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Kaltenkirchen

Bürgermeister kassiert ab

09.12.2025
Quickborn

„Gewalt kommt nicht in die Tüte“: Quickborn setzt Zeichen

Quickborn. Auch in diesem Jahr beteiligt sich die Stadt Quickborn an der landesweiten Aktion „Gewalt kommt nicht in die Tüte“, die 2025 bereits zum 22. Mal im Kreis Pinneberg stattfindet. Mit Info-Ständen, Veranstaltungen und speziell gestalteten Brötchentüten machen Bäckereien, Gleichstellungsbeauftragte sowie Frauenhäuser und Fachberatungsstellen auf das Thema häusliche Gewalt aufmerksam und informieren über Hilfsangebote. Im Mittelpunkt steht der 25. November – der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen, der an die mutigen Mirabal-Schwestern erinnert, die 1960 in der Dominikanischen Republik aufgrund ihres Engagements gegen die Diktatur ermordet wurden. Heute gilt der Tag weltweit als Symbol für den Einsatz gegen Gewalt an Frauen. Aktionstag in Quickborn In Quickborn findet die Aktion am Mittwoch, den 26. November 2025, um 10 Uhr auf dem Quickborner Wochenmarkt statt. Hier informieren Vertreterinnen des Arbeitskreises Interkulturelle Frauenarbeit a
11.11.2025
Henstedt-Ulzburg

Bedürftigen Menschen eine Freude bereiten „Weihnachtshilfswerk 2025“

Henstedt-Ulzburg. Das Jahr neigt sich langsam dem Ende zu und die Advents- und Weihnachtszeit steht bald vor der Tür. „Leider ist es einigen Bürgerinnen und Bürgern in Henstedt-Ulzburg nicht vergönnt, nahestehenden Menschen zum Weihnachtsfest eine Freude zu bereiten oder sich selbst etwas zu gönnen“, sagt Bürgermeisterin Ulrike Schmidt. Um ihnen zu helfen, sich zumindest einen kleinen Wunsch zu erfüllen, möchte die Gemeinde Henstedt-Ulzburg diese Menschen auch in diesem Jahr mit der Aktion „Weihnachtshilfswerk 2025“ unterstützen. „Um wie in den Vorjahren eine große Zahl bedürftiger Menschen zu erreichen, freue ich mich, wenn wieder viele – denen es möglich ist – sich an dieser traditionellen Aktion mit einer Geldspende beteiligen“, so Ulrike Schmidt. Die Spende kann auf das Konto der Gemeindekasse Henstedt-Ulzburg überwiesen werden, IBAN: DE72 2305 1030 0000 3090 01 mit dem Verwendungszweck „Spende Weihnachtshilfswerk 2025“. In den vergang
05.11.2025