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Henstedt-Ulzburg
Henstedt-Ulzburg bekämpft invasive Neophyten
Henstedt-Ulzburg (em) „Eine Vielzahl fremdländischer oder gebietsfremder Pflanzen gelangt durch den globalen Reise- und Warenverkehr oder auch als Kultur- und Gartenpflanzen zu uns“, erklärt Katja Rihm aus dem Sachgebiet Grünplanung und Umwelt. „In einigen Fällen können sich die Neuankömmlinge in der freien Natur etablieren, massenhaft vermehren und hier natürlich vorkommende Ökosysteme, Biotope oder Arten schädigen, zum Beispiel durch Verdrängung natürlich vorkommender Arten oder Veränderung der Vegetationsstruktur. In diesem Fall spricht man von invasiven Neophyten.“
Wie die Biologin erklärt, seien die rechtlichen EU-Vorgaben zum Umgang mit diesen Pflanzen in § 40a bis f in das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen worden. Die Obere Naturschutzbehörde habe zusätzlich für einige Arten – unter anderem das drüsige Springkraut – ein Management- und Maßnahmenblatt entwickelt.
„Diese Vorschriften zum Anlass nehmend, hat die Gemeinde Aufträge fü
21.05.2024
Henstedt-Ulzburg
Bekämpfung von invasiven Neophyten im Gemeindegebiet
Henstedt-Ulzburg (em) „Eine Vielzahl fremdländischer oder gebietsfremder Pflanzen gelangt durch den globalen Reise- und Warenverkehr oder auch als Kultur- und Gartenpflanzen zu uns“, erklärt Katja Rihm aus dem Sachgebiet Grünplanung und Umwelt. „In einigen Fällen können sich die Neuankömmlinge in der freien Natur etablieren, massenhaft vermehren und hier natürlich vorkommende Ökosysteme, Biotope oder Arten schädigen, zum Beispiel durch Verdrängung natürlich vorkommender Arten oder Veränderung der Vegetationsstruktur. In diesem Fall spricht man von invasiven Neophyten.“ Wie die Biologin erklärt, seien die rechtlichen EU-Vorgaben zum Umgang mit diesen Pflanzen in § 40a bis f in das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen worden. Die obere Naturschutzbehörde habe zusätzlich für einige Arten – unter anderem das drüsige Springkraut – ein Management- und Maßnahmenblatt entwickelt.
„Diese Vorschriften zum Anlass nehmend, hat die Gemeinde Aufträge für die
24.05.2023
Henstedt-Ulzburg
Landeskulturelle Besonderheit - Knickpflege in Lindenstraße
Henstedt-Ulzburg (em) Ganz schön geknickt und zwar im Sinne von fachgerecht und professionell: Das Team des Baubetriebshofs der Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat kürzlich umfangreiche Pflegmaßnahmen in der Lindenstraße ausgeführt. An den dortigen gemeindeeigenen Knicks wurden die erforderlichen Maßnahmen gemäß des Landesnaturschutzgesetzes vorgenommen, um den Knick zu unterhalten und zu schützen.
„Die Knicks sind nicht nur eine landeskulturelle Besonderheit in Schleswig-Holstein, sie gelten auch gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes als gesetzlich geschützte Biotope“, erklärt Baubetriebshof-Leiter Arnim Steffens. „Ein fachgerecht gepflegter und unterhaltener Knick bietet zahlreichen Tieren und Pflanzen einen Lebensraum, wobei der sogenannte Knicksaum circa fünf Meter rechts und links des Knicks als besonders wichtig anzusehen ist.“ Wie er erklärt, gehört zu der Pflege alle zehn bis 15 Jahre das sogenannte „Knicken“ dazu. Es ist im Zeitraum vom 1. Oktober
28.02.2023
Henstedt-Ulzburg
Bekämpfung von gebietsfremden Pflanzen im Gemeindegebiet
Henstedt-Ulzburg (em) Eine Vielzahl fremdländischer oder gebietsfremder Pflanzen gelangt durch den globalen Reise- und Warenverkehr oder auch als Kultur- und Gartenpflanzen zu uns. In einigen Fällen können sich die Neuankömmlinge in der freien Natur etablieren, massenhaft vermehren und hier natürlich vorkommende Ökosysteme, Biotope oder Arten schädigen, zum Beispiel durch Verdrängung natürlich vorkommender Arten oder Veränderung der Vegetationsstruktur. In diesem Fall spricht man von invasiven Neophyten.
Die rechtlichen EU-Vorgaben zum Umgang mit invasiven wurden in § 40a bis f in das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen. Die obere Naturschutzbehörde hat zusätzlich für einige Arten (u.a. das drüsige Springkraut) ein Management- und Maßnahmenblatt entwickelt.
