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Stadt Kaltenkirchen
Laub & Winterdienst - Was jetzt wichtig ist
Kaltenkirchen. Die aktuelle Witterung zeigt es deutlich: Jetzt beginnt wieder die Zeit, in der Laub, Schnee und Glätte unsere Wege beeinflussen. Damit wir alle sicher durch Herbst und Winter kommen, erinnert die Stadt Kaltenkirchen an einige wichtige Regeln, die für alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer gelten.
Laub entsorgen – aber richtig
Bitte entfernen Sie das Laub regelmäßig von Gehwegen und sorgen Sie dafür, dass niemand ausrutscht. Wichtig: Laub gehört nicht auf die Straße oder Fahrbahn. Wohin damit? Der Wege- und Zweckverband erklärt hier die richtige Entsorgung: https://www.wzv.de/privatkunden/sperrmuell-gartenabfall
Winterdienst: Sicher unterwegs für alle
Wenn es friert oder schneit, müssen Gehwege, Fußgängerüberwege und Mischverkehrsflächen bis 1,50 m Breite geräumt und gestreut werden – gern auch durch beauftragte Firmen. Das gilt auch für städtische Wohnwege. Bitte nutzen Sie dafür abstumpfende Mittel ohne Salz. Sa
25.11.2025
Stadt Kaltenkirchen
Regeln bei Laubentsorgung und Winterdienst beachten
Kaltenkirchen (em) Aufgrund der aktuellen Witterungslage wird noch einmal auf die geltenden Regelungen für die Laubentsorgung und den Winterdienst hingewiesen: Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaltenkirchen sind die Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen grundsätzlich verpflichtet, die Laubentsorgung sowie den Winterdienst an ihren Grundstücken zu erledigen oder erledigen zu lassen.
Der Winterdienst umfasst das Schneeräumen auf den Gehwegen sowie bei Schnee- und Eisglätte das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der Mischverkehrsflächen bis zu einer Breite von 1,50 m. Dies gilt auch für die im Eigentum der Stadt Kaltenkirchen stehenden Wohnwege, unabhängig davon, ob sie befahrbar sind oder nicht.
Die Gehwege sind bei Glatteis mit abstumpfenden Stoffen ohne Salzzusatz zu bestreuen.
Die Verwendung von Tausalzbeimengungen ist nur zulässig bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von a
21.11.2023
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
THW-Jugend hilft bei Weihnachtsbaumentsorgung!
Kaltenkirchen (em) Viele Einwohner Kaltenkirchens haben nach den Feiertagen Probleme, den Weihnachtsbaum zu entsorgen. Sei es, weil sie ihn die Treppen nicht selber herunter tragen können oder aber der nächste Sammelpunkt für die Abholung zu weit entfernt ist.
In diesem Jahr hilft hierbei innerhalb des Stadtgebiets von Kaltenkirchen die Jugend des Technischen Hilfswerk (THW) Kaltenkirchen. Gegen eine Spende von mindestens 5 Euro pro Baum für die Gruppenkasse der THW-Jugend kommen die Jugendlichen am 4. oder 6. Januar 2020 zu Ihnen nach Hause und entsorgen Ihren Weihnachtsbaum. Wer Interesse hat, sich bei der Entsorgung helfen zu lassen, kann diese Hilfe bis zum 3. Januar 2020 bei Thomas Kahrau unter 0179 / 931 26 51 oder Jana Demberg unter 0151 443 429 91 oder aber per E-Mail an jb@thw-kaltenkirchen.de bestellen.
Die Jugendlichen werden dann am 4. oder 6. Januar zur vereinbarten Zeit vorbeikommen und den Weihnachtsbaum mitnehmen. Allerdings können ausschließlich a
20.12.2019
Stadt Kaltenkirchen
Wichtige Hinweise zum Winterdienst
Kaltenkirchen (em) Die Bürger der Stadt Kaltenkirchen werden dringend gebeten, die nachfolgenden Hinweise zu beachten.
Der Winterdienst umfasst das Schneeräumen auf den Gehwegen sowie bei Schnee- und Eisglätte das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der Mischverkehrsflächen bis zu einer Breite von 1,50 m. Dies gilt auch für die im Eigentum der Stadt Kaltenkirchen stehenden Wohnwege, unabhängig davon, ob sie befahrbar sind oder nicht.
