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Rechtliche Betreuung vermeiden

Neumünster/Bad Segeberg (lm/sw) Vorsorgevollmacht wozu? Die Mitarbeiter des ASB wissen, wie schnell die Situation entstehen kann, unabhängig von Alter und Konstitution, nicht mehr für sich selbst Entscheidungen treffen zu können. Wenn nicht rechtzeitig Vorsorge getroffen wurde, wird vom Amtsgericht ein rechtlicher Betreuer eingesetzt. Das kann ein Familienmitglied aber auch eine fremde Person sein. „Eine Vorsorgevollmacht bringt viele Vorteile mit sich. Sie können die Person, die später Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen soll, selber auswählen. Zudem können Sie festhalten, in welchen Bereichen Ihre Vertrauensperson für Sie Entscheidungen treffen soll“, erklärt das ASB-Team. „Dazu zählen beispielsweise finanzielle Angelegenheiten, aber auch die Heimunterbringung oder gesundheitliche Dinge wie die Zustimmung zu einer Operation.“ Wichtig: Mit einer Vorsorgevollmacht wird entschieden, wer handeln soll, nicht zu verwechseln mit einer Patientenverfügung, in de
18.06.2014