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Norderstedt

Norderstedt steht auch in Zukunft zur Unterstützung für Feuerwehrmuseum und Hof Lüdemann

„Wir sind sehr beruhigt, dass wir den Fortbestand des Feuerwehrmuseums und den Erhalt des Hofes Lüdemann durch die Zuschüsse der Stadt auch in Zukunft sichern können“, so äußerte sich der FDP-Vertreter im Kulturausschuss Klaus-Peter Schroeder nach der gestrigen Sitzung. Die Verwaltung hatte zuvor in einem Antrag vorgeschlagen, die Zuschüsse für die Unterhaltung entweder schon zum Jahresende 2026 einzustellen oder mit einem Stufenmodell spätestens zum Jahresende 2028 auslaufen zu lassen. Der Förderverein hatte hingegen argumentiert, dass ein derartiger Beschluss dem Feuerwehrmuseum die finanzielle Grundlage entziehen würde. „Der Hof Lüdemann ist nun wirklich einer der letzten baulichen Zeitzeugen, die es in Norderstedt noch gibt, der Hof ist ortsbildprägend, das müssen wir doch erhalten“, so befürwortete auch der FDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Mährlein die weitere Unterstützung durch die Stadt. „Auch wenn ich erst ungefähr zwanzig Jahre in No
02.12.2025
Henstedt-Ulzburg

72 Tiere vor Feuertod gerettet!

28.11.2025
Neumünster

Alle Jahre wieder - Schneeräumpflichten der Bürger

Neumünster. Das Technische Betriebszentrum (TBZ) der Stadt Neumünster ist gut auf den Winterdienst vorbereitet. Aufgrund des Schneefalls sind die 58 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des TBZ verstärkt im Einsatz. Sieben große Lkw, zehn kleine Räummaschinen und Handkolonnen werden eingesetzt. Wenn anhaltender Schneefall oder Dauerfrost im gesamten Stadtgebiet herrschen, kann die Straßenreinigung beim besten Willen nicht überall gleichzeitig sein. Hier werden Prioritäten für besonders verkehrswichtige Stellen gesetzt. Dies betrifft insbesondere Bundesstraßen, Hauptverkehrsstraßen, Zuwegungen zum Krankenhaus, Seniorenheimen, Feuerwehr und Polizei, Busbahnhof sowie Buslinien, Fußgängerüberwege und Brücken. Nebenstraßen in den Stadtteilen hingegen werden nicht geräumt. Das TBZ bittet die Verkehrsteilnehmer, auf der Straße den Räumfahrzeugen Vorrang einzuräumen. Aus aktuellem Anlass weist das TBZ noch einmal auf die Winterdienstpflichten von Grundstückseigentüm
24.11.2025