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Stadt Kaltenkirchen
Nachschätzung der Bodenschätzung ab 1. September
Kaltenkirchen. Im Zeitraum vom 1. September bis ca. 27. November 2025 erfolgt in der Stadt Kaltenkirchen eine Nachschätzung der Bodenschätzung für landwirtschaftlich nutzbare Flächen gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz durch das Finanzamt Rendsburg.
Eine Vorbesichtigung des Stadtgebiets ist für Mitte August vorgesehen. Laut § 15 Bodenschätzungsgesetz ist den beauftragten Personen das Betreten der Grundstücke sowie das Dulden notwendiger Maßnahmen (z. B. Aufgrabungen) zu gestatten. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Fragen zum Thema beantwortet Dr. Sven Wiegmann, Amtlicher Bodenschätzer, Tel.: 04821-66-1505. Die Stadt Kaltenkirchen bittet um Verständnis für die Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen.
18.08.2025
VHS Kaltenkirchen
Mobbing am Arbeitsplatz am 24. Oktober
Kaltenkirchen (em) Am Donnerstag, 24. Oktober, findet in der VHS Kaltenkirchen eine Veranstaltung zum Thema „Mobbing am Arbeitsplatz“ statt.
Die Arbeitsrechtler und Mobbingberater Sven-Bryde Meier und Wolfgang Spinzig geben in ihrem Vortrag anhand von Fallbeispielen Einblick in die Handhabung von Mobbing vor Gericht. Sie beleuchten die Möglichkeiten der(s) „Gemobbten“ in Bezug auf Schadensersatz, Unterlassungsklage, Abfindung und Erwerbsminderung und geben einen Abriss über die wichtigsten Entscheidungen der Arbeitsgerichte zum Thema.
Termin: Donnerstag, 24. Oktober, 19 bis 21.30 Uhr
Ort: Volkshochschule Kaltenkirchen, Am Kretelmoor 40
Gebühr: 9
Verbindliche Anmeldung erwünscht unter: info@vhs-kaltenkirchen.de Informationen unter: 0 41 91 / 91 76-11 oder -0 (Frau Häßler)
04.10.2013
Kanzlei Völker
Rechtsschutzversicherer: Anwalts Liebling?
Kaltenkirchen (ls/völ) Einen Prozess zu führen, kann teuer werden deshalb haben viele Deutsche einen Rechtsschutzvertrag abgeschlossen und wiegen sich in scheinbarer Sicherheit. Gerade im Verkehrs- und Arbeitsrecht kann sich ein Rechtsschutzvertrag lohnen: Bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht gibt es selbst bei Prozessgewinn in der ersten Instanz keine Kostenerstattung hinsichtlich der eigenen Anwaltskosten.
Im Verkehrsunfallrecht können schnell hohe Kosten entstehen. Nur bei eindeutiger Haftungslage zu eigenen Gunsten sind dabei die Anwaltskosten als Teil des Schadensersatzes vom Unfallgegner und seinem Haftpflichtversicherer zu tragen. Der Rechtsschutzvertrag wird überwiegend abgeheftet, ohne sich detailliert mit dem Inhalt zu beschäftigen. Kommt es Jahre später zum Rechtsfall, ist die Enttäuschung nicht selten groß und weit davon entfernt, die einschlägige Werbung der Versicherer wahr werden zu lassen: Schon bei den Kosten eines ersten Beratungsgesprächs, die bis
26.09.2013
