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Stadt Kaltenkirchen

Schließung Gynäkologie in der Paracelsus Klinik unverständlich

Kaltenkirchen (em) „Mit Betroffenheit haben wir die geplante Schließung der Geburtshilfe und Gynäkologie der Paracelsus-Klinik zur Kenntnis genommen“, so Kaltenkirchens Bürgermeister Hanno Krause. „Etwa 10 Jahre nach endgültiger Schließung des Krankenhauses Kaltenkirchen (obwohl sich mein Vorgänger Ingo Zobel und die Kaltenkirchener damals vehement dagegen mit ca. 20 000 Unterschriften wehrten) bedeutet dies einen weiteren tiefen Einschnitt in die regionale medizinische Grundversorgung. Wir als Stadt bemühen uns laufend um eine Verbesserung der ärztlichen Versorgung. Die übergeordneten Stellen tuen das offenbar nicht! Kaltenkirchen ist nach Kiel die zweitjüngste Stadt Schleswig-Holsteins mit einer entsprechend hohen Geburtenrate. Viele Frauen und junge Familien schätzen das familiäre Konzept der Geburtshilfe der Paracelsus-Klinik und entscheiden sich bewusst für diese Klinik, in der sie „geborgen gebären“ möchten, mit der persönlichen 1 :1 Betr
12.09.2022
Stadt Kaltenkirchen

Wahl des Seniorenbeirats am 8. Juni

Kaltenkirchen (em) Nachdem die Wahl des Seniorenbeirates im 1. Anlauf nicht erfolgen konnte und verschoben werden musste, da es nicht genug Wahlvorschläge gab, erfolgt nun ein 2. Anlauf. Bürgermeister Hanno Krause hat als neuen Wahltermin Donnerstag, 8. Juni festgesetzt. Voraussetzung für die Durchführung der Wahl ist, dass es dieses Mal genügend Wahlvorschläge für die 12 zu wählenden Mitglieder des Beirates gibt. Wahlvorschläge müssen bis spätestens Donnerstag, 27. April, 18 Uhr, im Rathaus, Holstenstraße 14, 24568 Kaltenkirchen, im Bürger-Service-Büro bei Frau Mattai oder bei Frau Pöschl aus dem Fachbereich Bildung, Familie und Sport, Zimmer 212, 2. Obergeschoss, eingereicht werden. Bereits abgegebene Wahlvorschläge behalten ihre Gültigkeit. Wahlvorschläge sind aus dem Kreis der Wahlberechtigten einzureichen. Wahlberechtigt, wählbar und benennbar sind alle mit Hauptwohnsitz in Kaltenkirchen gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner, die das 60. Lebens
29.03.2017
Stadt Kaltenkirchen

Wahl des Seniorenbeirates wird verschoben

Kaltenkirchen (em) Für die Neuwahl des Seniorenbeirates der Stadt Kaltenkirchen sind bis zum Fristablauf am Donnerstag, 23. Februar, nur 9 Wahlvorschläge im Rathaus eingegangen. Da insgesamt 12 Mitglieder des Seniorenbeirates gewählt werden, ist die Anzahl der eingegangenen Wahlvorschläge nicht ausreichend für die Durchführung einer Wahl. Aus diesem Grund wird die Wahl des Seniorenbeirates verschoben. Sie findet somit nicht am 6. April statt. Ein neuer Termin wird noch bekannt gegeben. Die am 9.März im Ratssaal vorgesehene öffentliche Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten entfällt daher auch. Die eingegangenen Wahlvorschläge behalten aber ihre Gültigkeit. Es können auch weiterhin Wahlvorschläge im Rathaus, Holstenstraße 14, 24568 Kaltenkirchen, im Bürger-Service-Büro bei Frau Mattai oder bei Frau Pöschl aus dem Fachbereich Bildung, Familie und Sport, Zimmer 212, 2. Obergeschoss, eingereicht werden. Kandidatenvorschläge sind aus dem Kreis der Wahlberec
08.03.2017
Stadt Kaltenkirchen

