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Stadt Neumünster
Fällverbot für Gehölze jetzt schon ab 1. März
Neumünste (em) Die Stadt Neumünster weist darauf hin, dass das neue Landesnaturschutzgesetz Knickpflege und Baumfällungen nur noch bis Ende Februar erlaubt.
Zum Schutz der brütenden Singvögel und der für die Gehölze so wichtigen Wachstumsperiode hat der Gesetzgeber im Bundesnaturschutzgesetz verordnet, dass Gehölze ab dem 1. März bis zum 30. September eines Jahres nicht gefällt werden dürfen. Für Schleswig-Holstein galt bisher auf Grund der besonderen klimatischen Verhältnisse diese Fällverbotsfrist gemäß Landesnaturschutzgesetz erst ab dem 15. März. Dieser Termin ist nun seit 2017 mit der Gültigkeit des neuen Landesnaturschutzgesetzes an den bundesweit einheitlichen Termin 1. März angeglichen.
Die untere Naturschutzbehörde weist ausdrücklich auf die Einhaltung dieses Termins hin und insbesondere auch darauf, dass dies auch für das Auf-den-Stock-Setzen von Knicks gilt. Knicks sind zudem nach Landesnaturschutzgesetz auch besonders geschützte Biotope
24.02.2017
Stadt Neumünster
Neues Faltblatt zu Knicks
Neumünster (em) Die Stadt Neumünster hat ein neues Faltblatt „Knicks in der Stadt“ heraus gegeben. Anlass sind unter anderem die neuen „Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“ aus dem Jahr 2013, in denen, neben weiteren Regelungen, die Unteren Naturschutzbehörden verpflichtet werden „regionale Knickschutzprogramme“ zu entwickeln.
Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Information der Knickeigentümer. Denn auch Knicks in der Stadt haben vielfältige ökologische Funktionen und müssen fachgerecht behandelt und gepflegt werden. Dies kann aber nur gelingen, wenn Knickeigentümer ausreichend sachkundig sowie bereit sind ihren Anteil am Schutz dieser wertvollen Biotope zu leisten.
Das Faltblatt richtet sich deshalb besonders an Knickeigentümer im besiedelten Bereich und informiert über die Entstehungsgeschichte von Knicks in Schleswig-Holstein, die Funktionsweise des Ökosystems „Knick“ sowie die derzeit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Brosc
27.08.2015
Stadt Neumünster
Knickpflege und Baumfällungen nur bis 15. März
Neumünster (em) Die Anzeichen des nahenden Frühlings mehren sich von Tag zu Tag. Insbesondere sind die ersten, oft noch etwas ungeübten Balzrufe und -gesänge der Singvögel zu vernehmen und der ein oder andere Strauch und Baum treibt auch schon seine Knospen in Erwartung der wärmeren Jahreszeit aus.
Zum Schutz der brütenden Singvögel und der für die Gehölze so wichtigen Wachstumsperiode hat der Gesetzgeber im Bundesnaturschutzgesetz verordnet, dass Gehölze vom 1. März bis zum 1. Oktober eines Jahres nicht gefällt werden dürfen. Für Schleswig-Holstein gilt auf Grund der besonderen klimatischen Verhältnisse diese Fällverbotsfrist gemäß Landesnaturschutzgesetz erst ab dem 15. März. Die untere Naturschutzbehörde weist ausdrücklich auf die Einhaltung dieses Termins hin und insbesondere auch darauf, dass er auch für das Auf-den-Stock-Setzen von Knicks gilt.
Knicks sind zudem nach dem Landesnaturschutzgesetz auch besonders geschützte Biotope. Das bedeutet
07.03.2014
Stadt Neumünster
Knickpflege und Baumfällungen nur bis 15. März erlaubt
Neumünster (em) Die Anzeichen des nahenden Frühlings mehren sich von Tag zu Tag. Insbesondere sind die ersten, oft noch etwas ungeübten Balzrufe und -gesänge der Singvögel zu vernehmen und der ein oder andere Strauch und Baum treibt auch schon seine Knospen in Erwartung der wärmeren Jahreszeit aus. Zum Schutz der brütenden Singvögel und der für die Gehölze so wichtigen Wachstumsperiode hat der Gesetzgeber im Bundesnaturschutzgesetz verordnet, dass Gehölze ab dem 1. März bis zum 1. Oktober eines Jahres nicht gefällt werden dürfen.
Für Schleswig-Holstein gilt auf Grund der besonderen klimatischen Verhältnisse diese Fällverbotsfrist gemäß Landesnaturschutzgesetz erst ab dem 15. März. Die untere Naturschutzbehörde weist ausdrücklich auf die Einhaltung dieses Termins hin und insbesondere auch darauf, dass er auch für das Auf-den-Stock-Setzen von Knicks gilt.
Knicks sind zudem nach Landesnaturschutzgesetz auch besonders geschützte Biotope. Das bedeutet
24.02.2012
