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Stadt Neumünster
„Starkregen und Überschwemmung: Schutz für mein Haus“
Neumünster. Starkregen kann jede und jeden treffen und das oft schneller, als man denkt. Innerhalb kürzester Zeit können enorme Wassermengen fallen. In der Folge können Straßen unter Wasser stehen, Keller volllaufen oder das Wasser durch Rückstau der Kanalisation zurück in die Häuser strömen. Solche Extremwetterereignisse können grundsätzlich jede und jeden treffen. Viele wissen nicht, dass für den Schutz des Hauses und Grundstückes in erster Linie die Eigentümerinnen und Eigentümer selbst verantwortlich sind. Umso wichtiger ist eine gute Eigenvorsorge, um mögliche Schäden gering zu halten.
Wie gut sind das eigene Haus und Grundstück auf Extremwetter vorbereitet? Welche Schutzmaßnahmen sind sinnvoll und was lässt sich bereits mit einfachen Mitteln umsetzen? Und welche Rolle spielt die Gebäudeversicherung, falls es doch zu einem Schaden kommt?
Antworten auf diese Fragen gibt die Informationsveranstaltung „Starkregen und Überschwemmungen: Schutz
01.10.2026
Stadt Neumünster
Fokus Wärme – „Förderungen: Heizen & Sanieren“
Neumünster. Kaum ein Thema beschäftigt Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer derzeit so sehr wie die Frage, welche Heizung künftig sinnvoll und zulässig ist – und welche Fördermöglichkeiten dafür zur Verfügung stehen. Das Thema ist dabei hochaktuell: Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde Ende Juli 2026 durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst. Die wesentlichen Regelungen des GModG sind am 29. Juli 2026 in Kraft getreten.
Auch die Förderbedingungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) haben sich geändert: Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für den Heizungstausch und energetische Sanierungen. Darunter fallen zum Beispiel ein erhöhter Fördersatz für Haushalte mit einem Einkommen bis 40.000€ oder der von zuvor 20 auf 16 Prozentpunkte gesenkte Klimageschwindigkeits-Bonus, der anschließend alle sechs Monate um weitere Prozentpunkte sinkt. Für 2027 sind weitere Veränderungen vorgesehen, unte
21.09.2026
Stadt Neumünster
Fokus Wärme – „Ausgebrannt: Ende der Gasheizung?“
Neumünster. Welche Zukunft hat das Gasnetz? Welche Rolle werden Wasserstoff und Grüne Gase künftig spielen? Und welche Auswirkungen haben die geplanten Änderungen im Gebäudemodernisierungsgesetz sowie die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes auf Eigentümerinnen und Eigentümer?
Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Interessierte am 16. Juni bei der kostenlosen Online-Informationsveranstaltung der Reihe „Fokus Wärme“ unter dem Titel „Ausgebrannt: Ende der Gasheizung?“. In zwei Fachvorträgen geben Expertinnen und Experten praxisnahe Einblicke und stehen anschließend für Fragen zur Verfügung.
Im ersten Vortrag der GEF Ingenieur AG mit dem Titel „Einordnung des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes und der EnWG-Novelle“ werden die aktuellen politischen und rechtlichen Entwicklungen vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen der Entwurf des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes, die Unterschiede zum bisherigen Gebäudeenergiegesetz (GE
15.06.2026
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Gartenpflege von der Steuer absetzen
Neumünster/Kreis Segeberg. Mit Beginn der Gartensaison lassen viele Eigentümer und Mieter Rasen mähen, Hecken schneiden oder Bäume zurückschneiden. Wer dafür einen professionellen Dienstleister beauftragt, kann einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt), Bezirksverband Neumünster/Segeberg, hin.
Rechtsgrundlage ist § 35a Einkommensteuergesetz. Laufende Gartenarbeiten zählen in der Regel zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Dazu gehören etwa Rasenmähen, Heckenschnitt, Laubbeseitigung oder Schädlingsbekämpfung.
Steuerpflichtige können 20 Prozent der reinen Lohnkosten direkt von ihrer Einkommensteuer abziehen – maximal 4.000 Euro pro Jahr. Damit sind Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro jährlich begünstigt.
Auch bestimmte Handwerkerleistungen im Garten sind absetzbar, etwa Pflasterarbeiten, der Bau einer Terrasse oder das Verlegen von Rollrasen. Hier beträgt die Steuerermäßigung ebenfalls 20 Prozent der
25.03.2026
Melanie Bernstein
Heizungsgesetz abgeschafft - Eigentümer erhalten mehr Freiheit beim Heizen
26.02.2026
Stadt Neumünster
Wärmepumpe, Heizungsgesetz, Förderung: Infotag gibt Orientierung
Neumünster. Steigende Energiekosten, neue gesetzliche Vorgaben und viele offene Fragen: Wer heute ein Ein- oder Zweifamilienhaus besitzt, steht beim Thema Heizen vor wichtigen Entscheidungen. Antworten bietet der Wärmepumpen-Infotag, der am Dienstag, 10. Februar 2026 ab 16:30 Uhr in der Stadthalle Neumünster (Kleinflecken 1) stattfindet. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist erforderlich unter www.neumuenster.de/wp-info.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht eine neutrale, herstellerunabhängige Information rund um den Heizungstausch. Der Infotag richtet sich an Neumünsteranerinnen und Neumünsteraner, aber ebenso an Interessierte aus der Region. Als Referentin hat die Stadt Neumünster mit Anja Floetenmeyer-Woltmann, Wärmepumpen-Beirätin der EU-Kommission, eine der profiliertesten Expertinnen auf diesem Gebiet gewinnen können. Sie informiert praxisnah darüber, wie Wärmepumpen funktionieren, für welche Gebä
07.02.2026
Stadt Neumünster
Infoveranstaltung „Starkregen und Überschwemmungen: Schutz für mein Haus“
Starkregenereignisse treten auch in Norddeutschland immer häufiger auf: Wie gefährdet sind das eigene Haus und Grundstück? Welche Vorsorgemaßnahmen sind sinnvoll? Und worauf ist bei der Gebäudeversicherung zu achten? Um diese Fragen zu beantworten, laden die Stadt Neumünster und die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zur Informationsveranstaltung „Starkregen und Überschwemmungen: Schutz für mein Haus“ am 11. November 2025 ein. Stattfinden wird die Veranstaltung von 18:00 bis 19:30 Uhr im Raum 2.5 des Neuen Rathauses, Großflecken 59.
Neben konkreten Tipps zur Eigenvorsorge werden im Rahmen der Informationsveranstaltung auch Checklisten für das Verhalten vor, während und nach der Überschwemmung vorgestellt.
Es wird um Anmeldung per Mail an klimaschutz@neumuenster.de oder telefonisch unter 04321 942 2953 gebeten.
Bei Starkregenereignissen können innerhalb kürzeste
07.11.2025
