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Bad Segeberg

Steuererklärung 2025 - Frühe Abgabe bringt meist keinen Vorteil

Die Steuererklärung für 2025 kann ab dem 1. Januar 2026 beim Finanzamt eingereicht werden. Eine besonders frühe Abgabe führt jedoch in der Regel nicht zu einer schnelleren Bearbeitung oder zu einer früheren Steuererstattung. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt), Bezirksverband Neumünster/Segeberg, hin. Die Finanzämter beginnen bundesweit erst ab Mitte März mit der Bearbeitung der Steuererklärungen. Ein Grund dafür ist die bundeseinheitliche Software zur Steuerveranlagung. Sie steht den Finanzbehörden erst ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung. Hinzu kommt, dass der Finanzverwaltung zuvor häufig noch nicht alle notwendigen Daten vorliegen. Arbeitgeber, Versicherungen und Rentenversicherungsträger haben bis Ende Februar Zeit, steuerlich relevante Informationen elektronisch zu übermitteln. Dazu zählen unter anderem Lohnsteuerbescheinigungen, Krankenversicherungsbeiträge und Rentenbezugsmitteilungen. Wer seine Steuererklärung zu früh abgibt, riskiert un
23.01.2026
Bad Segeberg

Aufbewahrungsfristen -Was darf weg, was muss aufbewahrt werden?

Neumünster/Kreis Segeberg Zum Jahresbeginn steht bei vielen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen das Aufräumen von Akten an – ob in Papierform oder digital. Doch nicht alles sollte vernichtet oder gelöscht werden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster/Segeberg erklärt, welche gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelten und welche Aufbewahrung auch aus persönlichen Gründen sinnvoll ist. Für Selbstständige und Gewerbetreibende sind die Aufbewahrungspflichten eindeutig geregelt. Geschäftsunterlagen müssen in der Regel zwischen sechs und zehn Jahren aufbewahrt werden. Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen, das Inventar oder der Jahresabschluss erstellt, ein Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder versendet oder ein Buchungsbeleg entstanden ist. Auch Privatpersonen können verpflichtet sein, bestimmte Unterlagen aufzubewahren. Eine zweijährige Aufbewahrungsfrist gilt für Steuer
07.01.2026
Neumünster

Steuerendspurt: letzte Wochen des Jahres nutzen

Neumünster. Wer noch Arbeitsmittel benötigt oder berufliche Aufwendungen zwingend tätigen muss, sollte prüfen, ob diese Ausgaben noch in diesem Jahr sinnvoll sind, rät der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg. Arbeitnehmer können beruflich veranlasste Kosten als Werbungskosten absetzen. Daher lohnt sich vor dem Jahreswechsel ein genauer Blick auf die bisherigen Ausgaben.  Grundsätzlich berücksichtigt das Finanzamt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro pro Jahr. Nur Werbungskosten, die darüber hinausgehen, wirken sich steuermindernd aus. Wer den Pauschbetrag bereits erreicht hat – etwa durch einen langen Arbeitsweg – oder knapp darunter liegt, sollte über die Anschaffung noch notwendiger Arbeitsmittel nachdenken. Fachbücher, Arbeitskleidung, Laptops oder Büromaterial können dann im aktuellen Jahr steuerlich hilfreich sein. Liegen die eigenen Werbungskosten hingegen deutlich unter der Pauschale und ist klar, da
10.12.2025
Bad Bramstedt

So`n Schiet! Das kosten die Hundekotbeutel den Bad Bramstedter Steuerzahler

Bad Bramstedt. Während andere Kommunen in der Region aus Kostengründen bereits den Rotstift bei den kostenlosen Hundekotbeuteln angesetzt haben, geht Bad Bramstedt einen anderen Weg: Die Stadt hat beschlossen, auch künftig Hundekotbeutel kostenlos zur Verfügung zu stellen. Im kommenden Haushalt sind dafür 10.000 Euro vorgesehen. Die Entscheidung fiel trotz einer angespannten Haushaltslage. Damit stellt sich Bad Bramstedt gegen den Trend in der Region. So hat beispielsweise die Stadt Elmshorn die kostenlose Bereitstellung von Hundekotbeuteln aus finanziellen Gründen gestrichen. Allerdings konnte Elmshorn mit dem Futterhaus einen Sponsor finden, der die Finanzierung der Beutel übernommen hat. In Bad Bramstedt setzt man hingegen auf die kommunale Finanzierung des Angebots. Die Verwaltung sieht darin eine wichtige Investition in die Sauberkeit der öffentlichen Flächen und Parks. Hundebesitzer können so weiterhin an zahlreichen Standorten im Stadtgebiet kostenlos Kotbeut
02.12.2025
Neumünster

So sichern Sie sich mehr Netto vom Brutto!

