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Fokus Wärme – „Förderungen: Heizen & Sanieren“
Neumünster. Kaum ein Thema beschäftigt Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer derzeit so sehr wie die Frage, welche Heizung künftig sinnvoll und zulässig ist – und welche Fördermöglichkeiten dafür zur Verfügung stehen. Das Thema ist dabei hochaktuell: Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde Ende Juli 2026 durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst. Die wesentlichen Regelungen des GModG sind am 29. Juli 2026 in Kraft getreten.
Auch die Förderbedingungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) haben sich geändert: Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für den Heizungstausch und energetische Sanierungen. Darunter fallen zum Beispiel ein erhöhter Fördersatz für Haushalte mit einem Einkommen bis 40.000€ oder der von zuvor 20 auf 16 Prozentpunkte gesenkte Klimageschwindigkeits-Bonus, der anschließend alle sechs Monate um weitere Prozentpunkte sinkt. Für 2027 sind weitere Veränderungen vorgesehen, unte
21.09.2026