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Stadt Kaltenkirchen
Gegen Stillstand – für nachhaltiges Wachstum
Kaltenkirchen (em) „Stillstand bedeutet Rückschritt“ heißt eine alte Lebensweisheit. Dieser folgend, wurden mit Zustimmung der Stadtvertretung in den letzten Jahren und auch für die Zukunft viele wichtige Grundsteine für Gewerbeansiedlungen, Wohnungsbau sowie verkehrliche und soziale Infrastruktur gelegt.
Diese Grundsteine sind Grundvoraussetzungen für eine all umfassende Stadtentwicklung. Unsere Stadt hat auch in 2015 und den folgenden Jahrenneben den vielen Privatinvestitionen, wie den umfangreichen Umbau des Ohlandparks, die Bebauung des Bahnhofsgeländes und der vielen neuen Wohnbaugebiete, eigene selbst zu finanzierende Projekte zu bewältigen. Vor der Entscheidung für eine kostenintensive Maßnahme sollte immer die Frage beantwortet werden, ob diese Maßnahme für unsere Stadtnotwendig ist bzw. welchen Nutzen sie für die Allgemeinheit bringt und wie sie bezahlt werden soll. Nachfolgend 6 wesentliche Maßnahmen, die uns aktuell und in der nächsten Zeit beglei
27.03.2015
Stadt Kaltenkirchen
Information zur Parkscheibenregelung
Kaltenkirchen (em) Seit der Einführung der Parkraumzonen in der Innenstadt kommt es immer mal wieder zu Irritationen im Zusammenhang mit dem gekennzeichneten Parkraum sowie der Pflicht, eine Parkscheibe auszulegen und diese richtig einzustellen.
Grundsätzlich besteht in der Kaltenkirchener Innenstadt eine Parkscheibenpflicht. Die Zonen sind an den Eingängen mit Verkehrsschildern gekennzeichnet. Laut § 13 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßenverkehrsordnung ist die Parkscheibe auf die halbe Stunde zu stellen, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. Dies bedeutet, dass Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer, die vor der halben Stunde ankommen, die Parkscheibe auf die halbe Stunde und Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer, die nach der halben Stunde ankommen, auf die volle Stunde stellen. Wir empfehlen Parkscheiben aus Pappe statt Plastik, da die aus Pappe sich nach dem Ablegen auf der Konsole im Auto durch Erschütterungen eher nicht verstellen.
Da es manchmal zu Verwechs
20.02.2015
Stadt Kaltenkirchen
Einwohnerversammlung am 13. November
Kaltenkirchen (em) Die diesjährige Einwohnerversammlung findet am Donnerstag, 13. November um 19 Uhr im Ratssaal des Rathauses statt.
Herr Seyb, Vorstand der AKN Eisenbahn AG, wird über den Ausbau der AKN referieren und dabei auf die Maßnahmen der Gesellschaft in Bezug auf den 6-spurigen Ausbau der A 7, die kommende S 21 und eine mögliche Taktverdichtung eingehen.
Im Anschluss wird Herr Rümenapp, Verkehrsplaner, über die Entwicklung des Parkraums in Kaltenkirchen informieren, die mit dem Ausbau der AKN in unmittelbarem Zusammenhang steht. Die Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich eingeladen, am 13. November um 19 Uhr ins Rathaus zu kommen.
Die Einwohnerversammlung wird von Bürgervorsteher Rüdiger Gohde geleitet.
10.11.2014
Stadt Kaltenkirchen
Schilderwald im Zentrum entfernt
Kaltenkirchen (em) In den letzten Tagen wurden 237 Verkehrszeichen in der Kaltenkirchen Innenstadt abgebaut. Seit Mitte April 2013 ist der Innenstadtbereich (Holstenstraße, Hüttmann-straße, Am Markt, Brauerstraße ab Mediohaus, Schützenstraße bis HsNr. 14, Kleiner Markt und Königstraße HsNr. 5-11) als Parkraumbewirtschaftungszone eingerichtet worden.
