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Freie Traumgrundstücke "Am Wald" in Kaltenkirchen
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Freie Traumgrundstücke "Am Wald" in Kaltenkirchen

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Leben und Wohnen „Am Wald“ in Kaltenkirchen
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Leben und Wohnen „Am Wald“ in Kaltenkirchen

Artikel

Stadt Kaltenkirchen

Kaltenkirchen führt Hundbestandsaufnahme durch

09.10.2025
Stadt Kaltenkirchen

Nachschätzung der Bodenschätzung ab 1. September

Kaltenkirchen. Im Zeitraum vom 1. September bis ca. 27. November 2025 erfolgt in der Stadt Kaltenkirchen eine Nachschätzung der Bodenschätzung für landwirtschaftlich nutzbare Flächen gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz durch das Finanzamt Rendsburg. Eine Vorbesichtigung des Stadtgebiets ist für Mitte August vorgesehen. Laut § 15 Bodenschätzungsgesetz ist den beauftragten Personen das Betreten der Grundstücke sowie das Dulden notwendiger Maßnahmen (z. B. Aufgrabungen) zu gestatten. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Fragen zum Thema beantwortet Dr. Sven Wiegmann, Amtlicher Bodenschätzer, Tel.: 04821-66-1505. Die Stadt Kaltenkirchen bittet um Verständnis für die Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen.
18.08.2025
Stadt Kaltenkirchen

Neuer Landschaftsplan für Kaltenkirchen kommt

Kaltenkirchen. Die Stadt Kaltenkirchen wird einen neuen Landschaftsplan aufstellen. Dieser ist ein zentrales Instrument der kommunalen Umweltplanung. Er soll helfen, Natur und Landschaft in Kaltenkirchen langfristig zu sichern, weiterzuentwickeln und mit anderen Nutzungsansprüchen in Einklang zu bringen. Der Landschaftsplan wird für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt. Eine wesentliche Grundlage für den Landschaftsplan bildet die sogenannte Biotoptypenkartierung – eine umfassende Bestandsaufnahme der natürlichen Lebensräume im Stadtgebiet. In diesem Zusammenhang kann es erforderlich sein, vereinzelt auch private Grundstücke im Stadtgebiet zu betreten.  Die Mitarbeitenden des beauftragten Planungsbüros sind daher berechtigt, zur Durchführung der Bestandserhebungen auch private Flächen zu betreten. Diese Betretungsbefugnis ist gesetzlich geregelt. Eine gesonderte Ankündigung der Begehungen wird über die Internetseite der Stadt Kaltenkirchen bereitgestellt. Inte
30.06.2025
Hamburg Airport

Hamburg Airport gründet Tochtergesellschaft SES für Windpark in Heidmoor

Hamburg (em) Der Hamburger Flughafen macht den nächsten Schritt in Richtung CO2-Emissionsfreiheit. Mit der Gründung der SES (Sustainable Energy Solutions GmbH & Co. KG) schafft der Hamburger Flughafen die Voraussetzungen für den Bau des eigenen Windparks Heidmoor in der Nähe von Kaltenkirchen. Das Windenergie-Projekt mit einer Investitionssumme von rund 70 Millionen Euro ist ein wichtiger Baustein der Klimaschutzstrategie „Net Zero 2035“. Es sorgt für eine 100 Prozent regenerative, unabhängige Energieversorgung für die Flughafen-Stadt. Die SES wird als Eigentümerin und Betreiberin des Parks voraussichtlich ab 2027/2028 die dort aus Windkraft gewonnene Energie für den Flughafen zur Verfügung stellen. Die beiden Geschäftsführer der neuen Tochtergesellschaft sind bereits in anderen Positionen am Hamburger Flughafen tätig: David Liebert, Bereichsleiter Real Estate Management, sowie Johannes Scharnberg, Bereichsleiter Kommunikation, Politik und Umwelt, bilden seit Ju
09.08.2023
Stadt Kaltenkirchen

Kaltenkirchen ist 42,5 Jahre „jung“

23.12.2022