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Stadt Kaltenkirchen
Kaltenkirchen plant Klimaschutzkonzept
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Bürgermeister Toni Köppen
Bad Segeberg hat seine Hausaufgaben gemacht - Kommunale Wärmeplanung ist fertig!
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Kälte- und Wärmeplanung Stadt Bad Segeberg
Was Bad Segeberger jetzt zur Energieversorgung wissen müssen
Artikel
Neumünster
Wärmepumpe, Heizungsgesetz, Förderung: Infotag gibt Orientierung
Neumünster. Steigende Energiekosten, neue gesetzliche Vorgaben und viele offene Fragen: Wer heute ein Ein- oder Zweifamilienhaus besitzt, steht beim Thema Heizen vor wichtigen Entscheidungen. Antworten bietet der Wärmepumpen-Infotag, der am Dienstag, 10. Februar 2026 ab 16:30 Uhr in der Stadthalle Neumünster (Kleinflecken 1) stattfindet. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist erforderlich unter www.neumuenster.de/wp-info.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht eine neutrale, herstellerunabhängige Information rund um den Heizungstausch. Der Infotag richtet sich an Neumünsteranerinnen und Neumünsteraner, aber ebenso an Interessierte aus der Region. Als Referentin hat die Stadt Neumünster mit Anja Floetenmeyer-Woltmann, Wärmepumpen-Beirätin der EU-Kommission, eine der profiliertesten Expertinnen auf diesem Gebiet gewinnen können. Sie informiert praxisnah darüber, wie Wärmepumpen funktionieren, für welche Gebä
07.02.2026
Kaltenkirchen
Kaltenkirchen schließt kommunale Wärmeplanung ab
Kaltenkirchen. Am 25. November hat die Stadtvertretung den kommunalen Kälte- und Wärmeplan beschlossen. Damit verfügt Kaltenkirchen über eine Strategie für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040.
Der Abschluss verzögerte sich aufgrund gesetzlicher Änderungen und zusätzlicher Informationspflichten, Bürgermeister Stefan Bohlen informierte die Öffentlichkeit im Mai darüber.
Umso größer ist nun die Erleichterung, den Einwohnerinnen und Einwohnern, Unternehmen und Interessierten einen verlässlichen Fahrplan an die Hand geben zu können.
Bürgermeister Stefan Bohlen: „Wir sind guter Dinge, dass der erste Schritt in Richtung klimaneutrale Wärmeversorgung abgeschlossen ist. Damit haben die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Unternehmen nun eine erste Orientierung, wie sich Kaltenkirchen zukunftsfähig aufstellen kann.“
Der rund 150 Seiten starke Endbericht weist für Kaltenkirchen einen jährlichen Wärmebedarf von 210 GWh aus. Daraus entstehen im
19.12.2025
Norderstedt
Informationsabend: Welche Heizung für mein Haus?
Norderstedt. Die Stadt Norderstedt und die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) bieten am Donnerstag, 4. Dezember (18 bis 20 Uhr), gemeinsam einen Informationsabend zum Thema „Heizung“ an. Veranstaltungsort ist das Rathaus Norderstedt/Sitzungsraum I, Rathausallee 50. Die Veranstaltung ist dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei. Sie richtet sich vor allem an Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern. Anmeldungen sind möglich per E-Mail unter umwelt@norderstedt.de
Birgit Farnsteiner, Stabsstelle Nachhaltiges Norderstedt, wird anhand der kommunalen Wärmeplanung zeigen, in welchen Gebieten in Norderstedt auch künftig mit Einzelheizungen oder Gemeinschaftsanlagen dezentral geheizt werden wird. Ralf Lüth, Energieberater der VZSH, erläutert die rechtlichen Bedingungen beim Heizungstausch und stellt die zukunftsfähigen techn
01.12.2025
Kaltenkirchen
Kälte- und Wärmeplanung verzögert sich - Gesetzesänderungen erfordern neues Timing
Kaltenkirchen (em) Die ursprünglich für Mai 2025 avisierte Fertigstellung der kommunalen Kälte- und Wärmeplanung für Kaltenkirchen verzögert sich. Noch im Rahmen der öffentlichen Informationsveranstaltung im November 2024 war man davon ausgegangen, die Planungen bis zum Frühjahr 2025 abschließen zu können. Inzwischen ist jedoch klar: Dieser Zeitplan kann nicht eingehalten werden.
„Wir bedauern es sehr, dass die Fristen nicht zu halten sind, arbeiten aber bereits mit Hochdruck an den notwendigen Anpassungen,“ so Bürgermeister Stefan
Bohlen.
Grund für die Verzögerung ist eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu Beginn dieses Jahres. Diese macht umfassende Nacharbeiten erforderlich, um den Entwurf an die neuen Vorgaben anzupassen. Zudem schreibt das Gesetz nun vor, dass der Planungsentwurf vor dem politischen Beschluss für die Dauer mindestens eines Monats öffentlich ausgelegt werden muss, um Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Stel
26.05.2025