Innerhalb der Zone gilt das am Zonenbeginn aufgestellte Verkehrszeichen, ohne dass es einer Wiederholung bedarf. Der Zonenbereich wird am Ende der Zone durch ein entsprechendes Verkehrszeichen wieder aufgehoben. Die Verwaltung wird am Samstag, 20.04.2013, während des Wochenmarktes vor dem Rathaus einen Informationsstand aufbauen, um die Bürgerschaft umfassend über das neue Zonenparken zu informieren. Ebenso werden über mehrere Wochen Informationsflyer verteilt und in den örtlichen Geschäften ausgelegt.
In der Parkraumbewirtschaftungszone ist folgendes zu beachten:
Die Parkscheibenpflicht innerhalb
12.04.2013
Stadt Kaltenkirchen
Innenstadt wird Parkraumbewirtschaftungszone
Kaltenkirchen (em) Ab Mitte April wird der Innenstadtbereich (Holstenstraße, Hüttmannstraße, Am Markt, Brauerstraße ab Mediohaus, Schützenstraße bis HsNr. 14, Kleiner Markt und Königstraße HsNr. 5-11) zu einer Parkraumbewirtschaftungszone. Innerhalb der Zone gilt das am Zonenbeginn aufgestellte Verkehrszeichen, ohne dass es einer Wiederholung bedarf, solange weiter, bis die Zone durch ein entsprechendes Verkehrszeichen wieder aufgehoben wird.
„Ziel der Parkraumbewirtschaftungszone ist es, die Parkzeitregelung im Innenstadtbereich auf eine Höchstparkdauer von zwei Stunden zu vereinheitlichen, und ein weiterer positiver Aspekt ist, dass durch die Regelung in der Innenstadt ca. 170 Verkehrszeichen abgebaut werden können“, so Bürgermeister Hanno Krause. Anlässlich dieser Neuerungen im Innenstadtbereich wird an den Samstagen 6. April und 20. April während des Wochenmarktes vor dem Rathaus ein Informationsstand aufgebaut, um die Bevölkerung umfassend zu informiere
08.03.2013
Kaltenkirchen
Was fehlt auf dem Grünen Markt?
Kaltenkirchen (rj) Wie kann man der Innenstadt, insbesondere dem Grünen Markt wieder mehr Leben geben? Darüber wird aktuell wieder in Kaltenkirchen diskutiert.
„Gespräche gibt es immer wieder in unterschiedlichen Runden, eher aber allgemein zu allgemein, meine ich“, so Bürgermeister Hanno Krause. Nicht ohne Grund. Die Bebauung Bahnhof und ein geplanter Umbau der Holstenstraße (siehe letzte Ausgabe des Stadtmagazins) werden auf den Grünen Markt erheblichen Einfluss haben. Helfen könnten nach Ansicht des Bürgermeisters mehr Außengastromonie, aber auch längere Parkzeiten, einheitliche Öffnungszeiten des Einzelhandels, eine für Radfahrer problemlos be-fahrbar Holstenstraße. „Es muss erreicht werden, dass sich Einwohner und Besucher länger in der Innenstadt verweilen“, fordert er.
So äußert sich der Einzelhandel
Und was meinen die Gewerbetreibenden vor Ort? Neben einheitlichen Öffnungszeiten ist für Jo-hann Fuhlendorf, Vorstandsvorsitzender K
03.12.2012
Stadt Kaltenkirchen
Parkstreifen im Bereich der Schulstraße wird verbreitert
Kaltenkirchen (em) Im Bereich der Schulstraße wird der Parkstreifen verbreitert. Durch das beengte (linksseitige) Einparken zwischen den Baumstandorten stehen die Fahrzeuge teilweise auf der Fahrbahn. Entsprechende ordnungsrechtliche Ahndungen haben in der Vergangenheit bei den Bürgerinnen und Bürgern vermehrt zu Ärgernissen geführt.
Um die Situation zu verbessern, wird der Parkstreifen durch das Aufbringen von Markierungsnägeln um etwa 40 Zentimeter in Richtung Fahrbahnrand verbreitert. Außerdem wird im Bereich des ehemaligen Standortes der Telefonzelle der Parkstreifen durchgebaut, sodass zusätzlicher Parkraum entsteht. Mit den Arbeiten wird am 22. Oktober begonnen. Sie dauern zwei Tage. Während dieser Zeit ist das Parken in der Schulstraße nicht möglich. Die Kosten für diese Baumaßnahme belaufen sich auf rund 4.500 Euro.
19.10.2012
