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Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg

Das Ausbildungsjahr beginnt - das sollten Auszubildende und Eltern beachten!

Mit dem Ausbildungsstart im August und September kommt viel Neues auf junge Menschen zu - dazu gehört auch die erste Lohnabrechnung. Eine Frage, die sich Auszubildende häufig stellen: "Muss ich jetzt Steuern zahlen?"   Die Antwort: "Grundsätzlich ja, auch eine Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtig." erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg. Da die Ausbildungsvergütung aber häufig unter dem Grundfreibetrag liegt, fallen in der Praxis nicht immer Steuern an. Es hängt vom Einzelfall ab, ob von der monatlichen Ausbildungsvergütung tatsächlich Lohnsteuer einbehalten wird. Ist dies der Fall, behält der Arbeitgeber diese monatlich ein und führt sie an das Finanzamt ab.   Belege sammeln lohnt sich Wer Steuern zahlt, kann sich diese gegebenenfalls über die Einkommensteuererklärung zurückerstatten lassen. Insbesondere Belege und Quittungen für Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Ausbildung anfallen, sollten von Anfang
29.08.2024
Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein

Mehr Netto vom Brutto – Freibeträge beantragen!

Neumünster (em) Jeden Monat etwas mehr Netto? Das geht ganz legal mit Freibeträgen, die beim Finanzamt beantragt und bei der monatlichen Gehaltszahlung berücksichtigt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt). Mit einem solchen Freibetrag können sich Arbeitnehmer direkt ein höheres monatliches Nettogehalt sichern und müssen für die Steuererstattung nicht bis zum den nächsten Steuerbescheid warten. Ab Oktober stehen die neu designten Formulare zur Verfügung, weiß der BdSt-Bezirksverbands-Vorsitzende Hans-Peter Küchenmeister. Freibeträge gibt es zum Beispiel für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Werbungskosten sind z.B. Fahrtkosten, doppelte Haushaltsführung, Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Werkzeug oder typische Berufskleidung, Beiträge zu Berufsverbänden und berufliche Fortbildungskosten. Zu Sonderausgaben zählen z.B. Kinderbetreuungskosten, Ausbildungskosten, Spenden, Krankheitskosten, Behinde
18.10.2017