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Bad Segeberg

Steuererklärung 2025: Jetzt zu viel gezahlte Steuern zurückholen

Bad Segeberg/ Neumünster. Wer zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückhaben will, muss eine Steuererklärung machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt), Bezirksverband Neumünster/Segeberg, hin. Da die Erstellung der Steuererklärung für viele eine Herausforderung darstellt, bietet der BdSt umfassende Unterstützung. Hilfestellung, praktische Tipps und verständliche Erläuterungen enthält die aktuelle Broschüre „Steuererklärung für Arbeitnehmer 2025“. „Wir empfehlen allen Steuerzahlern, sich zu informieren und unsere kostenlose Broschüre anzufordern“, sagt der Vorsitzende des BdSt-Bezirksverbands, Hans-Peter Küchenmeister. Die Broschüre kann beim Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e.V. telefonisch unter 0431 990165-0 oder per E-Mail an schleswig-holstein@steuerzahler-sh.de bestellt werden. Die Broschüre dient als praktischer Leitfaden für die Steuererklärung und unterstützt dar
08.05.2026
Bad Segeberg

Steuererklärung 2025 - Frühe Abgabe bringt meist keinen Vorteil

Die Steuererklärung für 2025 kann ab dem 1. Januar 2026 beim Finanzamt eingereicht werden. Eine besonders frühe Abgabe führt jedoch in der Regel nicht zu einer schnelleren Bearbeitung oder zu einer früheren Steuererstattung. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt), Bezirksverband Neumünster/Segeberg, hin. Die Finanzämter beginnen bundesweit erst ab Mitte März mit der Bearbeitung der Steuererklärungen. Ein Grund dafür ist die bundeseinheitliche Software zur Steuerveranlagung. Sie steht den Finanzbehörden erst ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung. Hinzu kommt, dass der Finanzverwaltung zuvor häufig noch nicht alle notwendigen Daten vorliegen. Arbeitgeber, Versicherungen und Rentenversicherungsträger haben bis Ende Februar Zeit, steuerlich relevante Informationen elektronisch zu übermitteln. Dazu zählen unter anderem Lohnsteuerbescheinigungen, Krankenversicherungsbeiträge und Rentenbezugsmitteilungen. Wer seine Steuererklärung zu früh abgibt, riskiert un
23.01.2026
Neumünster

Steuerendspurt: letzte Wochen des Jahres nutzen

Neumünster. Wer noch Arbeitsmittel benötigt oder berufliche Aufwendungen zwingend tätigen muss, sollte prüfen, ob diese Ausgaben noch in diesem Jahr sinnvoll sind, rät der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg. Arbeitnehmer können beruflich veranlasste Kosten als Werbungskosten absetzen. Daher lohnt sich vor dem Jahreswechsel ein genauer Blick auf die bisherigen Ausgaben.  Grundsätzlich berücksichtigt das Finanzamt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro pro Jahr. Nur Werbungskosten, die darüber hinausgehen, wirken sich steuermindernd aus. Wer den Pauschbetrag bereits erreicht hat – etwa durch einen langen Arbeitsweg – oder knapp darunter liegt, sollte über die Anschaffung noch notwendiger Arbeitsmittel nachdenken. Fachbücher, Arbeitskleidung, Laptops oder Büromaterial können dann im aktuellen Jahr steuerlich hilfreich sein. Liegen die eigenen Werbungskosten hingegen deutlich unter der Pauschale und ist klar, da
10.12.2025
Neumünster

