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Norderstedt

Neue Nachweispflicht für Bauschutt - Wertstoffhof fordert Asbestfreiheits-Erklärung

Norderstedt. Wie das Betriebsamt der Stadt Norderstedt berichtet, gibt es seit dem 1. Januar 2026 Änderungen hinsichtlich der Annahme von Bauschutt auf dem städtischen Wertstoffhof und bei der Entsorgung mittels „Big Bags“ und Containern.  Da dem Bauschutt die mögliche Belastung mit Asbest nicht durch reine Inaugenscheinnahme anzusehen ist, gibt der Gesetzgeber hier eine klare Systematik vor: Sämtliche Baumassen, welche Asbest enthalten könnten und vor Oktober 1993 verbaut worden sind, stehen demnach unter Generalverdacht, sind also untersuchungspflichtig. Die Kundinnen und Kunden des Betriebsamtes müssen nachweisen, dass mineralischer Bauabfall, der entsorgt werden soll, asbestfrei ist. Dies kann zum Beispiel durch ein Gutachten eines Sachverständigen geschehen. Oder mittels eines Nachweises, dass das Material nachweislich nach Oktober 1993 verbaut worden ist. Die Erklärung sowie der Nachweis zur Asbestfreiheit von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen mü
16.01.2026
Bad Segeberg

Kostenlose Weihnachtsbaumsammlung in Bad Segeberg

Bad Segeberg. Die Weihnachtstage sind vorbei, die Weihnachtsbäume haben Ihren Dienst getan und müssen die Wohnzimmer nun wieder verlassen. Wie entsorgt man die treuen Weihnachtsbegleiter am kostengünstigsten? Die Stadt Segeberg bietet, in Zusammenarbeit mit dem WZV, auch in diesem Jahr wieder eine kostenfreie Weihnachtsbaumsammlung an! Wer seien Weihnachtsbaum entsorgen möchte, kann diesen, bis zum 15.01.2026, an einem der folgenden Sammelplätze anliefern: Kalkberg Konrad-Adenauer-Ring (ehem. Wertstoffcontainer-Platz) Falkenburger Straße (Grünfläche ggü. Nahkauf) Kühneweg Steinkamp Rantzaustraße (Parkstreifen Höhe Hausnummer 13) Parkplatz Berufsschule am Nelkenweg/Holunderweg Selbstverständlich gilt dieses Angebot nur für Naturbäume! Achten Sie darauf, dass sich kein Weihnachtsschmuck und kein Lametta an den Bäumen befindet!
08.01.2026
Bad Segeberg

Aufbewahrungsfristen -Was darf weg, was muss aufbewahrt werden?

Neumünster/Kreis Segeberg Zum Jahresbeginn steht bei vielen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen das Aufräumen von Akten an – ob in Papierform oder digital. Doch nicht alles sollte vernichtet oder gelöscht werden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster/Segeberg erklärt, welche gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelten und welche Aufbewahrung auch aus persönlichen Gründen sinnvoll ist. Für Selbstständige und Gewerbetreibende sind die Aufbewahrungspflichten eindeutig geregelt. Geschäftsunterlagen müssen in der Regel zwischen sechs und zehn Jahren aufbewahrt werden. Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen, das Inventar oder der Jahresabschluss erstellt, ein Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder versendet oder ein Buchungsbeleg entstanden ist. Auch Privatpersonen können verpflichtet sein, bestimmte Unterlagen aufzubewahren. Eine zweijährige Aufbewahrungsfrist gilt für Steuer
07.01.2026
Henstedt-Ulzburg

Wohin mit dem Weihnachtsbaum?

Henstedt-Ulzburg. Für die Entsorgung der Tannenbäume stehen in der Gemeinde 2026 wieder zahlreiche Sammelplätze zur Verfügung. Der Standort auf dem Wertstoffcontainer-Stellplatz in der Wilstedter Straße entfällt wie bereits im Vorjahr aufgrund der dortigen Arbeiten zum Ausbau der Straße. Die Abholung erfolgt am Montag, 12. Januar, und am Mittwoch, 14. Januar, an den folgenden Sammelplätzen: Montag, 12. Januar 2026 Hohenbergen/Wendekehre Pumpstation Am Wöddel Düstelstücken/Parkplatz links Bürgermeister-Steenbock-Straße Höhe Nummer 30 Schäferberg/Einmündung Beckersbergstraße Pommernstraße/Ecke Hirschberger Straße Jahnstraße/Ecke Nordring Beckersbergring/hinter Haus Nummer 99 Parkstreifen Groß-Sabiner-Ring  Eichberg/Parkbucht vor Schweriner Straße 19-23 Schulstraße/Ecke Wismarer Straße vor Trafohaus Moorland/Parkstreifen vor Nummer 1 b/c Emma-Gärtner-Straße/Grünfläche vor Sichtschutzwand (vor Nummer 7) Götzbe
29.12.2025
Neumünster

Hier können Sie Ihren Weihnachtsbaum entsorgen

Neumünster. Das Technische Betriebszentrum (TBZ) der Stadt Neumünster bietet auch 2025 wieder den Service, ausgediente Tannenbäume an ausgewiesenen Sammelplätzen abzulegen. Insgesamt stehen 131 Sammelplätze zur Verfügung, um die Wege möglichst kurz zu halten. Die Abholung der Weihnachtsbäume erfolgt ab 6. Januar 2026.  Bitte legen Sie die Bäume - ohne Lametta, Weihnachtsschmuck und Fuß - auf den ausgewiesenen Plätzen ab. Nach dem 1. Februar 2026 werden die Weihnachtsbäume nicht mehr abgeholt, sondern können kostenpflichtig bei den Sammelplätzen der Stadt Neumünster und beim Abfallwirtschaftszentrum Wittorferfeld abgegeben werden. Die Gebühr für Bioabfälle je PKW-Kofferraum bis zu 300 Liter beträgt 5,50 Euro. Sammelplätze für ausgediente Weihnachtsbäume: Einfeld: Einfelder Straße / Marktplatz Ernst-Reuter-Platz Kieler Straße / Ecke Industriestraße Kreuzkamp - Sammelplatz - Parkplatz Bahnhof Einfeld Roschdohler Weg (Park
26.12.2025