur Cap-Arcona-„Katastrophe“
Kaltenkirchen. Der Historiker Dr. Reimer Möller beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Thema NS- Endphasen-Verbrechen in Schleswig-Holstein. Im Rahmen eines Forschungsauftrags der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten hat er sich aktuell noch einmal intensiv mit den Transporten von Häftlingen aus dem KZ Neuengamme nach Lübeck und deren Verbringung auf in der Lübecker Bucht auf Reede liegenden Schiffen im April/Mai 1945 befasst.
Dabei nahm er insbesondere Befehlsstrukturen zu Kriegsende und daraus resultierende Entscheidungsprozesse in den Blick, aus denen sich erklärt, weshalb nach der Räumung des KZ Neuengamme der Transport der Häftlinge auf Schiffe in der Lübecker Bucht erfolgte. Seine Forschungsergebnisse wird Reimer Möller im Rahmen seines Vortrags vorstellen.
Zudem geht er in seinem Vortrag auf verschiedene Räumungstransporte von KZ-Häftlingen und Gefangenen aus NS-Haftstätten ein, die im Winter und Frühjahr des Jahres 1945 durch S
05.04.2026
Kommunalpolitischen Vereinigung
Finanzen, Kitas, Sicherheit: KPV diskutiert zentrale Themen in Kaltenkirchen
03.04.2026
Hightech aus Kaltenkirchen weltweit gefragt
12-Millionen-Euro-Auftrag für HELZEL Messtechnik
26.03.2026
Kaltenkirchener PERSPEKTIVEN
Vortrag: Rechtliche Betreuung und Ehegattennotvertretungsrecht erklärt
Kaltenkirchen. Im Rahmen der Vortragsreihe „Kaltenkirchener PERSPEKTIVEN" findet am Donnerstag, den 26. März 2025, um 19.00 Uhr ein kostenfreier Informationsabend zu zwei wichtigen Rechtsthemen statt.
Im Mittelpunkt stehen die Fragen: Was ist eine rechtliche Betreuung, und unter welchen Voraussetzungen wird sie vom Betreuungsgericht eingerichtet? Wie läuft das gerichtliche Verfahren ab – von der Anregung bis zur Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers? Darüber hinaus wird das seit 2023 geltende Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1358 BGB) erläutert, das regelt, wann und in welchem Umfang Eheleute einander in medizinischen und pflegerischen Angelegenheiten rechtlich vertreten dürfen.
Als Referentinnen und Referenten stehen Britta Warnecke, Volljuristin und Vereinsbetreuerin beim Betreuungsverein Kreis Segeberg e.V., sowie Hans-Peter Guckel, Volljurist und Leiter des Betreuungsvereins im Landesverein für Innere Mission in Schleswig-Holstein, zur Ver
23.03.2026
