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So kommen Kaltenkirchens Mieter zu ihrem Recht
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Kaltenkirchen
Vortrag: Rechtliche Betreuung und Ehegattennotvertretungsrecht erklärt
Kaltenkirchen. Im Rahmen der Vortragsreihe „Kaltenkirchener PERSPEKTIVEN" findet am Donnerstag, den 26. März 2025, um 19.00 Uhr ein kostenfreier Informationsabend zu zwei wichtigen Rechtsthemen statt.
Im Mittelpunkt stehen die Fragen: Was ist eine rechtliche Betreuung, und unter welchen Voraussetzungen wird sie vom Betreuungsgericht eingerichtet? Wie läuft das gerichtliche Verfahren ab – von der Anregung bis zur Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers? Darüber hinaus wird das seit 2023 geltende Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1358 BGB) erläutert, das regelt, wann und in welchem Umfang Eheleute einander in medizinischen und pflegerischen Angelegenheiten rechtlich vertreten dürfen.
Als Referentinnen und Referenten stehen Britta Warnecke, Volljuristin und Vereinsbetreuerin beim Betreuungsverein Kreis Segeberg e.V., sowie Hans-Peter Guckel, Volljurist und Leiter des Betreuungsvereins im Landesverein für Innere Mission in Schleswig-Holstein, zur Ver
23.03.2026
Bad Segeberg
Radfahren auf der Fahrbahn in der Kurhausstraße erlaubt: Gemeinsam sicher unterwegs!
20.03.2026
Kaltenkirchen
120 Gäste diskutieren Entwurf des neuen Rettungsdienstgesetzes
Kaltenkirchen – Auf große Resonanz ist die Diskussionsveranstaltung zum geplanten neuen Rettungsdienstgesetz Schleswig-Holstein gestoßen, zu der der CDU-Landtagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Segeberg-West Ole Plambeck eingeladen hatte. Rund 120 Gäste aus der Region und dem gesamten Land folgten der Einladung in die Rettungswache der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) in Kaltenkrichen, um sich frühzeitig über den Gesetzentwurf zu informieren und über mögliche Auswirkungen zu diskutieren.
Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern waren Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, Ärztinnen und Ärzte, Fachdienstleiter, Kommunalpolitiker sowie Kreistagsabgeordnete und interessierte Bürgerinnen und Bürger – aus allen Regionen Schleswig-Holsteins, vom Herzogtum Lauenburg bis nach Flensburg sowie von der Westküste bis zur Ostsee.
Der CDU-Landtagsabgeordnete Ole Plambeck, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion und Sprecher für
06.03.2026
Bad Segeberg
Erbrecht einfach erklärt: Wer erbt was ohne Testament?
Viele Menschen beschäftigen sich erst mit dem Erbrecht, wenn ein Todesfall in der Familie eintritt. In dieser Situation stellt sich häufig eine zentrale Frage: Wer erbt eigentlich, wenn kein Testament vorhanden ist?
In Deutschland tritt in diesem Fall automatisch die sogenannte gesetzliche Erbfolge in Kraft. Sie regelt, welche Angehörigen erben und wie der Nachlass aufgeteilt wird. Für viele Hinterbliebene ist diese Regelung zunächst schwer verständlich, weil sie von verschiedenen Faktoren wie Familienstand, Kindern oder weiteren Verwandten abhängt.
Dieser Beitrag erklärt verständlich, wie die gesetzliche Erbfolge funktioniert und wer ohne Testament Anspruch auf ein Erbe hat.
Was passiert, wenn kein Testament existiert?
Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, bestimmt das Gesetz, wer Erbe wird. Grundlage dafür sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass Vermögen in erster Linie innerhalb d
06.03.2026
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