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Neumünster
Der neue Mietspiegel ist da
Der Fachdienst Stadtplanung und –entwicklung der Stadt Neumünster hat in Zusammenarbeit und Anerkenntnis mit dem Haus- und Grundeigentümerverein, dem Mieterverein, den Wohnungsunternehmen und den Immobilienvertreterinnen und -vertretern einen neuen Mietspiegel aufgestellt.
Der Mietspiegel gilt für das Stadtgebiet Neumünster. Aus dem Mietspiegel ist das Mietniveau für frei finanzierten Wohnraum und solchen, der nicht mehr einer Zweckbindung unterliegt, erkennbar. Dieser gilt für die Zeit vom 01. Juni 2026 bis 01. Juni 2028.
Ab sofort ist der neue Mietspiegel zum Preis von 3,50 Euro im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten erhältlich:
- Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
- Donnerstag: 14:30 Uhr – 17:30 Uhr
- Mittwoch: geschlossen
Eine Bestellung per E-Mail ist ebenfalls möglich unter: Melissa.jonton@neumuenster.de
Der Mietspiegel wird dann gegen Rechnung und zuzüglich 1,80
20.06.2026
Stadt Neumünster
Ein Höhepunkt der nächsten Digitalisierungswelle 2024
Neumünster (em) Die Digitalisierung der Neumünsteraner Stadtverwaltung nimmt weiter Fahrt auf. Es wurden in den vergangenen Monaten verschiedene Verwaltungsleistungen der Stadt für Bürgerinnen und Bürger als sogenannte Onlinedienste digitalisiert – zum aktuellen Zeitpunkt insgesamt rund 200.
Diese finden Sie auf der Website: www.neumuenster.de/onlinedienste.
Maresa Lund, Digitalisierungsbeauftragte der Stadt, hierzu: „Übergeordnete Ziele bleiben für uns sowohl eine moderne und kundenorientierte Ausrichtung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen als auch die medienbruch- und redundanzfreie Bearbeitung von Verwaltungsleistungen: Anträge sollen verwaltungsintern komplett digital weiterverarbeitet werden können – von der Beantragung in den Onlinediensten über die Bearbeitung in digitalen Fachverfahren bis hin zur E-Akte.“
Beispiele für umgesetzte Onlinedienste
Bürgerinnen und Bürger der Stadt
09.08.2024
Stadt Neumünster
Stadt Neumünster veröffentlicht neuen Mietspiegel
Neumünster (em) Der Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung der Stadt Neumünster hat in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundeigentümerverein, dem Mieterverein, den Wohnungsunternehmen und den Immobilienvertretern einen neuen Mietspiegel aufgestellt.
Der Mietspiegel hat nur Gültigkeit für den Bereich der Stadt Neumünster. Er gilt nur für freifinanzierten Wohnraum und solchem, der nicht mehr einer Zweckbindung unterliegt – nicht auf Sozialwohnungen und preisgebundene Wohnungen. Er gilt für die Zeit vom 01.06.2024 bis 01.06.2026.
Der neue Mietspiel kann zum Preis von 3,50 Euro im Bürgerbüro (Abholschalter für Personalausweise und Pässe) während der Öffnungszeiten (Montag, Donnerstag und Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag: 8.00 bis 14.00 Uhr, Donnerstagnachmittag: 14.30 bis 17.30 Uhr) bezogen werden.
Eine Bestellung per E-Mail unter der Adresse mattis.grunow@neumuenster.de ist auch möglich. Der Miets
11.06.2024
Stadt Neumünster
Neuer Mietspiegel erscheint
Neumünster (em) Der Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung der Stadt Neumünster hat in Zusammenarbeit und Anerkenntnis mit dem Haus- und Grundeigentümerverein, dem Mieterverein, den Wohnungsunternehmen und den Immobilienvertretern einen neuen Mietspiegel aufgestellt.
Der Mietspiegel für das Stadtgebiet Neumünster, aus dem das Mietniveau für frei finanzierten Wohnraum und solchen, der nicht mehr einer Zweckbindung unterliegt, erkennbar ist, gilt für die Zeit vom 1. April 2018 bis 31. März 2020.
Ab dem 1. April kann der neue Mietspiel zum Preis von 3 Euro in den Rathausarkaden (Abholschalter für Personalausweise und Pässe) während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr, Dienstag von 7 Uhr bis 14 Uhr und Donnerstagnachmittag von 14 Uhr bis 18 Uhr bezogen werden.
Eine Bestellung per E-Mail unter friederike.kaefer@neumuenster.de ist auch möglich. Der Mietspiegel wird dann gegen Rechnung zuzüglich 1,45 Euro Porto übersandt.
27.03.2018
