Stadtmagazin
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Stadt Neumünster

1 Jahr Katzenschutzverordnung in Neumünster: Stadt ruft erneut zur Einhaltung der Pflichten auf

Neumünster. Vor über einem Jahr ist in Neumünster die Katzenschutzverordnung vollständig in Kraft getreten. Seit dem 01.04.2025 gilt die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen mit unkontrolliertem Freigang, seit dem 01.07.2025 dürfen zudem nicht kastrierte Katzen keinen unkontrollierten freien Auslauf mehr erhalten.  Die Veterinäraufsicht der Stadt Neumünster nimmt das einjährige Bestehen zum Anlass, alle Katzenhaltenden erneut auf ihre Pflichten hinzuweisen.  Wichtiger Beitrag zum Tierschutz  Die Verordnung wurde eingeführt, um die Zahl freilebender und verwilderter Katzen nachhaltig zu reduzieren. Durch die konsequente Umsetzung der Regelungen kann die unkontrollierte Vermehrung eingedämmt werden.  Aktuelle Zahlen unterstreichen die Notwendigkeit Die Entwicklung der Fundkatzenzahlen zeigt weiterhin den Handlungsbedarf: Im Jahr 2025 wurden in Neumünster 156 Fundkatzen und in Wasbek 19 Fundkatzen aufgenommen. Für das laufend
01.04.2026
Stadt Neumünster

Hinweise zum Abbrennen von Osterfeuern

Neumünster. Abfallentsorgungs- und Naturschutzbehörde der Stadt Neumünster informieren über das Abbrennen von Osterfeuern: Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer und fallen daher nicht unter die Pflanzenabfallverordnung. Allerdings dürfen Osterfeuer nicht dazu genutzt werden, Pflanzenabfälle aller Art oder andere Abfälle zu verbrennen.  Verboten sind beispielsweise lackiertes und imprägniertes Holz, Pappen, Kartonagen und Kunststoffe. Vielmehr dürfen nur trockenes Feuerholz sowie trockene Zweige und Äste zum Einsatz kommen, damit die Rauchbelastung minimiert wird. Achtung: Osterfeuer-Haufen sind Verstecke für viele Tiere Osterfeuer-Haufen sind ein ideales Versteck für Kleintiere wie Käfer, Kröten, Wildbienen, Igel, Wiesel, Vögel und viele andere Artengruppen. Gerade bei frühzeitig aufgeschichteten Osterfeuer-Haufen können sich bereits Vögel zum Nisten eingefunden haben. Damit die Tiere nicht qualvoll verbrennen, muss das Brennmaterial am Tag vor dem Abb
01.04.2026
Agentur für Arbeit Neumünster

Umorientierung, Weiterbildung, neue Perspektiven: Offene Sprechzeit

Das Berufsleben steckt voller Veränderungen und Chancen. Doch nicht immer weiß man, wo sie sind, wie man reagieren soll oder sie ergreifen kann: Welche Perspektiven und Möglichkeiten gibt es, sich im Job zu qualifizieren und aufzusteigen? Wie sollte man vorgehen, wenn der Wunsch nach einer beruflichen Neuorientierung besteht oder wie gelingt der Einstieg nach einer längeren Berufspause? Ein erster Schritt kann sein, die offene Sprechzeit des Experten Tarek Elmasry in der Stadtbücherei in Neumünster zu besuchen.  „Die Arbeitswelt wird zunehmend komplexer und digitaler oder eigene Wünsche und Vorstel-lungen sind andere geworden. Veränderungen bieten Chancen, aber berufliche Entschei-dungen trifft man meist nicht aus dem Bauch heraus. Ich unterstütze dabei, sich auf dem Arbeitsmarkt zu orientieren, berufliche Entscheidungen vorzubereiten und so den eigenen Berufsweg bewusst zu gestalten. Auch, wenn es darum geht, im Erwachsenenalter erstmalig einen Ausbildungsabschl
26.03.2026
Polizeidirektion Neumünster

Sicher mit Wohnmobil oder Wohnwagen in den Urlaub

Neumünster (ots) - Der Polizei-Verkehrsüberwachungsdienst und die Präventionsstelle der Polizeidirektion Neumünster werden am Sonntag, 29.03.2026, in der Zeit von 10.00 Uhr - 16.00 Uhr bereits zum fünften Mal eine Veranstaltung zum Thema "Sicher in die Saison mit Wohnmobil und Wohnwagen" durchführen. Veranstaltungsort wird wie in den vergangenen Jahren die Rastanlage Aalbek an der BAB 7, zwischen den Anschlussstellen Neumünster Nord und Neumünster Mitte, in Fahrtrichtung Hamburg sein. Erfahrene Polizeibeamte aus dem Bereich der Verkehrsüberwachung geben Tipps zu den Themen:    - Richtige Beladung (angeboten wird eine Wägung des Fahrzeugs vor Ort)    - Auflastung des Wohnmobils / Wohnwagens mit den daraus folgenden Vor- und Nachteilen    - Führerscheinrecht    - Tipps für Fahrten ins Ausland (Einbruch, Diebstahl, Verkehrsvorschriften im Ausland etc.)    - Ladungssicherung    - 100km/h Zulassung für Wohnwagen    - Richtige Stützlast
26.03.2026
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg

Gartenpflege von der Steuer absetzen

Neumünster/Kreis Segeberg. Mit Beginn der Gartensaison lassen viele Eigentümer und Mieter Rasen mähen, Hecken schneiden oder Bäume zurückschneiden. Wer dafür einen professionellen Dienstleister beauftragt, kann einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt), Bezirksverband Neumünster/Segeberg, hin. Rechtsgrundlage ist § 35a Einkommensteuergesetz. Laufende Gartenarbeiten zählen in der Regel zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Dazu gehören etwa Rasenmähen, Heckenschnitt, Laubbeseitigung oder Schädlingsbekämpfung. Steuerpflichtige können 20 Prozent der reinen Lohnkosten direkt von ihrer Einkommensteuer abziehen – maximal 4.000 Euro pro Jahr. Damit sind Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro jährlich begünstigt. Auch bestimmte Handwerkerleistungen im Garten sind absetzbar, etwa Pflasterarbeiten, der Bau einer Terrasse oder das Verlegen von Rollrasen. Hier beträgt die Steuerermäßigung ebenfalls 20 Prozent der
25.03.2026