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Henstedt-Ulzburg

Bücher zum kleinen Preis - Flohmarkt Aktion in der Gemeindebücherei

Henstedt-Ulzburg. Von Montag, 2. Februar, bis einschließlich Sonnabend, 14. Februar, gibt es in der Gemeindebücherei, Hamburger Straße 22a, wieder ausgemusterte Bücher und Medien zum kleinen Preis. Los geht es am 2. Februar um 10 Uhr. Der Flohmarkt ist während der gesamten Öffnungszeiten für alle verfügbar. „Ob Romane, Sachbücher, Musik-CDs, Hörbücher und Filme, für jeden ist etwas dabei“, lädt Sarah Thiesen aus dem Bücherei-Team herzlich ein. „Das Beste: Jedes Medium gibt es für nur zehn Cent.“ Besucherinnen und Besucher sind herzlich zum Stöbern eingeladen.   Foto: Gemeindebücherei und -mediothek
22.01.2026
Bad Segeberg

Neue Workshops Eltern-Medien-Führerschein gehen an den Start

Bad Segeberg. Die Fachstelle für Glücksspiel- und Medienabhängigkeit des ATS Suchthilfezentrums bietet auch in diesem Jahr wieder den Eltern-Medien-Führerschein an. Ein kostenfreies Angebot für Eltern von Kindern aller Altersstufen, die sich Unterstützung beim hilfreichen Begleiten ihrer Kinder in und durch die Welt der digitalen Medien wünschen. Es gibt insgesamt 4 Termine in 2026, davon jeweils 2 Vormittags- und 2 Frühabendworkshops. Der nächstmögliche Termin ist bereits zeitnah am 4.2.2026 von 9.00 bis 11.00Uhr im WortOrt in der Bibliothek Bad Segeberg (nur 2 Gehminuten vom ZOB entfernt). Judith Schaum und Melanie Sengbusch freuen sich auf interessierte Teilnehmende! Für Fragen und Anmeldung gerne Mail an fachstelle-gluecksspiel-medien@landesverein.de
15.01.2026
Norderstedt

Neue Hebesätze der Grundsteuer können erst nach Beschluss zum Haushalt 2026/2027 rechtswirksam werden

Norderstedt. Mit Beschluss vom 16.12.2025 hat die Norderstedter Stadtvertretung beschlossen, für die Grundsteuer B aus Gründen der Veranlagungsgerechtigkeit differenzierte Hebesätze anzuwenden. Die Differenzierung bezieht sich auf die Nutzung der jeweiligen Grundstücke. Zum einen gibt es die Wohngrundstücke und zum andern die Nichtwohngrundstücke.  Durch die Differenzierung wird es bei den Wohngrundstücken (Grundstücke, die ausschließlich für Wohnzwecke genutzt werden) ab 2026 zu einer Absenkung der Grundsteuer kommen. Mit der noch ausstehenden Beschlussfassung der Politik zum Grundhaushalt 2026/2027, wird der neue Hebesatz dann rückwirkend zum 01.01.2026 rechtswirksam. Die folgende Umsetzung der Hebesatzänderung durch die Verwaltung erfordert jedoch noch erheblichen zeitlichen Aufwand. Jüngste Aussagen in den Medien, wonach die neuen Gebührenbescheide demnächst durch die Stadt verschickt werden, treffen nicht zu. Die Stadt bittet die Bürgerinnen und Bürger
14.01.2026