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Bürgermeister a.D. Volker Dornquast
"Als Bürgermeister kann man nichts alleine machen"
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Norderstedt
Private Osterfeuer müssen bleiben!
Norderstedt. Über 180 Bürger haben in diesem Jahr einen Antrag für die Genehmigung eines privaten Oster- feuers bei der Stadt Norderstedt gestellt. „Das zeigt doch sehr deutlich, wie wichtig den Norderstedtern diese Tradition ist“, stellt dazu der FDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Mährlein fest.
„Osterfeuer gehören nun einmal zum Brauchtum, sie haben einen christlichen Hintergrund und dienen zugleich auch der Begrüßung des Frühlings. Es muss daher auch in Zukunft erlaubt bleiben, dieses Brauchtum zu pflegen und sich mit Nachbarn um ein kleines Feuer im Garten zu versam- meln“, so Tobias Mährlein weiter, und führt fort: „Der Verbotsantrag der Grünen für private Oster- feuer, der vor einiger Zeit im Umweltausschuss gestellt worden war, konnte zum Glück mit großer Mehrheit abgelehnt werden, aber schon für das nächste Jahr droht jetzt eine neue Gefahr!“
Die Stadt musste nämlich die „Stadtverordnung Feuer“ überarbeiten, da die Geltungsdauer
01.04.2026
Neumünster
1 Jahr Katzenschutzverordnung in Neumünster: Stadt ruft erneut zur Einhaltung der Pflichten auf
Neumünster. Vor über einem Jahr ist in Neumünster die Katzenschutzverordnung vollständig in Kraft getreten. Seit dem 01.04.2025 gilt die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen mit unkontrolliertem Freigang, seit dem 01.07.2025 dürfen zudem nicht kastrierte Katzen keinen unkontrollierten freien Auslauf mehr erhalten.
Die Veterinäraufsicht der Stadt Neumünster nimmt das einjährige Bestehen zum Anlass, alle Katzenhaltenden erneut auf ihre Pflichten hinzuweisen.
Wichtiger Beitrag zum Tierschutz
Die Verordnung wurde eingeführt, um die Zahl freilebender und verwilderter Katzen nachhaltig zu reduzieren. Durch die konsequente Umsetzung der Regelungen kann die unkontrollierte Vermehrung eingedämmt werden.
Aktuelle Zahlen unterstreichen die Notwendigkeit
Die Entwicklung der Fundkatzenzahlen zeigt weiterhin den Handlungsbedarf: Im Jahr 2025 wurden in Neumünster 156 Fundkatzen und in Wasbek 19 Fundkatzen aufgenommen. Für das laufend
01.04.2026
Neumünster
Hinweise zum Abbrennen von Osterfeuern
Neumünster. Abfallentsorgungs- und Naturschutzbehörde der Stadt Neumünster informieren über das Abbrennen von Osterfeuern: Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer und fallen daher nicht unter die Pflanzenabfallverordnung. Allerdings dürfen Osterfeuer nicht dazu genutzt werden, Pflanzenabfälle aller Art oder andere Abfälle zu verbrennen.
Verboten sind beispielsweise lackiertes und imprägniertes Holz, Pappen, Kartonagen und Kunststoffe. Vielmehr dürfen nur trockenes Feuerholz sowie trockene Zweige und Äste zum Einsatz kommen, damit die Rauchbelastung minimiert wird.
Achtung: Osterfeuer-Haufen sind Verstecke für viele Tiere
Osterfeuer-Haufen sind ein ideales Versteck für Kleintiere wie Käfer, Kröten, Wildbienen, Igel, Wiesel, Vögel und viele andere Artengruppen. Gerade bei frühzeitig aufgeschichteten Osterfeuer-Haufen können sich bereits Vögel zum Nisten eingefunden haben. Damit die Tiere nicht qualvoll verbrennen, muss das Brennmaterial am Tag vor dem Abb
01.04.2026
Quickborn
Parkquartier Quickborn – Neue Maßstäbe für nachhaltiges Wohnen in der Eulenstadt
Quickborn. Am Montag, den 23.03.2026 hat sich die Ratsversammlung in öffentlicher Sitzung mit großer Mehrheit für den Bebauungsplan Nr. 116 „Parkquartier Quickborn“ ausgesprochen und den formalen Aufstellungsbeschluss gefasst. Offene Fragestellungen zur geplanten Erschließung und den verkehrlichen Auswirkungen sowie zu erwartenden Lärmemissionen und weiteren planungsrelevanten Themenfeldern werden im Laufe des Planverfahrens gutachterlich aufgearbeitet und beantwortet. Die Öffentlichkeit hat im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens mehrmals die Möglichkeit, ihre Belange einzubringen und zu der Planung Stellung zu nehmen. Hierzu wird die Stadt rechtzeitig informieren.
Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für ein modernes und nachhaltig konzipiertes, sozial durchmischtes innerstädtisches Wohnquartier auf den Flächen der im Volksmund genannten Ostermann’schen Wiese.
Zusätzlich wird der Erhalt der vorhandenen Bestand
31.03.2026
Quickborn
„Dritter Ort“: Stellungnahmefrist bis 10. April verlängert
Quickborn. Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung zum geplanten „Dritten Ort“ an der Bahnhofstraße am 25. März 2026 hat die Stadt Quickborn die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen verlängert.
Bürgerinnen und Bürger haben nun bis zum 10. April 2026 die Möglichkeit, ihre Anregungen und Hinweise zum Vorhaben einzureichen. Mit der Verlängerung der Frist möchte die Stadt allen Interessierten ausreichend Zeit geben, sich mit den vorgestellten Planungen auseinanderzusetzen und sich aktiv in den weiteren Prozess einzubringen.
Die Veranstaltung am 25. März 2026 war sehr gut besucht, der Veranstaltungsraum in der Stadtbücherei nahezu vollständig ausgelastet. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, sich über die Planungen zu informieren und in den Austausch mit der Verwaltung zu treten. Im Mittelpunkt standen insbesondere Fragen rund um das Thema Wohnen.
Aus dem Publikum wurde eine große Zustimmung zum Vorhaben deutlich. Insbesondere
31.03.2026