Stadtmagazin
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Stadt Neumünster

Fällverbot für Gehölze jetzt schon ab 1. März

Neumünste (em) Die Stadt Neumünster weist darauf hin, dass das neue Landesnaturschutzgesetz Knickpflege und Baumfällungen nur noch bis Ende Februar erlaubt. Zum Schutz der brütenden Singvögel und der für die Gehölze so wichtigen Wachstumsperiode hat der Gesetzgeber im Bundesnaturschutzgesetz verordnet, dass Gehölze ab dem 1. März bis zum 30. September eines Jahres nicht gefällt werden dürfen. Für Schleswig-Holstein galt bisher auf Grund der besonderen klimatischen Verhältnisse diese Fällverbotsfrist gemäß Landesnaturschutzgesetz erst ab dem 15. März. Dieser Termin ist nun seit 2017 mit der Gültigkeit des neuen Landesnaturschutzgesetzes an den bundesweit einheitlichen Termin 1. März angeglichen. Die untere Naturschutzbehörde weist ausdrücklich auf die Einhaltung dieses Termins hin und insbesondere auch darauf, dass dies auch für das Auf-den-Stock-Setzen von Knicks gilt. Knicks sind zudem nach Landesnaturschutzgesetz auch besonders geschützte Biotope
24.02.2017
Stadt Neumünster

Naturwanderung am Moorweg

Neumünster (em) Unter dem Motto „blühendes Leben auf städtischen Flächen“ findet am Sonnabend, 2. Juli, von 14.30 Uhr bis 16 Uhr eine Naturwanderung am Moorweg statt. Am Moorweg befinden sich auf einer Biotopverbund-Fläche der Stadt Neumünster in einer ehemaligen Kiesgrube unterschiedlichste Lebensräume. In enger Nachbarschaft bieten dort ein Trockenrasen, mehrere Tümpel und eine bunte Wiese Lebensraum für viele Pflanzen- und Tierarten. Auf der Wiese werden seit 2012 in Zusammenarbeit zwischen der NABU-Gruppe Neumünster e. V. und der Stadt Neumünster verschiedene Maßnahmen zur Entwicklung von mehr Artenvielfalt durchgeführt. Neben vielen anderen Arten haben sich dort Margerite, Klappertopf und Acker-Witwenblume ausgebreitet und sorgen für ein buntes Bild. Jens Poweleit vom NABU und Anja Schubring von der Stadt Neumünster laden zu einer gemeinsamen Entdeckungstour ein. Treffpunkt ist an der Einmündung Moorweg in die Preetzer Landstraße.
29.06.2016
Stadt Neumünster

Stadt führt Biotopkartierung durch

Neumünster (em) Die Stadt Neumünster wird im Zeitraum der Jahre 2016 und 2017 eine Stadtbiotopkartierung durchführen. Diese soll die landesweite Biotopkartierung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume ergänzen. Hintergrund ist, dass die Prüfkulisse der Landesaufnahmen für eine Stadtbiotopkartierung unzureichend ist. Weiterhin sind in einer Stadt im Gegensatz zur freien Landschaft unter anderem andere Maßstäbe anzulegen, ab wann eine Fläche als naturschutzfachlich wertvoll eingestuft wird. Für diese Kartierung ist ein Umweltingenieurbüro beauftragt worden. Die Mitarbeiter dürfen als „Beauftragte der Naturschutzbehörden“ nach § 65 (3) Bundesnaturschutzgesetzt sowie §49 (1) Landesnaturschutzgesetz zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Grundstücke betreten und Bestandserhebungen vornehmen. Es werden Pflanzenaufnahmen stattfinden, sodass keine Boden- oder sonstigen Schäden entstehen werden. Für Fragen steht Anja Schubring bei der Stad
10.05.2016
Stadt Neumünster

Neues Faltblatt zu Knicks

Neumünster (em) Die Stadt Neumünster hat ein neues Faltblatt „Knicks in der Stadt“ heraus gegeben. Anlass sind unter anderem die neuen „Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“ aus dem Jahr 2013, in denen, neben weiteren Regelungen, die Unteren Naturschutzbehörden verpflichtet werden „regionale Knickschutzprogramme“ zu entwickeln. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Information der Knickeigentümer. Denn auch Knicks in der Stadt haben vielfältige ökologische Funktionen und müssen fachgerecht behandelt und gepflegt werden. Dies kann aber nur gelingen, wenn Knickeigentümer ausreichend sachkundig sowie bereit sind ihren Anteil am Schutz dieser wertvollen Biotope zu leisten. Das Faltblatt richtet sich deshalb besonders an Knickeigentümer im besiedelten Bereich und informiert über die Entstehungsgeschichte von Knicks in Schleswig-Holstein, die Funktionsweise des Ökosystems „Knick“ sowie die derzeit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Brosc
27.08.2015
Stadt Neumünster

