Videos
Video
Immobilienzentrum Kaltenkirchener Bank
Moderne Stadtwohnung in Kaltenkirchen zu vermieten
Video
Bürgermeisterwahl Kaltenkirchen
Das Triell – Teil 2 Bürgerbeteiligung Digitalisierung
Artikel
Kaltenkirchen
Kaltenkirchen sucht weiter Wohnraum für Flüchtlinge
Kaltenkirchen (em) Die Stadt Kaltenkirchen hat nach wie vor Bedarf an Wohnungen für Flüchtlinge aus der Ukraine und anderen Staaten, wie Syrien und Afghanistan. Der Bedarf besteht bei 1 – 2 Zimmer-Wohnungen, aber aufgrund von Familiennachzügen auch für Wohnraum für bis zu 10 Personen.
Je nach Anzahl der Personen, die in eine Wohnung ziehen, können bei Sozialleistungsbezug sog. Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden.
So hat eine Person Anspruch auf eine max. Wohnungsgröße von 50 qm. Es kann eine Kaltmiete einschl. Betriebskosten bis zu 561,22 € berücksichtigt werden; Heizkosten werden gesondert berücksichtigt.
Bei größeren Haushalten können folgende Werte berücksichtigt werden: 2 Personen, 60 qm, 681,78 €; 3 Personen, 75 qm, 811,36 €; 4 Personen, 85 qm, 945,34 €; 5 Personen, 95 qm, 1.081,52 €; jede weitere Person zzgl. 130,68 €.
Die Anmietung kann über die Stadt Kaltenkirchen, sollte bevorzugt aber direkt mit den wohnraumsuchenden
28.08.2023
Stadt Kaltenkirchen
Wahl des Seniorenbeirats am 8. Juni
Kaltenkirchen (em) Nachdem die Wahl des Seniorenbeirates im 1. Anlauf nicht erfolgen konnte und verschoben werden musste, da es nicht genug Wahlvorschläge gab, erfolgt nun ein 2. Anlauf.
Bürgermeister Hanno Krause hat als neuen Wahltermin Donnerstag, 8. Juni festgesetzt. Voraussetzung für die Durchführung der Wahl ist, dass es dieses Mal genügend Wahlvorschläge für die 12 zu wählenden Mitglieder des Beirates gibt. Wahlvorschläge müssen bis spätestens Donnerstag, 27. April, 18 Uhr, im Rathaus, Holstenstraße 14, 24568 Kaltenkirchen, im Bürger-Service-Büro bei Frau Mattai oder bei Frau Pöschl aus dem Fachbereich Bildung, Familie und Sport, Zimmer 212, 2. Obergeschoss, eingereicht werden. Bereits abgegebene Wahlvorschläge behalten ihre Gültigkeit. Wahlvorschläge sind aus dem Kreis der Wahlberechtigten einzureichen.
Wahlberechtigt, wählbar und benennbar sind alle mit Hauptwohnsitz in Kaltenkirchen gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner, die das 60. Lebens
29.03.2017
Stadt Kaltenkirchen
Die nächste Bürgersprechstunde ist am 2. April
Kaltenkirchen (em) Bürgermeister Hanno Krause steht den Kaltenkirchenern gerne zur Verfügung.
Am Donnerstag, 2. April in der Zeit von 14 bis 18 Uhr wird die nächste Bürgersprechstunde durchgeführt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Sprechstunde findet im Rathaus der Stadt Kaltenkirchen, Holstenstr. 14. im 1. OG Zimmer 113 statt.
30.03.2015
