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Bad Segeberg

Nikolaus-Currywurst-Glühwein-Tour nach Berlin

Kreis Segeberg. Auch in diesem Jahr lädt die Kommunalpolitische Vereinigung (KPV) zur traditionellen vorweihnachtlichen Adventstagestour nach Berlin ein. Unter dem Titel „Einmal Glühwein-Currywurst auf dem Kudamm und zurück“ startet der komfortable Reisebus am Nikolaustag, Sonnabend, 6. Dezember auf dem Kundenparkplatz der Firma Möbel Kraft.  Erstes Ziel ist das Currywurstessen im BERLIN-Pavillon in Sichtweite des Reichstagsgebäudes.  Anschließend erwartet die Teilnehmer ein unterhaltsam-informativer Vortrag auf der Besuchertribüne des Plenarsaals über die Architektur, Geschichte und Arbeit des Deutschen Bundestages. Darauf folgt ein Gespräch mit der Bundestagsabgeordneten Melanie Bernstein, die diese Tagestour unterstützt. Nach dem Besuch der Reichstagskuppel mit Panoramablick über das weihnachtliche Berlin führt eine Mini-Stadtrundfahrt in die City West. Dort bleibt Zeit für eine Shopping-Tour am Kurfürstendamm mit Stopps an der Kaiser-Wilhelm-Gedäch
02.12.2025
Bad Segeberg

Mieterhöhung nach Modernisierung: Was Mieter und Vermieter wissen müssen

Bad Segeberg. In vielen Städten und Gemeinden – auch rund um Bad Segeberg – werden derzeit Gebäude modernisiert, energetisch saniert oder auf Barrierefreiheit umgerüstet. Für Mieter bedeutet das oft: Baulärm, Einschränkungen – und höhere Mieten. Doch nicht jede Modernisierung rechtfertigt automatisch eine Mieterhöhung. Rechtsanwalt Alexander-Georg Rackow erklärt, wann Vermieter die Kosten rechtmäßig auf die Miete umlegen dürfen, welche Rechte Mieter während der Bauarbeiten haben und wann sich ein Widerspruch lohnt. Was gilt als Modernisierung – und was nicht? Der Begriff „Modernisierung“ ist im Mietrecht (§ 555b BGB) genau festgelegt. Als Modernisierung gelten Maßnahmen, die den Wohnwert nachhaltig erhöhen (z. B. neues Bad, Balkon, Aufzug), Energie oder Wasser einsparen (z. B. neue Heizungsanlage, Dämmung) oder die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessern (z. B. Barrierefreiheit). Nicht dazu z
09.10.2025
Neumünster

Stadt Neumünster verstärkt Kontrollen bei Abfallentsorgung und Sperrmüll

In den vergangenen Wochen konnte vermehrt festgestellt werden, dass die Vorschriften zur Abfallentsorgung nicht eingehalten werden. Es wurden Abfälle außerhalb der Abfallbehälter abgelegt, Abfall im öffentlichen Raum entsorgt und auch Sperrmüll viel zu früh auf öffentlichen Wegen abgestellt. Dieses Fehlverhalten schadet dem Erscheinungsbild der Stadt Neumünster und verursacht unnötige Kosten. Aus diesem Grund möchte die Stadt Neumünster alle Bürgerinnen und Bürger auf die Einhaltung der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Neumünster (Abfallwirtschaftssatzung) hinweisen. Verstöße werden konsequent verfolgt und geahndet.  Was gehört zum Sperrmüll? Zum Sperrmüll im Sinne dieser Satzung zählen unter anderem: Hausratsgegenstände, Möbel und Einrichtungsgegenstände wie z. B. Schränke, Stühle, Matratzen, Kinderwagen, Teppichböden. Im Rahmen der Sperrmüllentsorgung werden getrennt auch Metallschrott sowie Elektro- und Elektronikgroßgeräte, z. B.
30.09.2025