Knickpflege und Baumfällungen nur bis 15. März

Neumünster (em) Die Anzeichen des nahenden Frühlings mehren sich von Tag zu Tag. Insbesondere sind die ersten, oft noch etwas ungeübten Balzrufe und -gesänge der Singvögel zu vernehmen und der ein oder andere Strauch und Baum treibt auch schon seine Knospen in Erwartung der wärmeren Jahreszeit aus. Zum Schutz der brütenden Singvögel und der für die Gehölze so wichtigen Wachstumsperiode hat der Gesetzgeber im Bundesnaturschutzgesetz verordnet, dass Gehölze vom 1. März bis zum 1. Oktober eines Jahres nicht gefällt werden dürfen. Für Schleswig-Holstein gilt auf Grund der besonderen klimatischen Verhältnisse diese Fällverbotsfrist gemäß Landesnaturschutzgesetz erst ab dem 15. März. Die untere Naturschutzbehörde weist ausdrücklich auf die Einhaltung dieses Termins hin und insbesondere auch darauf, dass er auch für das Auf-den-Stock-Setzen von Knicks gilt. Knicks sind zudem nach dem Landesnaturschutzgesetz auch besonders geschützte Biotope. Das bedeutet
07.03.2014
Stadt Neumünster

Naturwanderung zu wilden Möhren am 15. Juni

Neumünster (em) Im Ortsteil Tungendorf befinden sich mehrere Ausgleichs- und Biotopverbundflächen der Stadt Neumünster. Die Abteilung Natur und Umwelt der Stadt Neumünster hat hier in den vergangenen Jahren auf Teilbereichen erfolgreich artenreiche Ackerbrachen und Weiden geschaffen. Seit vergangenem Jahr werden auf einer weiteren Fläche in Zusammenarbeit mit der NABU-Gruppe Neumünster e.V. weitere Maßnahmen zur Schaffung artenreicher, blühender Wiesen durchgeführt. Anja Schubring von der Stadt Neumünster und Dr. Björn Rickert von der NABU-Gruppe Neumünster stellen auf der Wanderung am Sonnabend, 15. Juni 2013, ab 14 Uhr die Flächen und ihre abwechslungsreiche Pflanzenwelt vor. Der Treffpunkt ist an den Wertstoffcontainern an der Preetzer Landstraße (Südrand der ehemaligen Kiesgrube), Neumünster.
10.06.2013
Stadt Neumünster

Knickpflege und Baumfällungen nur bis 15. März erlaubt

Neumünster (em) Die Anzeichen des nahenden Frühlings mehren sich von Tag zu Tag. Insbesondere sind die ersten, oft noch etwas ungeübten Balzrufe und -gesänge der Singvögel zu vernehmen und der ein oder andere Strauch und Baum treibt auch schon seine Knospen in Erwartung der wärmeren Jahreszeit aus. Zum Schutz der brütenden Singvögel und der für die Gehölze so wichtigen Wachstumsperiode hat der Gesetzgeber im Bundesnaturschutzgesetz verordnet, dass Gehölze ab dem 1. März bis zum 1. Oktober eines Jahres nicht gefällt werden dürfen. Für Schleswig-Holstein gilt auf Grund der besonderen klimatischen Verhältnisse diese Fällverbotsfrist gemäß Landesnaturschutzgesetz erst ab dem 15. März. Die untere Naturschutzbehörde weist ausdrücklich auf die Einhaltung dieses Termins hin und insbesondere auch darauf, dass er auch für das Auf-den-Stock-Setzen von Knicks gilt. Knicks sind zudem nach Landesnaturschutzgesetz auch besonders geschützte Biotope. Das bedeutet
24.02.2012
Agentur für Arbeit Neumünster

Bundesfreiwilligendienst im Naturschutz

Neumünster (em) Am Mittwoch, 8. Februar, um 16.30 Uhr, findet ein Informationsnachmittag im Berufs-Informations-Zentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Neumünster, Brachenfelder Str. 45, 24534 Neumünster, statt. Beim Naturschutzbund (NABU) warten im Bundesfreiwilligendienst viele interessante Aufgaben. Hier ist Engagement zu Gunsten der Natur zum Beispiel für den Schutz von Biotopen, Pflanzen oder Tieren gefragt. Susanne Otto, Referentin für die Koordination des Bundesfreiwilligendienstes des NABU, informiert über Möglichkeiten und Voraussetzungen. Eine Anmeldung ist erwünscht unter: Tel.: 0 43 21 - 94 34 32 bei Frau Duske/Herr Garrandt, E-Mail: neumuenster.biz@arbeitsagentur.de
30.01.2012