Stadtmagazin.SH

Artikel

Neumünster

Informationsveranstaltung: Grundkompetenzen für Alltag und Beruf

Neumünster. Die Volkshochschule Neumünster lädt zu einer kostenlosen Informationsveranstaltung zum Kursangebot „Grundkompetenzen: Deutsch, Mathematik, IT und Finanzen“ ein. Die Veranstaltung richtet sich an Erwachsene, die ihre grundlegenden Kenntnisse für Alltag und Beruf erwerben, auffrischen oder vertiefen möchten.  Vorgestellt wird ein praxisnahes Lernangebot, das Teilnehmende dabei unterstützt, sicherer im Lesen, Schreiben und Sprechen zu werden, einfache Rechenaufgaben zu bewältigen, digitale Geräte wie Computer oder Smartphone gezielt zu nutzen sowie den Überblick über Verträge, Rechnungen und finanzielle Angelegenheiten zu behalten. Darüber hinaus werden Lerntechniken und Soft Skills vermittelt, die das selbstständige Lernen fördern und den Einstieg in weiterführende Bildungs- oder berufliche Schritte erleichtern. Im Rahmen der gebührenfreien Informationsveranstaltung erhalten Interessierte einen umfassenden Überblick über die Inhalte, den Abla
06.03.2026
Neumünster

Wirtschaftsentwicklung bringt Unsicherheit in den Arbeitsmarkt

Neumünster. „Im Vergleich zum Dezember steigt die Arbeitslosigkeit saisontypisch insbesondere im Bereich der Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld) an. Befristete Verträge laufen häufig zum 31.12. aus und führen zu vermehrten Zugängen. Abgänge aus der Arbeitslosigkeit nehmen dagegen zum Start des Jahres üblicherweise ab. Neben den saisontypischen Ursachen ist im Hinblick auf die generelle Wirtschaftsentwicklung weiterhin Unsicherheit spürbar,“ kommentiert Thorben Sauck, Leiter der Agentur für Arbeit Neumünster, die aktuellen Zahlen. Arbeitslosigkeit Im Bezirk der Agentur für Arbeit Neumünster sind im Januar 11.256 Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen. Das sind 752 mehr als im Dezember (plus 7,2 Prozent) und 242 mehr als ein Jahr zuvor (plus 2,2 Prozent). Die Arbeitslosenquote beträgt 5,8 Prozent. Im Dezember lag sie bei 5,4 Prozent und vor einem Jahr bei 5,7 Prozent. Arbeitslosigkeit ist kein fester Block, vielmehr gibt es auf dem Arbeitsmarkt viel Bewegu
30.01.2026
Henstedt-Ulzburg

„Kulturen verbinden – Herzen öffnen“ - Verein Städtepartnerschaften stellt neues Buch vor

Henstedt-Ulzburg. „Kulturen verbinden – Herzen öffnen“ – dazu lädt der Verein Städtepartnerschaften Henstedt-Ulzburg ab sofort mit seinem neuen gleichnamigen Buch ein. Auf 60 Seiten enthält es neben Informationen aus Henstedt-Ulzburg und allen Partnerkommunen Maurepas, Waterlooville, Usedom und Wierzchowo vor allem typische Rezepte aus den verschiedenen Regionen. Die Texte sind dabei nicht nur auf Deutsch, sondern zudem auf Französisch, Englisch und Polnisch nachzulesen. Der Vereinsvorsitzende Kai-Hans Schmidt kam kürzlich ins Rathaus, um Bürgermeisterin Ulrike Schmidt offiziell das erste Exemplar zu überreichen.  „Es ist toll, dass die Bürgerinnen und Bürger von Henstedt-Ulzburg mit diesem Buch mehr über unsere Partnerkommunen Maurepas, Usedom, Waterlooville und Wierzchowo erfahren können“, sagte Ulrike Schmidt. „Es lädt dazu ein, uns gegenseitig noch besser kennenzulernen. Ich danke dem Verein Städtepartnerschaften für diese Initiative.“ Auc
30.01.2026
Bad Segeberg