Steuerzahlergedenktag: Von 1 Euro bleiben nur 47,1 Cent

Neumünster/Segeberg. Der Steuerzahlergedenktag 2025 war am Sonntag, den 13. Juli. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster-Segeberg erläutert, dass ab 00:49 Uhr die Bürgerinnen und Bürger dann wieder für ihr eigenes Portemonnaie arbeiten. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschafteten, haben sie – rein rechnerisch – in Form von Steuern und Abgaben an öffentliche Kassen abgeführt.  Damit liegt die Einkommensbelastungsquote für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer-Haushalt in diesem Jahr bei voraussichtlich 52,9 Prozent. Diese Prognose hat das Deutsche Steuerzahlerinstitut (DSi) auf Basis repräsentativer Haushaltsumfragen des Statistischen Bundesamts vorgelegt. Diese Quote lässt sich auch in Form einer Münze ausdrücken: Von jedem verdienten Euro gehen 52,9 Cent an den Staat bzw. die öffentlichen Kassen – nur 47,1 Cent bleiben zur freien Verfügung. Die prognostizierte Einkommensbelastungsquote
14.07.2025
Bad Segeberg

Steuererklärung 2024: Bis 31. Juli muss sie beim Finanzamt sein

Der Stichtag rückt näher: Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für 2024 verpflichtet ist und dabei auf die Hilfe von Steuerprofis verzichtet, muss diese bis zum 31. Juli 2025 ans Finanzamt übermitteln. Wer den Termin verstreichen lässt, muss unter Umständen mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Wer muss, wer kann, wer sollte – und für wen gelten andere Fristen für die Abgabe der Steuererklärung: Der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg klärt auf. Wer sich bei der Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lässt, hat deutlich mehr Zeit: In diesen Fällen endet die Abgabefrist erst am 30. April 2026. Grundsätzlich kann jeder eine Steuererklärung abgeben. Und wer nicht dazu verpflichtet ist, sollte dennoch handeln: „Wir empfehlen vor allem Erwerbstätigen, generell eine Steuererklärung abzugeben“, betont der BdSt-Bezirksvorsitzende Hans-Peter Küchenmeister. Denn häufig können gera
10.06.2025
Bad Segeberg

Steuerersparnis durch Fort- und Weiterbildung

Bad Segeberg (em) Fort- und Weiterbildung wird nicht nur durch beruflichen Aufstieg belohnt, sondern auch mit steuerlichen Vergünstigungen. Wenn die Weiterbildung direkt mit der beruflichen Tätigkeit zu tun hat, gelten die entstehenden Kosten als Werbungskosten. Der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg rät, das in der Steuererklärung anzugeben und dadurch Steuern zu sparen.  Dazu gehören beispielsweise Kursgebühren, Fachliteratur, Reisekosten, die im Zusammenhang mit der Fortbildung anfallen, sowie gegebenenfalls Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Auch Seminare oder Webinare, die zur Verbesserung Ihrer beruflichen Qualifikation beitragen, zählen dazu. Ein wichtiger Vorteil: Diese Steuerersparnis kann die persönliche Steuerlast deutlich senken. Besonders bei höheren Weiterbildungskosten lohnt sich die genaue Prüfung, ob und in welchem Umfang diese Kosten steuerlich absetzbar sind. Es ist wichtig, alle Belege und Rechnungen aufzubewah
27.03.2025
Bad Segeberg

Steuertipps - Das ändert sich in 2025

Bad Segeberg (em) In einer kostenlosen Broschüre informiert der Bund der Steuerzahler (BdSt) über die Steueränderungen 2025. Darauf weist der BdSt-Bezirksverband Neumünster-Segeberg hin. Wie in jedem Jahr müssen sich die Steuerzahler auch 2025 auf zahlreiche Änderungen im Steuerrecht einstellen. Die wichtigsten Änderungen von A bis Z werden jetzt in einer aktuellen Broschüre des Bundes der Steuerzahler dargestellt. Viele Steuertipps runden die rund 30-seitige Broschüre ab. BdSt-Bezirksverbandsvorsitzender Hans-Peter Küchenmeister rät, das kostenlose Heft beim Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e.V. unter Tel. 0431 990165-0 oder per Mail über schleswig-holstein@steuerzahler-sh.de anzufordern.
24.01.2025