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Neumünster

FEK wird Maximalversorger

Neumünster. In der Regionalkonferenz vom 5. Oktober zur Krankenhausstrukturreform (Versorgungsregion Mitte) hat die Ministerin für Justiz und Gesundheit Frau Prof. Dr. Kerstin von der Decken mitgeteilt, dass es nach bisherigem Planungsstand zukünftig sechs sogenannte Maximalversorger in Schleswig-Holstein geben wird und einer davon das FEK Neumünster wird. Hauke Hansen, Gesundheitspolitischer Sprecher und direkt gewählter Abgeordneter im Wahlkreis Neumünster, erklärte hierzu: „Krankenhäuser sind nach bundesweit einheitlichen Kriterien in aktuell vier Kategorien eingeteilt: In Grund-, Regel-, Schwerpunkt- und Maximalversorger. Aktuell gibt es in Schleswig-Holstein zwei Krankenhäuser der höchsten Einstufung, zwei Maximalversorger, die UKSH-Standorte in Kiel und Lübeck. Ein Maximalversorger zeichnet sich laut Definition durch ein sehr breites und hochspezialisiertes medizinisches Leistungsspektrum aus. Mit der Krankenhausreform werden die Kriterien für die
06.10.2026