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Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Gartenpflege von der Steuer absetzen
Neumünster/Kreis Segeberg. Mit Beginn der Gartensaison lassen viele Eigentümer und Mieter Rasen mähen, Hecken schneiden oder Bäume zurückschneiden. Wer dafür einen professionellen Dienstleister beauftragt, kann einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt), Bezirksverband Neumünster/Segeberg, hin.
Rechtsgrundlage ist § 35a Einkommensteuergesetz. Laufende Gartenarbeiten zählen in der Regel zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Dazu gehören etwa Rasenmähen, Heckenschnitt, Laubbeseitigung oder Schädlingsbekämpfung.
Steuerpflichtige können 20 Prozent der reinen Lohnkosten direkt von ihrer Einkommensteuer abziehen – maximal 4.000 Euro pro Jahr. Damit sind Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro jährlich begünstigt.
Auch bestimmte Handwerkerleistungen im Garten sind absetzbar, etwa Pflasterarbeiten, der Bau einer Terrasse oder das Verlegen von Rollrasen. Hier beträgt die Steuerermäßigung ebenfalls 20 Prozent der
25.03.2026
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13.02.2026
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Nachwuchs für Schlüsselbranche: 17 Gesellen freigesprochen
Neumünster/Rendsburg. In festlichem Rahmen wurden am Freitagabend im Hotel Hansen in Rendsburg 17 junge Handwerkerinnen und Handwerker offiziell in den Gesellenstand erhoben. Robert Brodersen, Obermeister der Fachinnung für Kälte- und Klimatechnik Schleswig-Holstein, sprach die Fachkräfte feierlich von ihren Lehrlingspflichten frei. Nach regulär dreieinhalb Jahren Lehrzeit dürfen sich die ex-Azubis nun Mechatroniker für Kälte- und Klimatechnik nennen. Brodersen lobte in seiner Ansprache den Fleiß, die Ausdauer und das große handwerkliche Geschick der neuen Fachkräfte.
Zentral für Nachhaltigkeit
Die Bedeutung des Berufsstandes hob auch Björn Felder, Präsident des Verbandes Handwerk Schleswig-Holstein, hervor: „Sie sind ein zentraler Hebel für Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Die Kälte- und Klimatechnik zählt zu den Schlüsselbranchen für Innovation und Energiewende.“ Künstliche Intelligenz sei in diesem Berufsfeld keine Bedrohung, sondern viel
10.02.2026
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06.02.2026
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Steuerendspurt: letzte Wochen des Jahres nutzen
Neumünster. Wer noch Arbeitsmittel benötigt oder berufliche Aufwendungen zwingend tätigen muss, sollte prüfen, ob diese Ausgaben noch in diesem Jahr sinnvoll sind, rät der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg.
Arbeitnehmer können beruflich veranlasste Kosten als Werbungskosten absetzen. Daher lohnt sich vor dem Jahreswechsel ein genauer Blick auf die bisherigen Ausgaben.
Grundsätzlich berücksichtigt das Finanzamt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro pro Jahr. Nur Werbungskosten, die darüber hinausgehen, wirken sich steuermindernd aus. Wer den Pauschbetrag bereits erreicht hat – etwa durch einen langen Arbeitsweg – oder knapp darunter liegt, sollte über die Anschaffung noch notwendiger Arbeitsmittel nachdenken. Fachbücher, Arbeitskleidung, Laptops oder Büromaterial können dann im aktuellen Jahr steuerlich hilfreich sein.
Liegen die eigenen Werbungskosten hingegen deutlich unter der Pauschale und ist klar, da
10.12.2025
