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Norderstedt

Mission 30: Bürger sollen verzichten – Verwaltung muss sich selbst verändern

Norderstedt. Die CDU Norderstedt kritisiert den Nachtragshaushalt den Umgang mit der Politik und geplante Schwächung des Ehrenamts. Die finanzielle Lage der Stadt Norderstedt ist ernst. Trotz erneut sehr positiven Steuereinnahmen, wächst mit dem 1. Nachtragshaushalt das Defizit in historisch noch nie dagewesene Größen. Gleichzeitig legt die Verwaltung mit „Mission 30“ ein Konzept vor, das bis 2030 eine Ergebnisverbesserung von insgesamt 30 Millionen Euro erreichen soll. Die CDU-Fraktion Norderstedt hält es für richtig und notwendig, jetzt konsequent über Einsparungen und strukturelle Veränderungen zu sprechen. Allerdings darf eine solche Konsolidierung aus Sicht der CDU nicht vor allem bei den Bürgerinnen und Bürgern beginnen, während die Strukturen der Verwaltung selbst weitgehend unangetastet bleiben. „30 Millionen Euro Ergebnisverbesserung sind eine gewaltige Aufgabe. Wer dieses Ziel ernst meint, darf nicht nur darüber sprechen, welche Angebote fü
02.10.2026
Bad Segeberg

Nutzungsdauer von Computer-Hard- und Software: Abschreibung in einem Jahr

Segeberg/Neumünster. Für bestimmte digitale Wirtschaftsgüter kann eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster/Segeberg. Grundlage hierfür sind die Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 26. Februar 2021 sowie vom 22. Februar 2022. Die Regelung betrifft sowohl Computerhardware als auch Betriebs- und Anwendersoftware. Hierzu zählen unter anderem Desktop-PCs, Notebooks, Tablets, Server, Peripheriegeräte sowie Standard- und Individualsoftware. Ebenfalls erfasst werden beispielsweise ERP-Software, Warenwirtschaftssysteme sowie Software zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung. Durch die Annahme einer einjährigen Nutzungsdauer können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten grundsätzlich bereits im Jahr der Anschaffung oder Herstellung vollständig als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Das BMF-Schreiben von 2022 hat explizit klargestellt,
07.07.2026