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Grundschule am Storchennest
"Stand jetzt sind die 750.000 Euro Fördermittel weg!"
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EGNO | RUNDGANG Norderstedt-Mitte | 14
Station 14: Grundschule Pellwormstraße
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Norderstedt
Stadtentscheid in der Stadtbücherei: Wer sind Norderstedts beste Vorleser?
Norderstedt. Der Vorlesewettbewerb der Grundschulen, einst initiiert von der OGGS Pellwormstraße und der Stadtbücherei, findet auch in diesem Jahr statt – bereits zum 16. Mal. Nachdem an den Norderstedter Grundschulen die Schulsiegerinnen und Schulsieger der 4. Klassen ermittelt wurden, geht es nun darum, den Stadtsieger oder die Stadtsiegerin zu küren.
Am Freitag, den 20. März 2026, wird von 14 bis etwa 17 Uhr der Stadtentscheid in der Stadtbücherei Norderstedt-Mitte in einer öffentlichen Veranstaltung ausgetragen. Die elf Siegerinnen und Sieger der jeweiligen Schulen müssen vor einem fremden Publikum, sozusagen unter erschwerten Bedingungen, vorlesen. Eine Jury ermittelt zum Schluss den Stadtsieger oder die Stadtsiegerin. Der Jury gehören an:
Katrin Heß (OGGS Lütjenmoor), Carlotta Zerche (Teilnehmerin 2025),
Yvonne Bull (Buchhandlung BücherKompass), Andrea Giehring (OGGS Immenhorst), Bernd-Olaf Struppek (Presseteam Stadt Norderstedt), Nathaniel D
17.03.2026
Norderstedt
Mehr Selbstbewusstsein durch Selbstverteidigung: Kostenloser Kurs startet im März
Norderstedt – Auch wenn Lehrerinnen, Lehrer und Eltern es nicht immer wahrhaben möchten: Seit einiger Zeit treten Schülerinnen und Schüler vermehrt bedrohlich gegenüber ihren Mitschülern auf oder versuchen, Verhaltensweisen zu erzwingen, die diese selbst nicht wollen. Gut gemeinte Strategien wie Eltern-, Schüler- oder Antidiskriminierungsgespräche haben sich dabei nicht immer als ausreichend wirksam erwiesen.
Die Karateabteilung des Norderstedter Sportvereins TURA Harksheide e.V. bietet daher einen kostenlosen Einführungskurs „Selbstverteidigung für Jugendliche und Erwachsene“ an. Ziel des Kurses ist es, das Selbstbewusstsein zu stärken und den Teilnehmenden wirkungsvolle Strategien zur Konfliktvermeidung und Selbstbehauptung an die Hand zu geben.
„Ein selbstbewusstes Auftreten vor dem Hintergrund effektiver Verteidigungstechniken hilft, Konflikte zu vermeiden“, erklärt
Spartenleiter Jan Schiebold. Leitgedanke der Karatesparte ist, dass ein vermiedener
02.03.2026
Norderstedt
Informationsveranstaltung zum Bebauungsplan Nr. 344 in Friedrichsgabe
Norderstedt. Die Stadt Norderstedt wird einen großen Teil des Stadtteils Friedrichsgabe mit einem neuen Bebauungsplan baurechtlich auf den aktuellen Stand bringen. Hierbei sollen vorhandene Bebauung gesichert und bedarfsgerechte Erweiterungen ermöglicht sowie zukunftsweisende Entwicklungsimpulse gesetzt werden. Der Charakter des attraktiven Wohnstadtteils soll dabei nicht grundlegend geändert, sondern Friedrichsgabe fit gemacht werden für heutige und zukünftige Ansprüche der Bewohnerinnen und Bewohner an ihr Wohnumfeld.
Zu dem Vorentwurf der Planung wird es am Donnerstag, 12. März, eine öffentliche Informationsveranstaltung geben. Beginn der Veranstaltung im Steertpoggsaal der Grundschule Friedrichsgabe (Pestalozzistraße 5) ist um 18.30 Uhr.
Das über 38 Hektar große Plangebiet des Bebauungsplans 344 „Friedrichsgabe Mitte“ liegt südlich der Quickborner Straße und reicht von der Ulzburger Straße bis zu den Gleisen der AKN. Es umfasst ein vorhandenes Wohngebiet
26.02.2026
Quickborn
Umsetzung des Offenen Ganztags an den Quickborner Grundschulen
Quickborn. Die Stadt Quickborn setzt ab dem Schuljahr 2026 den Offenen Ganztag an ihren drei Grundschulen um und erfüllt damit den bundesweiten Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter. Der Offene Ganztag verbindet Unterricht, Betreuung und Bildungsangebote zu einem verlässlichen Angebot von bis zu acht Stunden täglich inklusive der Schulzeit.
Ziel ist es, Kinder in ihrer Entwicklung ganzheitlich zu fördern, Familien im Alltag zu entlasten und gleichzeitig den gesetzlichen Vorgaben aus dem Ganztagsförderungsgesetz gerecht zu werden. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und in enger Zusammenarbeit mit den Schulen, der Stadtverwaltung sowie externen Kooperationspartnern.
Grundlage für die Einführung ist das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter vom 11. Oktober 2021. Damit hat sich die bisherige rechtliche Verpflichtung der Kommunen zur Vorhaltung von Hortplätzen zu einem umfassenden Bildungsanspruch der Kin
05.02.2026