Neue Verträge in der Schulden- und Wohnungsnotlagenberatung

Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg hat zum 1. Januar 2026 neue Träger mit der Schuldenberatung sowie der Wohnungsnotlagenberatung beauftragt.  Die DRK Betreuungsdienste Segeberg gGmbH übernimmt künftig die Schuldenberatung. In der Wohnungsnotlagenberatung werden ab Januar weiterhin die Diakonisches Werk Altholstein GmbH und ebenfalls die DRK Betreuungsdienste Segeberg gGmbH für das Kreisgebiet tätig. Eine Ausnahme ist der Bereich der Stadt Norderstedt, die sich selbst um die Wohnungsnotlagenberatung kümmert.  Neu ist, dass nun mehr Menschen von den Beratungen profitieren können, da der berechtige Personenkreis erweitert wurde. Zukünftig ist jede*r Einwohner*in des Kreises Segeberg berechtigt, die Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen. Eine Kostenübernahme durch den Kreis Segeberg erfolgt dabei neben Personen, die zu Beginn der Beratung Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch erhalten, auch für Personen mit niedrigerem Einkommen. Hier helfen
10.12.2025
Norderstedt

"Erschreckender Bericht des Rechnungsprüfungsamtes - Jedes Unternehmen wäre längst pleite"

Norderstedt. „Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) für den Jahresabschluss 2024 der Stadt Norderstedt hat uns einmal wieder gnadenlos aufgezeigt, wo die Mängel in unserer Verwaltung liegen“, so kommentiert der FDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Mährlein die Vorlage in der gestrigen Sitzung der Stadtvertretung.  Unter dem Stichwort „Finanzkontrolle“ hatte die Norderstedter Politik auf FDP-Initiative hin bereits Anfang 2021 neun Maßnahmen beschlossen, mit denen die Transparenz und die Effizienz der Verwaltung verbessert werden sollten. „Leider ist seitdem in einigen Berei-chen erschreckend wenig passiert“, so Tobias Mährlein weiter. Immer noch stünde im Ergebnis der Prüfung, dass der Jahresabschluss nur mit Einschränkungen den gesetzlichen Vorschriften entspräche. „Wenn man sich durch die 132 Seiten des Berichtes durchgekämpft hat, dann ist man schon erschrocken, jedes Unternehmen wäre längst pleite“, so ergänzt der stellvertretende FDP-Fraktion
20.11.2025
Kreis Segeberg

Achtung, Kreditnehmer! Viele Vorfälligkeitsentschädigungen sind unzulässig – lohnt sich jetzt ein genauer Blick in Ihren Vertrag?

Stellen Sie sich vor: Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen oder umschulden – der alte Kredit muss weg. Die Bank hält allerdings nochmal ordentlich die Hand auf: „Vorfälligkeitsentschädigung“ heißt das Zauberwort. Klingt erstmal sachlich – ist aber oft rechtswidrig erhoben. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt: Viele Kreditverträge enthalten fehlerhafte Angaben zur Berechnung dieser Entschädigung. Die Folge? Die Bank hat kein Recht, Geld zu verlangen. Was ist passiert? Zwei Verbraucher hatten ihre Immobilienkredite vorzeitig abgelöst. Die Bank verlangte dafür knapp 16.000 Euro – als Ausgleich für entgangene Zinsen. So weit, so bekannt. Doch der BGH hat nun bestätigt: Die Angaben im Vertrag zur Berechnung dieser Entschädigung waren schlicht unzureichend. Damit ist der Anspruch der Bank komplett weggefallen – die gezahlten Beträge müssen erstattet werden. Warum das wichtig für Sie ist In sehr vielen Immobiliendarlehen fehlt
07.07.2025