Stadtmagazin.SH

Artikel

Bad Segeberg

Versteckter Sachmangel nach Immobilienkauf – wie der Verkäufer aufklären muss

Bad Segeberg. Der Traum vom Eigenheim kann schnell Risse bekommen – im wahrsten Sinne des Wortes. Nach dem Hauskauf entdecken viele Käufer plötzlich Mängel, die ihnen beim Besichtigungstermin gar nicht aufgefallen sind. Feuchtigkeit im Keller, Schimmel hinter der Tapete oder ein Dach, das Asbest enthält – das sorgt nicht nur für Ärger, sondern oft auch für hohe Sanierungskosten. Dann steht schnell die Frage im Raum: Hätte der Verkäufer mich über diese Mängel informieren müssen? Und wenn ja – kann ich den Kauf rückgängig machen oder Schadensersatz verlangen? Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Magedeburg zeigt, wie die Gerichte in solchen Fällen entscheiden – und wo genau die Grenze zwischen einem versteckten Sachmangel nach Immobilienkauf und der Eigenverantwortung des Käufers verläuft. 1. „Gekauft wie gesehen“ – was das wirklich heißt Fast jeder notarielle Kaufvertrag enthält eine Formulierung wie, dass das Haus „wie besic
06.11.2025
Neumünster

Kulturgut bewahren - Gründung des Notfallverbundes Rendsburg-Eckernförde-Neumünster

Neumünster. Am Mittwoch, 01. Oktober 2025, wurde in Rendsburg der Notfallverbund Rendsburg-Eckernförde-Neumünster gegründet. Mitglieder dieses Verbundes sind elf Kulturgut-bewahrende Einrichtungen aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde sowie aus der Stadt Neumünster. Im Verbund sind sie so zusammen organisiert, dass sie sich im Notfall gegenseitig mit Personal, Fachwissen und Material unterstützen. Darüber hinaus vernetzen sich die Mitglieder untereinander und mit anderen Verbünden in Schleswig-Holstein und Deutschland, informieren einander über neue Erkenntnisse zum Thema Notfallvorsorge und führen gemeinsam Bergungsübungen durch. Der Notfallverbund Rendsburg-Eckernförde-Neumünster ist der fünfte seiner Art in Schleswig-Holstein. In Neumünster gehören das Museum Tuch + Technik sowie das Stadtarchiv zu den Gründungsmitgliedern des Notfallverbundes. Gründe für einen Notfallverbund: Naturkatastrophen und Großschadensereignisse haben in den letzten Jahre
08.10.2025
Bad Segeberg

Immobilienkauf: Haftet der Verkäufer für versteckte Mängel – auch bei Gewährleistungsausschluss?

Bad Segeberg  - Der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung ist für viele ein großer Schritt. Doch was passiert, wenn nach dem Einzug plötzlich feuchte Wände, Risse im Mauerwerk oder eine defekte Heizung auftauchen? "Pech gehabt!" denken sich viele, denn schließlich stand im Kaufvertrag der berühmte Satz: "Die Immobilie wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft." Doch heißt das wirklich, dass der Verkäufer für nichts haftet? Nicht unbedingt! Was bedeutet der Gewährleistungsausschluss beim Immobilienkauf? In den meisten notariellen Kaufverträgen wird die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen. Das bedeutet, dass der Verkäufer nicht für später entdeckte Mängel haftet. Der Käufer nimmt das Haus quasi "wie gesehen" – also ohne Rückgabe- oder Nachbesserungsrechte. Klingt unfair? Vielleicht. Aber es gibt Ausnahmen, und genau hier wird es spannend! Wann haftet der Verkäufer trotz Gewährleistungsausschluss? Es gibt einige Situat
06.03.2025
Norderstedt

Keine Gesundheitsgefahr! Freiwillige Feuerwehr Garstedt nimmt Dienst wieder auf

Norderstedt (em) Die Freiwillige Feuerwehr Garstedt geht am Freitag, 14. Februar, wieder in den regulären Dienstbetrieb; die zeitweise Schließung der Feuerwache an der Ochsenzoller Straße kann beendet werden. Nachdem in den Räumen der Wache Schimmel festgestellt worden war, hatte die Stadt das Gebäude vorsorglich gesperrt, um jegliche Gesundheitsgefährdung der Feuerwehrmänner und -Frauen auszuschließen.  Nach Auswertung von großflächig genommenen Raumluftproben ist eine unabhängige Sachverständige jetzt zum Ergebnis gekommen, dass keine Gesundheitsgefährdung besteht! Der Schimmel, unter anderem in der Fahrzeughalle, ist inzwischen beseitigt worden. Die persönliche Schutzausrüstung der 80 aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Garstedt ist fachgerecht gereinigt worden. Fabian Wachtel, Leiter des Amtes für Feuerwehr, sagt: „Die Freiwillige Feuerwehr Garstedt kann ihren Dienst wieder aufnehmen, die Ausweitung des Dienstes der Berufsfeuerwehr Norderstedt
12.02.2025
Henstedt-Ulzburg

Wärmewende oder warme Wände? Thermografie-Rundgang am 30. Januar

Henstedt-Ulzburg (em) Schimmel an der Innenwand trotz Wärmedämmung? Hohe Heizkosten, die nicht den Erwartungen nach einer Sanierung entsprechen? Wen diese Fragen beschäftigen, der ist beim Thermografie-Rundgang am Donnerstag, 30. Januar, im Bürgerhaus, Beckersbergstraße 34, genau richtig. Von 18.30 bis 20 Uhr gibt es dabei wertvolle Informationen zu Energielecks, die man auf den ersten Blick eben nicht erkennen, aber mit der Wärmebildkamera sichtbar machen kann.  Der Termin ist Teil der Veranstaltungsreihe „Klimaschutz in Henstedt-Ulzburg“, die auch im neuen Jahr 2025 fortgesetzt wird. Dieses Mal steht die Sichtbarmachung von Wärmeverlusten an Gebäuden im Zentrum. Zu Gast ist der Energieberater Ralf Lüth von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. In seinem Vortrag gibt er zunächst einen Überblick von Chancen und Risiken bei der Nutzung von Wärmebildern. Anschließend werden die Gäste Thermografie live im Einsatz erleben und sich Wärmebilder vom Bürgerhau
27.01.2025
Bad Segeberg

Versteckte Mängel beim Immobilienkauf: Ihre Rechte und wie Sie sich schützen können

Bad Segeberg (em) Ob Haus oder Wohnung – der Kauf einer Immobilie ist oft die größte Investition im Leben. Doch manchmal kommt nach der Übernahme des Hauses oder der Wohnung das böse Erwachen: Ein undichter Keller, Schimmel im Bad oder alte Leitungen können schnell hohe Kosten verursachen. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie als Käufer bei versteckten Mängeln haben und was Sie in einem solchen Fall tun können. Was sind versteckte Mängel beim Immobilienkauf? Aber mal von Anfang an: Welche Arten von Mängel an einer Immobilie gibt es im juristischen Sinne eigentlich? Grundsätzlich werden Mängel an der Wohnung oder dem gekauften Haus in drei Kategorien unterteilt: Offene Mängel: Diese sind sofort sichtbar, wie etwa Risse in den Wänden oder beschädigte Fliesen. Käufer müssen sich über solche Mängel selbst informieren, zum Beispiel bei der Besichtigung und können diese nicht nach dem Kauf reklamieren. Versteckte Mängel: Hierbei hand
08.11.2024