Die Gehwege sind bei Glatteis mit abstumpfenden Stoffen ohne Salzzusatz zu bestreuen.
Die Verwendung von Tausalzbeimengungen ist nur zulässig bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist sowie an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, zum Beispiel Treppen, Rampen, starke Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehweg und Radwegabschnitten.
Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mi
15.12.2017
Deutsches Finanzkontor
Ort für Visionen - Neue DFK Zentrale in Kaltenkirchen
Kaltenkirchen (em) Die neue Zentrale der DFK Deutsches Finanzkontor AG in der Gottlieb-Daimler-Straße 9 in Kaltenkirchen ist am Samstag, 5 August offiziell eingeweiht worden. Rund 170 Gäste waren der Einladung des bundesweit tätigen Finanzdienstleisters gefolgt.
Das Programm startete um 10 Uhr mit zwei Vorträgen im Hotel Tryp in Bad Bramstedt. Dabei sprach zunächst der DFK-Gründer und Vorstandsvorsitzende, Valeri Spady zum Thema Visionen: „Mit der neuen Zentrale haben wir einen Ort, an dem unsere Visionen zur Realität werden können.“ Anschließend folgte ein Vortrag von Wolfgang Thust, einem der erfolgreichsten deutschen Vertriebler der vergangenen Jahrzehnte. Am Nachmittag besichtigten die Teilnehmer zwei Neubauprojekte der DFK an der Schäferbrücke in Kaltenkirchen sowie in Quickborn. Mit Rundgängen durch die Räume der neuen Zentrale sowie einem Dinnerbuffet mit anschließender Disco ließen die Gäste die Einweihungsfeier am Abend ausklingen.
Der Stando
10.08.2017
Stadt Kaltenkirchen
Winterdienst in Kaltenkirchen
Kaltenkirchen (em) Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaltenkirchen sind die Grundstückseigentümer grundsätzlich verpflichtet, den Winterdienst an ihren Grundstücken zu erledigen oder erledigen zu lassen.
Der Winterdienst umfasst das Schneeräumen auf den Gehwegen sowie bei Schnee- und Eisglätte das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der Mischverkehrsflächen bis zu einer Breite von 1,50 Meter. Dies gilt auch für die im Eigentum der Stadt Kaltenkirchen stehenden Wohnwege, unabhängig davon, ob sie befahrbar sind oder nicht. Die Gehwege sind bei Glatteis mit abstumpfenden Stoffen ohne Salzzusatz zu bestreuen.
Die Verwendung von Tausalzbeimengungen ist nur zulässig bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist sowie an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, zum Beispiel Treppen, Rampen, starke Gefälle- bzw. Steigungsstrecken
16.01.2017
Feuerwehr
Zeitungen im Treppenhaus und Müllcontainer angezündet
Kaltenkirchen (em) Die Kriminalpolizei in Bad Segeberg geht nach Bränden in der Nacht vom 8. auf den 9. April in der Straße Am Hohenmoor von Brandstiftung aus und sucht dringend Hinweisgeber.
Gegen 2.15 Uhr waren Polizei und Feuerwehr zu einem Mehrfamilienhaus gerufen worden, weil es im Treppenhaus brannte. Offenbar haben dort ein oder mehrere bislang unbekannte Täter Zeitungen angezündet. Verletzt wurde niemand. Doch es entstand ein Schaden von geschätzt 20.000 Euro.
Es stellte sich heraus, dass offenbar auch im Nachbarhaus der Versuch unternommen wurde, Zeitungen in Brand zu setzten, was misslang. Noch zur Zeit der Löscharbeiten war der Brand eines Containers in unmittelbarer Nähe festgestellt worden. Die Feuerwehr brachte die Feuer unter Kontrolle.
Die Kriminalpolizei in Bad Segeberg ermittelt und fragt nach Täterhinweisen. Diese sollten umgehend an die Tel. 0 45 51-884-0 gemeldet werden.
Originaltext: Polizeidirektion Bad Segeberg
09.04.2015
