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Stadt Neumünster
Hinweise zum Abbrennen von Osterfeuern
Neumünster. Abfallentsorgungs- und Naturschutzbehörde der Stadt Neumünster informieren über das Abbrennen von Osterfeuern: Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer und fallen daher nicht unter die Pflanzenabfallverordnung. Allerdings dürfen Osterfeuer nicht dazu genutzt werden, Pflanzenabfälle aller Art oder andere Abfälle zu verbrennen.
Verboten sind beispielsweise lackiertes und imprägniertes Holz, Pappen, Kartonagen und Kunststoffe. Vielmehr dürfen nur trockenes Feuerholz sowie trockene Zweige und Äste zum Einsatz kommen, damit die Rauchbelastung minimiert wird.
Achtung: Osterfeuer-Haufen sind Verstecke für viele Tiere
Osterfeuer-Haufen sind ein ideales Versteck für Kleintiere wie Käfer, Kröten, Wildbienen, Igel, Wiesel, Vögel und viele andere Artengruppen. Gerade bei frühzeitig aufgeschichteten Osterfeuer-Haufen können sich bereits Vögel zum Nisten eingefunden haben. Damit die Tiere nicht qualvoll verbrennen, muss das Brennmaterial am Tag vor dem Abb
01.04.2026
Neumünster
Ein Orchester mit besonderem Profil: Das LODS lädt zum Konzerthighlight nach Neumünster
31.03.2026
Holstenhallen Neumünster GmbH
5. HOLSTENART am 28. + 29. März 2026 – Erfolgreiche HOLSTENART Kunstmesse begeistert rund 3.500 Besucher
30.03.2026
Polizeidirektion Neumünster
Sicher mit Wohnmobil oder Wohnwagen in den Urlaub
Neumünster (ots) - Der Polizei-Verkehrsüberwachungsdienst und die Präventionsstelle der Polizeidirektion Neumünster werden am Sonntag, 29.03.2026, in der Zeit von 10.00 Uhr - 16.00 Uhr bereits zum fünften Mal eine Veranstaltung zum Thema "Sicher in die Saison mit Wohnmobil und Wohnwagen" durchführen.
Veranstaltungsort wird wie in den vergangenen Jahren die Rastanlage Aalbek an der BAB 7, zwischen den Anschlussstellen Neumünster Nord und Neumünster Mitte, in Fahrtrichtung Hamburg sein. Erfahrene Polizeibeamte aus dem Bereich der Verkehrsüberwachung geben Tipps zu den Themen:
- Richtige Beladung (angeboten wird eine Wägung des Fahrzeugs vor Ort)
- Auflastung des Wohnmobils / Wohnwagens mit den daraus folgenden Vor- und Nachteilen
- Führerscheinrecht
- Tipps für Fahrten ins Ausland (Einbruch, Diebstahl, Verkehrsvorschriften im Ausland etc.)
- Ladungssicherung
- 100km/h Zulassung für Wohnwagen
- Richtige Stützlast
26.03.2026
Holstenhallen Neumünster GmbH
71. NordBau: Neue Schwerpunkte, starke Partner, großer Zuspruch der Aussteller
25.03.2026
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Gartenpflege von der Steuer absetzen
Neumünster/Kreis Segeberg. Mit Beginn der Gartensaison lassen viele Eigentümer und Mieter Rasen mähen, Hecken schneiden oder Bäume zurückschneiden. Wer dafür einen professionellen Dienstleister beauftragt, kann einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt), Bezirksverband Neumünster/Segeberg, hin.
Rechtsgrundlage ist § 35a Einkommensteuergesetz. Laufende Gartenarbeiten zählen in der Regel zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Dazu gehören etwa Rasenmähen, Heckenschnitt, Laubbeseitigung oder Schädlingsbekämpfung.
Steuerpflichtige können 20 Prozent der reinen Lohnkosten direkt von ihrer Einkommensteuer abziehen – maximal 4.000 Euro pro Jahr. Damit sind Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro jährlich begünstigt.
Auch bestimmte Handwerkerleistungen im Garten sind absetzbar, etwa Pflasterarbeiten, der Bau einer Terrasse oder das Verlegen von Rollrasen. Hier beträgt die Steuerermäßigung ebenfalls 20 Prozent der
25.03.2026
