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Norderstedt::
Anlassunabhängige Kontrollen an zwei U-Bahnhöfen gehen weiter

Norderstedt (ots) - Bis heute (30.09.2026) waren insbesondere die U-Bahnhöfe Garstedt und Norderstedt-Mitte sowie umliegende Straßen als Kontrollorte eingerichtet. Dies ermöglichte der Polizei, auch anlassunabhängig Personenkontrollen und Identitätsfeststellungen durchzuführen. Nun wurde die Anordnung verlängert und gilt zunächst bis zum 31. Dezember dieses Jahres.

Im Einzelnen aufgeführt gehören zum U-Bahnhof Garstedt neben der unterirdisch gelegenen P+R Anlage auch folgende umliegende Straßen: Coppernicusstraße, Europallee 1-36, Lütjenmoor, Ochsenzoller Straße 129a-149 (nur die Seite der ungeraden Hausnummern), Berliner Allee, Schumannstraße und die De-Gasperi-Passage. Mit in den Bereich hinein fallen auch die angrenzenden Parkflächen der genannten Straßen.

Auch am U-Bahnhof Norderstedt-Mitte zählen neben dem Bahnhof selbst die unterirdisch gelegenen P+R Anlagen, sowie folgende Straßen nebst Parkflächen zum

Kontrollort: Storchengang, Alter Heidberg, Dornbusch, Ulzburger Straße, Rudolf-Schülke-Straße, Heidbergstraße, Verbindungsweg Moorbekpark (Heidbergstraße - Buckhörner Moor), Buckhörner Moor, Rathausallee 52-80 (Storchengang).

Beide U-Bahnhöfe, Garstedt und Norderstedt-Mitte sowie ihre oben beschriebenen Bereiche wurden in der Vergangenheit aufgrund der Vielzahl der dort verübten Straftaten befristet zu Kontrollorten deklariert. Zwar sank die Anzahl der verübten Straftaten an beiden Bahnhöfen im letzten Quartal minimal im Vergleich zu dem davor liegenden. Gemessen an den Zahlen des gleichen Zeitraumes im Vorjahr ist jedoch zumindest für den Bahnhof Garstedt ein Anstieg um knapp über 17 % zu verzeichnen.

Bei den aktuell erfassten Straftaten handelt es sich überwiegend um Eigentums- und Gewaltdelikte. Darunter fallen Raub, Nötigung, Bedrohungen und Körperverletzungen. Der überwiegende Teil der Eigentumsdelikte sind neben Ladendiebstahl vor allem Taschendiebstahl und Diebstahl hochwertiger Fahrräder.

Die Körperverletzungs- und Raubdelikte wurden immer wieder auch mittels Einsatz von Waffen oder gefährlichen Gegenständen durchgeführt. Besonders diese Straftaten sind geeignet, um das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung negativ zu beeinträchtigen.

 

Um dem entgegenzuwirken, ist es erforderlich, die Anordnung der Kontrollorte zu verlängern. Sie gilt zunächst bis zum 31.12.2026 und kann weiter verlängert werden.

Norderstedt • Veröffentlicht am 30.09.2026