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Stadt Kaltenkirchen
Gegen Stillstand – für nachhaltiges Wachstum
Kaltenkirchen (em) „Stillstand bedeutet Rückschritt“ heißt eine alte Lebensweisheit. Dieser folgend, wurden mit Zustimmung der Stadtvertretung in den letzten Jahren und auch für die Zukunft viele wichtige Grundsteine für Gewerbeansiedlungen, Wohnungsbau sowie verkehrliche und soziale Infrastruktur gelegt.
Diese Grundsteine sind Grundvoraussetzungen für eine all umfassende Stadtentwicklung. Unsere Stadt hat auch in 2015 und den folgenden Jahrenneben den vielen Privatinvestitionen, wie den umfangreichen Umbau des Ohlandparks, die Bebauung des Bahnhofsgeländes und der vielen neuen Wohnbaugebiete, eigene selbst zu finanzierende Projekte zu bewältigen. Vor der Entscheidung für eine kostenintensive Maßnahme sollte immer die Frage beantwortet werden, ob diese Maßnahme für unsere Stadtnotwendig ist bzw. welchen Nutzen sie für die Allgemeinheit bringt und wie sie bezahlt werden soll. Nachfolgend 6 wesentliche Maßnahmen, die uns aktuell und in der nächsten Zeit beglei
27.03.2015
Stadt Kaltenkirchen
Information zur Parkscheibenregelung
Kaltenkirchen (em) Seit der Einführung der Parkraumzonen in der Innenstadt kommt es immer mal wieder zu Irritationen im Zusammenhang mit dem gekennzeichneten Parkraum sowie der Pflicht, eine Parkscheibe auszulegen und diese richtig einzustellen.
Grundsätzlich besteht in der Kaltenkirchener Innenstadt eine Parkscheibenpflicht. Die Zonen sind an den Eingängen mit Verkehrsschildern gekennzeichnet. Laut § 13 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßenverkehrsordnung ist die Parkscheibe auf die halbe Stunde zu stellen, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. Dies bedeutet, dass Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer, die vor der halben Stunde ankommen, die Parkscheibe auf die halbe Stunde und Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer, die nach der halben Stunde ankommen, auf die volle Stunde stellen. Wir empfehlen Parkscheiben aus Pappe statt Plastik, da die aus Pappe sich nach dem Ablegen auf der Konsole im Auto durch Erschütterungen eher nicht verstellen.
Da es manchmal zu Verwechs
20.02.2015
Stadt Kaltenkirchen
Innenstadt wird Parkraumbewirtschaftungszone
Kaltenkirchen (em) Ab Mitte April wird der Innenstadtbereich (Holstenstraße, Hüttmannstraße, Am Markt, Brauerstraße ab Mediohaus, Schützenstraße bis HsNr. 14, Kleiner Markt und Königstraße HsNr. 5-11) zu einer Parkraumbewirtschaftungszone. Innerhalb der Zone gilt das am Zonenbeginn aufgestellte Verkehrszeichen, ohne dass es einer Wiederholung bedarf, solange weiter, bis die Zone durch ein entsprechendes Verkehrszeichen wieder aufgehoben wird.
„Ziel der Parkraumbewirtschaftungszone ist es, die Parkzeitregelung im Innenstadtbereich auf eine Höchstparkdauer von zwei Stunden zu vereinheitlichen, und ein weiterer positiver Aspekt ist, dass durch die Regelung in der Innenstadt ca. 170 Verkehrszeichen abgebaut werden können“, so Bürgermeister Hanno Krause. Anlässlich dieser Neuerungen im Innenstadtbereich wird an den Samstagen 6. April und 20. April während des Wochenmarktes vor dem Rathaus ein Informationsstand aufgebaut, um die Bevölkerung umfassend zu informiere
08.03.2013
Stadt Kaltenkirchen
Parkstreifen im Bereich der Schulstraße wird verbreitert
Kaltenkirchen (em) Im Bereich der Schulstraße wird der Parkstreifen verbreitert. Durch das beengte (linksseitige) Einparken zwischen den Baumstandorten stehen die Fahrzeuge teilweise auf der Fahrbahn. Entsprechende ordnungsrechtliche Ahndungen haben in der Vergangenheit bei den Bürgerinnen und Bürgern vermehrt zu Ärgernissen geführt.
Um die Situation zu verbessern, wird der Parkstreifen durch das Aufbringen von Markierungsnägeln um etwa 40 Zentimeter in Richtung Fahrbahnrand verbreitert. Außerdem wird im Bereich des ehemaligen Standortes der Telefonzelle der Parkstreifen durchgebaut, sodass zusätzlicher Parkraum entsteht. Mit den Arbeiten wird am 22. Oktober begonnen. Sie dauern zwei Tage. Während dieser Zeit ist das Parken in der Schulstraße nicht möglich. Die Kosten für diese Baumaßnahme belaufen sich auf rund 4.500 Euro.
19.10.2012