Diese Vorschriften zum Anlass nehmend hat die Gemeinde Aufträge für die Bekämpfung des drüsigen Sprinkrauts (Impatiens glandulifera) und des Staudenknöterichs (Fallopia japonica, F. sachalinensis
17.06.2021
Bad Segeberg
Baden in Baggerseen ist streng verboten
Kreis Segeberg (em) Alle Zeichen stehen auf Sommer. Überfüllte Strände und Badeseen verleiten bei heißen Temperaturen dazu, sich die ersehnte Erfrischung in einem ruhig gelegenen Baggersee zu holen. Aber das ist nicht nur verboten, sondern kann auch lebensgefährlich sein. Gemeinsam warnen Kreis- und Umweltverwaltung und untere Naturschutzbehörde daher eindringlich vor einem Besuch.
„Das Baden in Kiesseen hat im Binnenland einen besonderen Reiz, da es sich hier im Gegensatz zu oft überlaufenen offiziellen Badestellen meist um ungestörte ruhige Ufer handelt“, sagt Doris Hempen von der unteren Naturschutzbehörde. Abgesehen davon, dass es sich bei nicht öffentlichen Kiesseen um Privateigentum handele, hätten die Uferbereiche vor allem für Natur und Landschaft einen besonders hohen Wert. Die Uferbereiche und umgebenden Böschungen bieten Lebensraum für viele, häufig gefährdete Tierarten wie Flussregenpfeifer, Uferschwalbe, Kreuzkröte, Knoblauchkröte oder Za
07.08.2020
Bad Bramstedt
Ole Plambeck und Claus Peter Dieck bei der Kreisjägerschaft
Hasenmoor (em) Zu einem Gespräch auf dem Schießstand Hasenmoor hatten sich der Kreispräsident Claus Peter Dieck und der Landtagsabgeordnete Ole-Christopher Plambeck mit dem Vorstand der Kreisjägerschaft Segeberg e.V. verabredet.
So waren unter anderem der Vorsitzende Oliver Jürgens, der Geschäftsführer Martin Brüll und der Schatzmeister Heino Burmeister dabei, sowie Jens-Peter Knuth und Holger Möller vom Club für jagdliches und sportliches Schießen Segeberg e.V.
Sie zeigten den beiden interessierten CDU-Politikern den Schießstand und die ehrenamtliche Arbeit, die vor Ort geleistet wird. „Der Schießstand wird weit über die Kreisgrenze hinaus zum Üben des Schießens genutzt. Regelmäßiges trainieren des Schießens ist sehr wichtig“, betonte Jens-Peter Knuth. „Das Land hat bereits Mittel für Investitionen in Schießstände landesweit bereitgestellt. Denn die Jägerinnen und Jäger sind für die Natur in unserem Land sehr wichtig, betonte Plambeck.
20.08.2019
Neumünster
Fällverbot für Gehölze jetzt schon ab 1. März
Neumünste (em) Die Stadt Neumünster weist darauf hin, dass das neue Landesnaturschutzgesetz Knickpflege und Baumfällungen nur noch bis Ende Februar erlaubt.
Zum Schutz der brütenden Singvögel und der für die Gehölze so wichtigen Wachstumsperiode hat der Gesetzgeber im Bundesnaturschutzgesetz verordnet, dass Gehölze ab dem 1. März bis zum 30. September eines Jahres nicht gefällt werden dürfen. Für Schleswig-Holstein galt bisher auf Grund der besonderen klimatischen Verhältnisse diese Fällverbotsfrist gemäß Landesnaturschutzgesetz erst ab dem 15. März. Dieser Termin ist nun seit 2017 mit der Gültigkeit des neuen Landesnaturschutzgesetzes an den bundesweit einheitlichen Termin 1. März angeglichen.
Die untere Naturschutzbehörde weist ausdrücklich auf die Einhaltung dieses Termins hin und insbesondere auch darauf, dass dies auch für das Auf-den-Stock-Setzen von Knicks gilt. Knicks sind zudem nach Landesnaturschutzgesetz auch besonders geschützte Biotope
24.02.2017
Neumünster
Neues Faltblatt zu Knicks
Neumünster (em) Die Stadt Neumünster hat ein neues Faltblatt „Knicks in der Stadt“ heraus gegeben. Anlass sind unter anderem die neuen „Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“ aus dem Jahr 2013, in denen, neben weiteren Regelungen, die Unteren Naturschutzbehörden verpflichtet werden „regionale Knickschutzprogramme“ zu entwickeln.
Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Information der Knickeigentümer. Denn auch Knicks in der Stadt haben vielfältige ökologische Funktionen und müssen fachgerecht behandelt und gepflegt werden. Dies kann aber nur gelingen, wenn Knickeigentümer ausreichend sachkundig sowie bereit sind ihren Anteil am Schutz dieser wertvollen Biotope zu leisten.
Das Faltblatt richtet sich deshalb besonders an Knickeigentümer im besiedelten Bereich und informiert über die Entstehungsgeschichte von Knicks in Schleswig-Holstein, die Funktionsweise des Ökosystems „Knick“ sowie die derzeit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Brosc
27.08.2015