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Kita Wirbelwind
Schaden bei Kita Wirbelwind nun noch viel größer?!
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Bündnis90/Die Grünen
1.365 Mio Euro Schaden "Das ist so an uns vorbeigeplätschert"
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Kaltenkirchen
Hoher Brandschaden im Bürgerhaus Kaltenkirchen
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Totalschaden TriBühne?
„Jetzt schnell innovative Alternativen für die Kultur schaffen!“
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Beate Albert von der FDP Bad Bramstedt
„Schadendorf ist ein Störfaktor“
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Jan-Uwe Schadendorf von der SPD Bad Bramstedt
„Die CDU versucht widerrechtlich in die Zuständigkeiten der Bürgermeisterin einzugreifen“
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Henstedt-Ulzburg
Flammen ohne Reue - Die wichtigsten Regeln für das Osterfeuer
Henstedt-Ulzburg. Es wird langsam Frühling: Die Tage werden länger, die Regale der Supermärkte sind gefüllt mit Osternaschereien und das Osterfestist nicht mehr weit. Damit rückt auch wieder eine liebgewonnene Tradition in den Fokus: Das Osterfeuer. Damit das Lodern der Flammen ein schönes Erlebnis für alle bleibt und weder Mensch noch Natur gefährdet werden, erinnert die Gemeinde Henstedt-Ulzburg an die wichtigsten Regeln für das Brauchtumsfeuer.
Ein Osterfeuer dient der Geselligkeit, nicht der Entsorgung von Gartenabfällen. „Erlaubt ist ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz“, betont Mandy Herrde vom Ordnungsamt. „Frischer Grünschnitt, Laub oder gar behandeltes Holz haben im Feuer nichts zu suchen. Sie verursachen gefährlichen Qualm und schaden der Gesundheit.“ Wer Abfälle verbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Sicherheit und Naturschutz gehen vor
Damit kleine Tiere wie Igel oder Vögel, d
09.03.2026
Neumünster
Schockanruf in Neumünster aufgeflogen!
Neumünster. Zwei aufmerksame Mitarbeiterinnen der Sparkasse Südholstein haben eine Kundin vor einem erheblichen finanziellen Schaden bewahrt. Die Kundin wollte in der Hauptfiliale Großflecken in Neumünster einen Bargeldbetrag in Höhe von 20.000 Euro abheben.
Bei der hohen Summe wurden die Mitarbeiterinnen aufmerksam und hakten mehrfach nach. Zunächst erklärte die Kundin, es handele sich um eine private Familienangelegenheit. Erst durch das beharrliche Vorgehen der Mitarbeiterinnen, die Einbindung eines Familienmitglieds sowie die anschließende Einschaltung der Polizei stellte sich heraus, dass die Kundin Opfer eines sogenannten Schockanrufs geworden war.
Unbekannte Täter hatten die Frau telefonisch massiv unter Druck gesetzt. Sie gaben vor, ein nahes Familienmitglied befinde sich in Untersuchungshaft und könne nur gegen eine sofortige Geldzahlung freikommen. Dank des umsichtigen Handelns der Sparkassenmitarbeiterinnen kam es zu keiner Auszahlung und damit zu keinem
12.02.2026
Norderstedt
Sozialversicherungsbetrug! Hausdurchsuchungen in Norderstedt, Bad Bramstedt und Kaltenkirchen
Itzehoe (ots) In den frühen Morgenstunden des 10. Februar 2026 hat das Hauptzollamt Itzehoe in einem umfangreich geführten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kiel gegen einen irakischen Unternehmer mehrere Objekte in Schleswig-Holstein durchsucht. Dem Mann wird vorgeworfen, einen Sozialversicherungsschaden von mehr als 1,5 Millionen Euro verursacht zu haben. Rund 74 Einsatzkräfte des Zolls und der Staatsanwaltschaft Kiel haben sich bundesweit in Norderstedt, Bad Bramstedt, Kaltenkirchen, Pinneberg, Lübeck, Hamburg und Essen an dem erfolgreichen Einsatz beteiligt.
Das Amtsgericht Kiel hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen den Unternehmer wegen des Verdachtes des Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen, sowie der gewerbsmäßigen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt, Haftbefehl erlassen. Zudem wurden acht Durchsuchungsbeschlüsse und vier Arrestbeschlüsse vollstreckt.
Der irakische Staatsbürger hat als Inhaber mehrerer Betriebe bunde
11.02.2026
Quickborn
Ortsbildprägende Esskastanie in der Quickborner Innenstadt muss gefällt werden
Quickborn. Am Montag, den 16. Februar 2026, wird die Esskastanie auf dem Quickborner Dorotheenplatz gefällt. Der vor mehr als 60 Jahren gepflanzte Baum war über viele Jahrzehnte prägend für den zentralen Bereich in Quickborns Innenstadt und wird durch einen gründlich ausgewählten, perspektivisch ebenfalls ortsbildprägenden Baum ersetzt. Die Entscheidung zur Fällung ist der Stadtverwaltung nicht leichtgefallen, war jedoch aus Gründen der Verkehrssicherheit unumgänglich.
Nach einer eingehenden fachlichen Untersuchung wurde festgestellt, dass die Standsicherheit des Baumes nicht mehr gegeben ist. Insbesondere die Wurzeln haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Schäden erlitten. Als Folge der Wurzelschäden hat sich zunehmend Totholz gebildet, was das Risiko weiter erhöht.
Um Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie den Straßenverkehr auszuschließen, ist die Fällung daher zwingend erforderlich.
Die Stadt Quickborn wird an gleicher Stelle eine Er
09.02.2026