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Neumünster

1 Jahr Katzenschutzverordnung in Neumünster: Stadt ruft erneut zur Einhaltung der Pflichten auf

Neumünster. Vor über einem Jahr ist in Neumünster die Katzenschutzverordnung vollständig in Kraft getreten. Seit dem 01.04.2025 gilt die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen mit unkontrolliertem Freigang, seit dem 01.07.2025 dürfen zudem nicht kastrierte Katzen keinen unkontrollierten freien Auslauf mehr erhalten.  Die Veterinäraufsicht der Stadt Neumünster nimmt das einjährige Bestehen zum Anlass, alle Katzenhaltenden erneut auf ihre Pflichten hinzuweisen.  Wichtiger Beitrag zum Tierschutz  Die Verordnung wurde eingeführt, um die Zahl freilebender und verwilderter Katzen nachhaltig zu reduzieren. Durch die konsequente Umsetzung der Regelungen kann die unkontrollierte Vermehrung eingedämmt werden.  Aktuelle Zahlen unterstreichen die Notwendigkeit Die Entwicklung der Fundkatzenzahlen zeigt weiterhin den Handlungsbedarf: Im Jahr 2025 wurden in Neumünster 156 Fundkatzen und in Wasbek 19 Fundkatzen aufgenommen. Für das laufend
01.04.2026
Bad Bramstedt

Tim Lothar - Dänischer Blues

01.04.2026
Quickborn

NEU: Vinyasa Flow meets entspanntes Yin Yoga bei der VHS Quickborn

Quickborn. Vinyasa Flow ist eine dynamische Yoga-Praxis, bei der Bewegung und Atmung zu fließenden Sequenzen verbunden werden. Der neue Kurs mit neun Terminen bei der VHS Quickborn mit Start ab Montag, 20. April, 18 bis 19.30 Uhr, im Forum, stärkt den Körper, verbessert die Flexibilität und hilft, Stress abzubauen. Jede Stunde bietet abwechslungsreiche Abläufe – mal sanft, mal kraftvoll – und schafft eine Balance zwischen Aktivität und Entspannung. Geeignet für Einsteiger mit Grundkenntnissen und Fortgeschrittene. Bitte Folgendes zum Kurs mitbringen: Matte, bequeme Kleidung, warme Socken, Decke, ein Kissen für den Kopf und ein Getränk. Anmeldung unter: vhs-quickborn.de zur Kursnummer 34116-B oder per Email an: vhs@quickborn.de. Info und Kontakt: 04106-6129960.  Bild: Yinvaya Flow Yoga-Kurs bei der VHS Quickborn im Forum. © Pexels
01.04.2026
Neumünster

Hinweise zum Abbrennen von Osterfeuern

Neumünster. Abfallentsorgungs- und Naturschutzbehörde der Stadt Neumünster informieren über das Abbrennen von Osterfeuern: Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer und fallen daher nicht unter die Pflanzenabfallverordnung. Allerdings dürfen Osterfeuer nicht dazu genutzt werden, Pflanzenabfälle aller Art oder andere Abfälle zu verbrennen.  Verboten sind beispielsweise lackiertes und imprägniertes Holz, Pappen, Kartonagen und Kunststoffe. Vielmehr dürfen nur trockenes Feuerholz sowie trockene Zweige und Äste zum Einsatz kommen, damit die Rauchbelastung minimiert wird. Achtung: Osterfeuer-Haufen sind Verstecke für viele Tiere Osterfeuer-Haufen sind ein ideales Versteck für Kleintiere wie Käfer, Kröten, Wildbienen, Igel, Wiesel, Vögel und viele andere Artengruppen. Gerade bei frühzeitig aufgeschichteten Osterfeuer-Haufen können sich bereits Vögel zum Nisten eingefunden haben. Damit die Tiere nicht qualvoll verbrennen, muss das Brennmaterial am Tag vor dem Abb
01.04.2026
Bad Bramstedt

Kampf & Künste – Kung Fu für Kids

01.04.2026