Beim monatlichen Lohnsteuerabzug werden häufig zu viele Steuern gezahlt. Ein Grund liegt darin, dass mögliche Freibeträge auf der elektronischen Lohnsteuerkarte nicht vermerkt sind. Wer sein monatliches Nettogehalt erhöhen möchte hat die Möglichkeit, einen Freibetrag beim Finanzamt zu beantragen, darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg hin. Viele Ausgaben lassen sich von der Steuer absetzen. Häufig wird daher Monat für Monat zu viel Lohnsteuer vorausgezahlt. Diese zu viel gezahlte Lohnsteuer erhält der Steuerzahler dann erst lange Zeit später über die Einkommensteuererklärung zurück. Wer nicht so lange warten möchte, kann bereits vorweg die Lohnsteuerermäßigung beantragen, sodass die entsprechenden Kosten beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden, und das monatliche Nettogehalt höher ausfällt. Der Antrag muss auf einem amtlichen Formular gestellt werden, erläutert BdSt-Bezirksverbandsvorsitzender Hans-Pet
21.11.2025
Bad Segeberg

Vorausgefüllte Steuererklärung - Komfort mit Grenzen

Die Finanzverwaltung stellt Steuerzahlern über ELSTER bereits vorliegende Daten elektronisch zur Verfügung. Diese können in die eigene Einkommensteuererklärung übernommen werden, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster-Segeberg. Das spart Zeit und verringert Übertragungsfehler.  Doch trotz des Komforts bleibt eine zentrale Aufgabe bestehen: Prüfen! Die Finanzverwaltung übernimmt zwar, was ihr gemeldet wurde, doch Fehler sind möglich. Und viele steuermindernde Positionen fehlen von vornherein – etwa Werbungskosten wie Fahrtkosten oder Arbeitsmittel, Kinderbetreuungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder spezielle Sonderausgaben. Wer die vorausgefüllten Daten einfach unbesehen bestätigt, verschenkt oft bares Geld.  Die VaSt ist also ein sinnvolles Hilfsmittel, erleichtert den Einstieg in die Steuererklärung und sorgt für eine einheitliche Datenbasis zwischen Steuerzahler und Finanzamt. Wer allerdings wirklich Steuern sparen mö
27.10.2025
Bad Segeberg

Das Ausbildungsjahr beginnt - das sollten Auszubildende und Eltern beachten!

Kreis Segeberg. Mit dem Ausbildungsstart im August und September kommt viel Neues auf junge Menschen zu - dazu gehört auch die erste Lohnabrechnung. Eine Frage, die sich Auszubildende häufig stellen: "Muss ich jetzt Steuern zahlen?"  Die Antwort: "Grundsätzlich ja, auch eine Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtig." erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg. Da die Ausbildungsvergütung aber häufig unter dem Grundfreibetrag liegt, fallen in der Praxis nicht immer Steuern an. Es hängt vom Einzelfall ab, ob von der monatlichen Ausbildungsvergütung tatsächlich Lohnsteuer einbehalten wird. Ist dies der Fall, behält der Arbeitgeber diese monatlich ein und führt sie an das Finanzamt ab.   Belege sammeln lohnt sich Wer Steuern zahlt, kann sich diese gegebenenfalls über die Einkommensteuererklärung zurückerstatten lassen. Insbesondere Belege und Quittungen für Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Ausbildung anfallen, sollten v
04.09.2025
Bad Segeberg

Bund der Steuerzahler rät: Homeoffice-Pauschale clever nutzen

Bad Segeberg/Neumünster. Auch im Steuerjahr 2025 können Berufstätige mit Homeoffice-Tagen kräftig Steuern sparen, rät der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster/Segeberg und viele nutzen diesen Vorteil bislang nicht vollständig aus. Dank der zum 1. Januar 2025 verlängerten und angepassten Homeoffice-Pauschale können Steuerpflichtige bis zu 1.260 Euro jährlich absetzen – das entspricht 210 Homeoffice-Tagen à 6 Euro. Die Pauschale wird direkt in der Steuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt und gilt unabhängig davon, ob ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist.  Was ist neu in 2025? Seit diesem Jahr wurde die Pauschale deutlich erweitert:  Der Maximalbetrag wurde von 1.000 Euro auf 1.260 Euro erhöht. Die Tagespauschale stieg von 5 auf 6 Euro. Auch Teilzeitbeschäftigte und Studierende können die Pauschale ansetzen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.  „Gerade für Beschäftigte, die nicht die 1.230-Euro-Grenze
06.08.2025