Frist für Wahlvorschläge des Seniorenbeirates läuft ab

Kaltenkirchen (em) Am Donnerstag, 6. April, findet die Wahl für den neuen Seniorenbeirat der Stadt Kaltenkirchen statt. Der Seniorenbeirat besteht aus 23 Mitgliedern, von denen 12 gewählt und 11 benannt werden. Wer bereits von einer dazu berechtigten Organisation benannt ist, kann nicht gewählt werden. Für die Wahl ist die Einreichung von Wahlvorschlägen erforderlich. Diese sind bis spätestens 23. Februar, 18 Uhr, im Rathaus, Holstenstraße 14, 24568 Kaltenkirchen, im Bürger-Service-Büro bei Herrn Steenbuck oder bei Frau Pöschl, Zimmer 212, 2. Obergeschoss, vorzulegen. Kandidatenvorschläge sind aus dem Kreis der Wahlberechtigten einzureichen. Wahlberechtigt, wählbar und benennbar sind alle mit Hauptwohnsitz in Kaltenkirchen gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner, die das 60. Lebensjahr in diesem Jahr vollendet haben oder noch vollenden und im Übrigen hinsichtlich ihrer Person die Voraussetzungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetztes erfüllen. Nicht wählbar
22.02.2017
Stadt Kaltenkirchen

Übergabe der Unterschriftenlisten zum Ausbau der S 21

Kaltenkirchen (em) Am Montag, 13. Juli, wurden die Unterschriftenlisten von den Bürgermeistern der Städte Kaltenkirchen Herr Hanno Krause, Quickborn Herr Thomas Köppl und Bad Bramstedt Herr Burkhart Müller (1. Stellv. Bürgermeister) sowie den Gemeinden Henstedt-Ulzburg Herr Stefan Bauer, Ellerau Herr Eckhart Urban, Hasloh Herr Bernhard Brummund und Bönningstedt Frau Rohwer-Landberg, Herrn Frank Horch, Senator für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg und Herrn Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie um 12 Uhr im Foyer der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Alter Steinweg 4 in Hamburg übergeben. Insgesamt sind durch die Unterschriftenaktion 7.846 Unterschriften gesammelt worden, die sich wie folgt auf die Orte verteilen: Kaltenkirchen 4061 Henstedt-Ulzburg 1807 Quickborn, Hasloh, Bönningstedt, Ellerau 1388 Bad Bramstedt 330 Amt Kisdorf 156 Amt Kal
14.07.2015
Stadt Kaltenkirchen

Neu: offene Sprechstunde der Betreuungsbehörde

Kaltenkirchen (em) Ab dem 15. Oktober führt die Betreuungsbehörde des Kreises Segeberg alle zwei Wochen eine offene Sprechstunde im Beratungszentrum in Kaltenkirchen (Flottkamp 13, 1. Stock, Zimmer 135) durch. Ohne vorherige Anmeldung können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger bei Christina Balzer an jedem 1. und 3. Dienstag des Monats zwischen 15 und 17 Uhr über Betreuungsrecht und Vorsorgeregelungen informieren und beraten lassen. Betreuungsbehörden bestehen in den Kreisen und kreisfreien Städten mit Inkrafttreten des Betreuungsrechts 1992. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Mitwirkung im gerichtlichen Betreuungsverfahren, insbesondere die Erstellung von Sozialgutachten sowie Auswahl und Vorschlag von geeigneten Betreuern, die Beratung und Unterstützung für betroffene Personen, für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte und die Aufklärung über Vorsorgeregelungen. Im Betreuungsverfahren äußert sich die Behörde gegenüber dem Amtsgericht
02.10.2013
Polizei

20-Jährige gefährden Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn

Bad Segeberg/Kaltenkirchen (em) Am Samstag, 13. Juli, waren zwei Beamte des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Pinnberg mit dem zivilen Videowagen auf der BAB 7 in Fahrtrichtung Norden unterwegs. Gegen 19.40 Uhr fielen den Beamten in Höhe der Anschlussstelle Quickborn zwei Pkw, ein Volvo und ein VW Bora auf, die unmittelbar hintereinander fuhren. Beide unterschritten dabei die notwendigen Sicherheitsabstände deutlich. Dabei fuhr nicht nur der Fahrer des VW Bora bei Geschwindigkeiten von etwa 140 km/h zu dicht auf seinen vorausfahrenden Bekannten im Volvo auf, dieser unterschritt seinerseits ebenfalls mehrfach den entsprechend vorgeschrieben Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, welche vor ihm fuhren. Nachdem beide Fahrzeuge eine längere Strecke direkt vor dem Videowagen fuhren, konnten die Verstöße beider Fahrer entsprechend auf Video aufgezeichnet und ausgewertet werden. Beide Fahrzeuge wurden an der Anschlussstelle Kaltenkirchen von der Autobahn gel
18.07.2013

Kaltenkirchen

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